Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 388 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den Gewinn- und Verlustpositionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, Nr. 8 und Nr. 13 (bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 7 und Nr. 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung e...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 1.2 Gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen

Rz. 684 Vor dem HRefG v. 22.6.1998 war die Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag geboten, um eine Auflösung der Gesellschaft in den in § 131 Abs. 3 HGB genannten Fällen zu vermeiden. Eine entsprechende Klausel ist nun mit der Neuregelung des § 131 Abs. 3 HGB, die die Fortsetzung der Gesellschaft in diesen Fällen vorsieht, grundsätzlich nicht mehr not...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.4 Wettbewerbsverbot der Kommanditisten

Rz. 233 Für einen Kommanditisten gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht, § 165 HGB. Dieser Regelung, die ausschließlich die Komplementäre mit einem Wettbewerbsverbot belegt, liegt die ratio legis zugrunde, dass nur die Komplementäre in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer und aufgrund ihrer weitgehenden Informationsrechte gemäß § 118 HGB über Insiderwissen verfügen un...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 3.4.1 Wahlfreiheit bezüglich der Firmierung

Rz. 106 Das HRefG vom 22.6.1998 änderte auch das bisher anzuwendende Firmenrecht der GmbH mit Wirkung vom 1.7.1998. Auch hier herrscht Wahlfreiheit in Bezug auf eine Sach-, Phantasie oder Mischfirma. Entscheidende Kriterien für eine Firmenwahl sind auch hier Kennzeichnungs- und Unterscheidbarkeitseignung der gewählten Firma und das Verbot der Irreführung des Rechtsverkehrs (...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.2 Anfechtbarkeit der Rückzahlung

Rz. 711 Wird ein Darlehen (oder eine diesem entsprechende Leistung) an einen Gesellschafter in den letzten zwölf Monaten vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt, unterliegt die Rückzahlung im Insolvenzfall der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, § 135 Nr. 2 InsO. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit der Gesellschafter Kenntnis von einer Krise de...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.1 Kündigungsgrund

Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folge einer Gesellschafte...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 3.4.2 GmbH-Zusatz

Rz. 107 In jedem Fall muss die Firma einer GmbH notwendigerweise den Zusatz "mit beschränkter Haftung" enthalten, § 4 GmbHG. Die Abkürzung "GmbH" ist ein zulässiger Zusatz im oben genannten Sinne.[1] Wird der GmbH-Zusatz im Geschäftsverkehr weggelassen, entsteht eine Rechtsscheinhaftung, wenn durch das Zeichnen der Firma ohne den Formzusatz das berechtigte Vertrauen des Gesc...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 228 Sinn und Zweck eines Wettbewerbsverbots ist es, die Gesellschaft davor zu schützen, dass ein Gesellschafter die Kenntnisse des Unternehmens ausnutzt, um mit der Gesellschaft in Konkurrenz zu treten. Innerhalb einer KG trifft nach der gesetzlichen Regelung (§§ 112, 161 Abs. 2, 165 HGB) ein Wettbewerbsverbot nur die persönlich haftenden Gesellschafter. Ihnen ist es ver...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 365 Für eine Kleinst- und eine kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHen müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht dur...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.2 Kündigungserklärung

Rz. 740 Grundsätzlich muss die Kündigungserklärung allen übrigen Gesellschaftern zugehen. Bei einer Publikums-KG ist dies jedoch nicht praktikabel (siehe Rn. 730). In diesem Fall ist es daher ausreichend, wenn die Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt wird, wenn diese gemäß dem Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die B...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.1 Anlagengitter

Rz. 375 Mittelgroße und große GmbH müssen gemäß § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagengitter aufnehmen. Der Anlagenspiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil in der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den gesamten (historischen) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bil...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.1 Maßnahmen gegenüber der Komplementär-GmbH

Rz. 219 Der Komplementär-GmbH kann gemäß §§ 117, 161 Abs. 2 HGB auf Antrag der Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund – insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung – vorliegt. Dabei wird ihr das fehlerhafte Tun und Unterlassen ihrer Geschäftsfüh...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.9 Treugeberkommanditist, Abschichtungsbilanz

Rz. 785 Bei Publikums-GmbH & Co. KGen, sog. Anlagegesellschaften, tritt häufig die Frage auf, ob eine Gewinn- bzw. Verlustrechnung steuerrechtlich auch anerkannt wird, wenn Gesellschafter (Treugeberkommanditisten) nicht zum selben Zeitpunkt der Gesellschaft beitreten, sondern über einen längeren Zeitraum verteilt. Streitig ist hierbei, ob der neu eintretende Gesellschafter a...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.3 Eigener Datensatz (Taxonomie) für die Datenfernübertragung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 409 Nach §5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie der GuV-Rechnung – hierzu zählen auch Sonder- und Ergänzungsbilanzen – durch einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz ( sog. Taxonomie) elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln)[1] Ab dem Jahresabschluss 2015 ist für die Sonder- und Ergänzungsbilanz zwingend jeweils ein eigener Datensatz erforderlich, das be...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2 Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften

3.2.1 Grundsätzliches Rz. 361 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGen und KGen, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengese...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3 Beschränkung der Vertretungsmacht gemäß § 181 BGB

2.1.3.1 Selbstkontrahierungsverbot Rz. 282 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter, soweit ihm nicht ein anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft (sog. Insichgeschäft) nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer bereits bestehenden Verbindlichkeit bes...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.4 Entziehung der Vertretungsmacht

2.1.4.1 Entziehung der Vertretungsmacht der Komplementär-GmbH Rz. 290 Nach der gesetzlichen Regelung in §§ 127, 161 Abs. 2 HGB kann der Komplementär-GmbH die Vertretungsmacht auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund – insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3 Haftung der Kommanditisten

2.2.3.1 Allgemeines Rz. 296 Ein Kommanditist haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich summenmäßig beschränkt, d. h. bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.[1] Rz. 297 Solange der Kommanditist eine Einlage in dieser Höhe in das Gesellschaftsvermögen nicht erbracht hat, haftet er den Gesellschaftsgläubigern unmittelbar und persönlich mi...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4 Das Recht zur ordentlichen Kündigung

1.4.1 Kündigungsgrund Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folg...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4 Steuerliche Sonderbilanzen, steuerliche Ergänzungsbilanzen

3.4.1 Umfang der steuerlichen Vermögensübersicht Rz. 404 Handelsrechtlich sind nur diejenigen Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Gesellschaftsvermögen sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern gehören, aber nicht Gesellschaftsvermögen sind, können handelsrechtlich auch dann nicht von der Personenhandelsgesellschaft bi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2 Wettbewerbsverbot

1.2.1 Allgemeines Rz. 228 Sinn und Zweck eines Wettbewerbsverbots ist es, die Gesellschaft davor zu schützen, dass ein Gesellschafter die Kenntnisse des Unternehmens ausnutzt, um mit der Gesellschaft in Konkurrenz zu treten. Innerhalb einer KG trifft nach der gesetzlichen Regelung (§§ 112, 161 Abs. 2, 165 HGB) ein Wettbewerbsverbot nur die persönlich haftenden Gesellschafter....mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3 Kontrolleinrichtungen

1.3.1 Kontrollrechte 1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB ge...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.6 Bilanzielle Behandlung eines Gesellschafterwechsels

Rz. 419 Auf die Ausführungen in Rn. 645 ff. wird hingewiesen.mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1 Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften

3.1.1 Handelsrecht Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4 Gesellschafterkonten

3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellsch...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.2 Kontrollorgane

1.3.2.1 Obligatorischer Betriebsrat Rz. 245 Gemäß § 1 BetrVG sind in Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte zu wählen. Nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern zählen bei der GmbH deren Geschäftsführer, § 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, bei der KG alle Gesellschafter, soweit sie durch Ge...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.1 Haftsumme

5.4.1.1 Allgemeines Rz. 121 Ein Wesensmerkmal der KG ist, dass die Haftung der Kommanditisten auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Der Betrag dieser Einlage ist beim Handelsregister anzumelden. An diese im Handelsregister eingetragene Einlage knüpft die Haftung des Kommanditisten an (Haftsumme). Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist den Gesellschaftsgläubiger...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.1 Gesetzliche Regelung

2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie der Erteilung und des Wid...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2 Außenverhältnis

2.1 Vertretungsbefugnis 2.1.1 Gesetzliche Regelung 2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.5 Vertragliche Regelungen

Rz. 234 Die gesetzlichen Regelungen und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze sind nicht zwingendes Recht. Im Gesellschaftsvertrag kann ein Wettbewerbsverbot je nach Interessenlage erweitert, eingeschränkt oder auch gänzlich abgedungen werden.[1]mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2 Haftung

2.2.1 Haftung der GmbH & Co. KG Rz. 294 Die GmbH & Co. KG haftet ihren Gläubigern unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Das rechtswidrig schuldhafte Verhalten ihrer Geschäfts- und vertretungsberechtigten Gesellschafterin – der Komplementär-GmbH – wird der GmbH & Co. KG analog § 31 BGB zugerechnet.[1] 2.2.2 Haftung der Komplementär-GmbH Rz. 295 Neben die Haftung mit dem Gese...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3 Rechnungslegung (Handels- und Steuerrecht)

3.1 Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften 3.1.1 Handelsrecht Rz. 335 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist e...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1 Kontrollrechte

1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB geregelten Auskunfts- ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6 Prospekthaftung und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

1.6.1 Angaben im Prospekt Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung g...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.3 Frist und Rechtsfolge der Kündigung

Rz. 741 Hinsichtlich der Frist und der Folgen einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Der Gesellschafter scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs aus (siehe Rn. 589) und erwirbt einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (siehe Rn. 592).mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.2 Vertragliche Regelungen

2.1.2.1 Rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter Rz. 275 Neben dieser organschaftlichen Vertretung der GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH ist die rechtsgeschäftliche Bestellung von weiteren Vertretern der GmbH & Co. KG, wie z. B. Prokuristen, Generalbevollmächtigten, Handlungsbevollmächtigten, möglich. Es ist auch zulässig, dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Proku...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4 Einlageverpflichtung der Kommanditisten

5.4.1 Haftsumme 5.4.1.1 Allgemeines Rz. 121 Ein Wesensmerkmal der KG ist, dass die Haftung der Kommanditisten auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Der Betrag dieser Einlage ist beim Handelsregister anzumelden. An diese im Handelsregister eingetragene Einlage knüpft die Haftung des Kommanditisten an (Haftsumme). Gemäß § 171 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist den Gesells...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1 Vertretungsbefugnis

2.1.1 Gesetzliche Regelung 2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.2.1 Rechtsnatur und Komplementärfähigkeit der Vor-GmbH

Rz. 51 In der Zeit zwischen wirksamem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Entstehung der GmbH durch Eintragung in das Handelsregister spricht man von der Vor-GmbH, Vor-Gesellschaft oder GmbH in Gründung ("i. G."). Vor dem förmlichen Abschluss des GmbH-Vertrages gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG bezeichnet man die Gesellschaft als Vorgründungsgesellschaft.[1] Das Recht der werd...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.2 Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen

Rz. 708 In der Insolvenz sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO alle Forderungen der Gesellschafter auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, nachrangig. Bei der Frage was unter einer wirtschaftlichen Entsprechung zu verstehen ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage und den von d...mehr