Zum Verlangen nach Auskunft über das Trennungsvermögen, wenn die Trennung der Ehegatten nicht in einem spektakulären, singulären Akt vollzogen wurde, sondern schleichend eingetreten ist und die Ehegatten sich immer mehr voneinander entfernt haben.

KG, Beschl. v. 13.12.2018 – 13 UF 155/17 (AG Tempelhof-Kreuzberg)

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