Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Deutschland / 2. Enterbung

Rz. 68 Gegenstück zur Erbeinsetzung ist die Enterbung. Diese kann entweder in einem sog. negativen Testament dadurch erfolgen, dass der Erblasser einen, mehrere oder alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließt, ohne andere Erben einzusetzen (§ 1938 BGB). Eine Enterbung der gesetzlichen Erben liegt allerdings auch dann vor, wenn der Erblasser den Nachlass vollständig...mehr

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Österreich / 3. Rechtsnachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

Rz. 99 Vertragliche Nachfolgeregeln finden sich häufig in Gesellschaftsverträgen. Bei Personengesellschaften (OG, KG) kann durch gesellschaftsvertragliche Bestimmung erreicht werden, dass der Anteil des Verstorbenen nicht in die Verlassenschaft fällt, sondern ohne Zwischenschaltung der Verlassenschaft den übrigen Gesellschaftern, einem zum Eintritt berechtigten Dritten oder ...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Parteifähigkeit

Rz. 30 Unter Parteifähigkeit versteht man die rechtliche Möglichkeit, einen Rechtsstreit als Kläger oder Beklagter zu führen. Nur wer parteifähig ist, kann also selbst klagen oder verklagt werden. Fehlt es an der Parteifähigkeit entweder des Klägers oder des Beklagten, ist die Klage unzulässig. Parteifähig ist jeder, der rechtsfähig ist . Da gem. § 1 BGB die Rechtsfähigkeit j...mehr

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§ 8 Sachenrecht / b) Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Rz. 61 Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. §§ 1090 ff. BGB unterscheidet sich von der Grunddienstbarkeit nicht im Inhalt der Berechtigung, sondern nur durch die Person des Berechtigten. Während dies bei der Grunddienstbarkeit der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist, wodurch klargestellt ist, dass die Berechtigung auch für einen Rechtsnachfolger w...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / b) Materielle Voraussetzungen der Eheschließung

Rz. 10 Für die Prüfung der Wirksamkeit einer Eheschließung wird zwischen formellen und materiellen Voraussetzungen unterschieden. Für die materiellen Voraussetzungen (Heiratsalter, Fehlen von Ehehindernissen etc.) verweist Art. 13 Abs. 1 EGBGB für jeden der Verlobten auf dessen jeweiliges Heimatrecht. Die Grenze bilden sog. zweiseitige Ehehindernisse, die nach ihrem Inhalt a...mehr

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§ 44 Insolvenzgründe

Rz. 1 Als Eröffnungsgründe kommen die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) in Betracht, wobei es von der Person des Schuldners abhängt, welcher Insolvenzgrund geltend gemacht werden kann. Rz. 2 Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Die Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine Eröffnungsgrund, der sowohl bei nat...mehr

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Deutschland / 2. Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber

Rz. 132 Durch die Übertragung des Erbteils verliert der Veräußerer nicht seine Rechtsstellung als Erbe und der Erwerber tritt nicht in die Rechtsstellung als Erbe ein. Vielmehr geht nur die vermögensrechtliche Rechtsposition, d.h. die gesamthänderische Beteiligung am Nachlass, vom Veräußerer auf den Erwerber über.[106] Der Veräußerer ist weiterhin Erbe und als solcher auch w...mehr

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Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer im I...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Das auf die Erbfolge anwendbare Recht

Rz. 13 Gemäß Art. 21 EuErbVO wird das auf die Erbfolge anwendbare Recht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dieses Recht gilt nicht nur für die Erbfolge an sich, also die gesetzliche Erbfolge, die Wirkungen einer testamentarischen Verfügung und die Pflichtteilsrechte. Auch die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen in Form eines einseitigen Testame...mehr

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Deutschland / 1. Funktion und Inhalt

Rz. 141 In vielerlei Situationen benötigt der Erbe einen Nachweis seines Erbrechts (gegenüber dem Grundbuchamt, dem Handelsregister, Banken, Lebensversicherungen etc.). Deshalb stellt das Nachlassgericht gem. § 2353 BGB auf Antrag dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht aus. Aus diesem ergeben sich die Person des Erben sowie die Größe des jeweiligen Erbteils (§ 2353 BGB) so...mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Weiterverweisung auf das Recht eines Drittstaates

Rz. 77 Das IPR des Aufenthaltsstaates kann auch das Recht eines weiteren Drittstaates für anwendbar erklären. Gemäß Art. 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO ist nach Verweisung auf das Recht eines Drittstaates die Verweisung des IPR dieses Drittstaates auf das Recht eines weiteren Drittstaates zu befolgen, wenn dieser sein eigenes Recht anwenden würde. Rz. 78 Beispiel 4 Der Erblasser st...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen

Rz. 103 Staatsvertragliche Regelungen[97] über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sind wie immer vorrangig vor dem autonomen Recht zu beachten. Regelmäßig treten sie aber nur neben die allgemeinen Regelungen, Letztere bleiben also daneben anwendbar und können im Sinne eines Günstigkeitsprinzips ebenso als Grundlage für die Vollstreckung von Entscheidungen d...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[2] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Grundsatz der Unwandelbarkeit

Rz. 68 Gemäß Art. 15 EGBGB a.F. wird das Güterstatut anhand der Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung angeknüpft.[66] Spätere Änderungen der Staatsangehörigkeit bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts wirken sich auf das Güterstatut nicht mehr aus, das Güterstatut bleibt über die gesamte Dauer der Ehe konstant (Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts).[67] Allerdings gib...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[340] sieht Art. 2284 c.c.[341] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[342] es sei denn, sie beschlie...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Gegenständlich gespaltene Rückverweisung

Rz. 65 In vielen Rechtsordnungen wird das Erbstatut nicht einheitlich angeknüpft, also z.B. an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Erblassers (Nachlasseinheit), sondern für Immobilien oder gar sämtliche Nachlassgegenstände dem jeweiligen Belegenheitsrecht unterstellt (siehe Rdn 190). Verteilt sich der Nachlass über mehrere Staaten, gelten für die Erbfolge der einzelnen Tei...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Funktionell gespaltene Rückverweisung

Rz. 71 In manchen Rechtsordnungen werden bestimmte Fragen der Nachlassabwicklung nicht dem Erbstatut, sondern dem Belegenheitsrecht unterstellt. So wurde die im österreichischen Recht erforderliche gerichtliche Einantwortung der Erben in den Nachlass für in Österreich belegene Liegenschaften unabhängig davon verlangt, ob österreichisches Recht Erbstatut ist.[62] Umgekehrt wu...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Nachlassspaltung

Rz. 3 Das englische IPR, das gesetzlich nicht normiert ist, folgt im Erbrecht (succession) dem in fast allen Common-Law-Staaten verbreiteten Prinzip der territorialen Nachlassspaltung: Während für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succession to immovables) das jeweilige Belegenheitsrecht (lex rei sitae) Anwendung findet, gilt für die Erbfolge in den beweglichen Nac...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Kein Trust an in Deutschland belegenen Sachen

Rz. 119 Der trust ist eine dem angloamerikanischen Rechtskreis eigentümliche Rechtsfigur, bei der der Errichter des trust (trustor) das Eigentum in das dem Treuhänder (trustee) zugewiesene formelle Eigentum (legal title) und das dem Begünstigten (beneficiary) zustehende Recht auf die Nutzungen der Sache aufspaltet.[127] Rz. 120 Art. 1 Abs. 2 lit. j EuErbVO bestimmt, dass die ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Erbrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 46 Fallen das auf die Wirkungen der Adoption anwendbare Recht und das Erbstatut auseinander, fragt sich, ob sich das Erlöschen des Erbrechts in der leiblichen Familie und die Begründung eines Erbrechts in der Familie des Annehmenden aus dem Recht ergeben, das allgemein die Adoptionswirkungen bestimmt, oder aus dem Erbstatut. Diese Frage ist umstritten und nicht höchstric...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Aktenaufbewahrung

Rz. 155 Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, wie und wo die Akten aufbewahrt werden sollten. Rz. 156 Für das WIE der Unterbringung bietet der Fachhandel eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme an. Die Formen der Registratur sind vielfältig:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ergänzende Zuordnungsproblematik

Da die Vergütungen nicht zwangsläufig der in- oder ausländischen Personengesellschaft zuzuordnen sind, ist ergänzend zu prüfen, ob sich nicht durch die Zuordnung zu einer zweiten Betriebsstätte, der i. d. R. Geschäftsleistungsbetriebsstätte des Mitunternehmers, eine abweichende Zuordnung des Besteuerungsrechts ergibt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel aus dem Sachverhalt des BFH-Ur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Unangemessene Vergütungen

In der Praxis erfolgt für Sondervergütungen regelmäßig keine Angemessenheitsprüfung, da der gesamte handelsrechtliche Aufwand der Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 EStG unterliegt. In grenzüberschreitenden Fällen könnte sich aber wegen der Anrechnungsverpflichtung[1] die Frage stellen, inwieweit eine Korrektur überhaupt auf § 50d Abs. 10 EStG zurückzuführen ist. Praxis-Beispiel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Unentbehrlichkeit von Miet-, Pachteinnahmen (Absatz 1)

Rz. 3 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass dem Schuldner als Eigentümer bzw. Miteigentümer (OLG Köln, OLGZ 1992, 81), Pächter bzw. Nießbraucher von Grundstücken oder Eigentumswohnungen (also nicht beweglichen Gegenständen und Rechten) neben den Miet- und Pachteinnahmen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Unterhaltung, Instandsetzung od...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

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Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt bei "grundstückslosem" Übergangszeitraum

Leitsatz Veräußert ein Grundstücksunternehmen sein einziges Grundstück und erwirbt es 7 Monate später ein neues Grundstück, liegt nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg in dem betroffenen Jahr keine ausschließliche Grundbesitzverwaltung vor, sodass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt werden muss. Sachverhalt Die klagende GmbH & Co. KG war ...mehr

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Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Erweiterte Kürzung trotz erhaltener Ablösungszahlung

Leitsatz Die gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung kann trotz einer Ersatzzahlung des Mieters für die vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt werden. Nur eine Betriebsvorrichtung eines ausgeübten Betriebs steht der Kürzung entgegen. Sachverhalt Das Finanzamt versagte einer GmbH & Co. KG die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.3 Rechtsberatung

Rz. 7 Die Tätigkeit des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des § 18 ist erlaubte Rechtsberatung. Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgt dies aus § 3 RBerG (ab 1.7.2008: § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz), da sie als Behörde im Rahmen der ihnen nach § 18 gesetzlich zugewiesenen Aufgaben tätig werden. Damit ist aber nicht die außergerichtliche oder gericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.3 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller

Rz. 84 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem 2. Schritt zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung ist wesentlich, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller die für das Kind beste Mögli...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.3 Rechtliche Konfliktlösung bei gemeinsamer Sorge

Rz. 56 Können sich Eltern, die die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, über Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, nicht einigen, kann das Familiengericht zur Konfliktlösung in Anspruch genommen werden (§ 1628 BGB). Das Familiengericht ist aber nur befugt, einem Elternteil die Entscheidungskompetenz für die streitige Angelegenheit zu übertragen. Es...mehr

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I Grundlagen / 4.1.3 Die GmbH & Co. KG

Rz. 95 Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Besonderheit darin besteht, dass die Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) eine GmbH ist. Trägerin des Unternehmens ist die KG; die GmbH als Komplementärin übernimmt – vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer – die Geschäftsführung der KG. Die GmbH & Co. KG bewegt sich zwischen Personengesellschaft...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.1 Wettbewerbsverbot

Rz. 826 Im Geschäftszweig der Gesellschaft darf ein Geschäftsführungsmitglied keinerlei "Geschäfte machen". Dies ist zwar für die GmbH – anders als in § 88 Abs. 1 AktG für die AG – nicht gesetzlich normiert, folgt aber aus der Treuepflicht des Geschäftsführers und ist allgemein anerkannt.[1] Unter dieses Wettbewerbsverbot fällt jede auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme a...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.2.2.1 Auskunftsrecht

Rz. 267 Gegenstand des Auskunftsrechts sind alle "Angelegenheiten der Gesellschaft". Dieser Begriff ist weit auszulegen[1] und es wird grundsätzlich alles erfasst, das für den Gesellschafter von Interesse ist, um verantwortungsbewusst und sachgerecht in der Gesellschafterversammlung handeln zu können und um seine eigenen Interessen zu wahren.[2] Hierunter fallen insbesondere...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.6 Freigabeverfahren gem. § 246a AktG analog?

Rz. 639 Die Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses bewirkt grundsätzlich keine Registersperre. Das Registergericht kann einen Beschluss auch während eines laufenden Anfechtungsverfahrens eintragen, wenn es diesen Beschluss für wirksam und rechtmäßig hält. Das Ermessen des Registergerichts wird im Aktienrecht allerdings im Bereich des Freigabeverfahrens gem. § 246a Ak...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.1 Zuständigkeit

Rz. 781 Abschluss, Änderung und Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführungsmitgliedern fallen mangels gesetzlicher Regelung als sog. Annexkompetenz[1] in die Zuständigkeit des Bestellungsorgans, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festlegt.[2] Demnach ist zwar grundsätzlich die Gesellschafterversammlung hierfür zuständig (§ 4...mehr

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I Grundlagen / 4.1.2 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 94 Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) als Personenhandelsgesellschaften ist die Haftung nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sondern die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Bei der KG ist die Haftung der Kommanditisten (beschränkt haftende Gesellschafter) allerdings grds. auf ihre Einlage begrenzt. I...mehr

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Vorwort

"Eignet sich die GmbH für unser Vorhaben?" "Ja!". Das ist in den allermeisten Fällen kurz und bündig die Antwort des rechtlichen Beraters auf die Frage des Mandanten. Die GmbH ist nicht eine, sondern die Rechtsform. Als Konstrukt von Praktikern für Praktiker, ohne Mitwirkung von Rechtswissenschaftlern ersonnen und am 26.4.1892 ins Leben getreten, trat sie ihren Siegeszug an,...mehr