Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präklusion.

Rn 3 Das Gericht kann bei Fristversäumnis bestimmte Umstände in dem Haushaltsverfahren unberücksichtigt lassen. Damit liegt eine Durchbrechung des Amtsermittlungsgrundsatzes zugunsten der Verfahrensbeschleunigung vor (KG Beschl v 12.2.14 – 17 UF 155/13, openJur 14, 5258). Von der Präklusionswirkung nicht betroffen ist die Amtsermittlungspflicht selbst, die uneingeschränkt be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kausalität.

Rn 24 Erforderlich ist eine doppelte Kausalität (BGH WM 11, 2311 Tz 8). Zunächst muss ein Ursachenzusammenhang zwischen Täuschungshandlung und Irrtum vorliegen. Dieser besteht, wenn der Täuschende den Irrtum unterhält oder die Täuschung den Irrtum mitverursacht hat (KG JR 64, 350), nicht aber bei einer Selbsttäuschung (BGH WM 74, 1023). Außerdem muss der Irrtum für die Abgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prozessuale Bedeutung.

Rn 8 Die Vermutung ist nur durch den Beweis des Gegenteils widerleglich (§ 292 ZPO; BGH DNotZ 06, 364 f), und zwar durch das Grundbuchamt (BayObLG Rpfleger 04, 417; KG NJW 73, 58) und jeden, der ein rechtliches Interesse daran hat (RGZ 92, 70). Ein bloßer Gegenbeweis oder Widerspruch (BGHZ 52, 359; NJW-RR 97, 398) genügen nicht. Es ist zu beweisen, dass die Eintragung im Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Entscheidung.

Rn 10 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Tenorierungsbeispiel bei Zö/Lorenz § 237 Rz 8; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg § 237 Rz 10). Eine Begründung kann unter den Voraussetzungen von § 113 I 1 iVm §§ 313a, 313b ZPO entbehrlich sein. Rn 11 Über die Kosten des Unterhaltsverfahrens ist nach § 243 zu entscheiden. Wird über das Vaterschaftsfeststellungsverfahren zusamm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Urkunde.

Rn 2 Die Urkunde entbindet den Gläubiger nicht vom Nachweis seiner Anspruchsberechtigung, sie hat vielmehr eine quittungsähnliche Funktion (BGH NJW 93, 1468, 1469). Sie muss der Form des § 126 genügen, eine Fotokopie ist nicht ausreichend (KG FamRZ 09, 1781; LAG Düsseldorf MDR 95, 612; MüKo/Kieninger § 410 Rz 5; aA BAG WM 68, 1047; Hoffmann, WM 11, 433, 437). Die Protokollab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung.

Rn 22 Haben die WEigtümer ein Quorum vereinbart, ist ein Beschl, der dieses nicht erreicht, nach hM formal mangelhaft und anfechtbar, aber nicht nichtig (s.a. BGH ZMR 09, 698; ZMR 02, 930, 936). Wird das Quorum nicht erreicht und ist mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile von der Ausübung des Stimmrechtes dauerhaft ausgeschlossen, ist eine Versammlung nach bislang hM ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendung.

Rn 2 § 768 gilt dem Wortlaut nach für Urt; gem § 795 S 1 ist diese Vorschrift auf die in § 794 I genannten Schuldtitel entspr anzuwenden. Für Vollstreckungsbescheide ergibt sich dies ohnedies aus § 796 III; für vollstreckbare Urkunden aus § 777 V, für durch einen Notar für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche aus § 797 VI und für Vergleiche, die vor einer durch die Lande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen.

Rn 5 Hauptsächlicher Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung sind die Notfristen (§ 224 I 2), also insb die Fristen zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln. In Betracht kommt aber auch die Wiedereinsetzungsfrist selbst (BGH 24.5.18 – III ZA 30/17, juris Rz 8; Bsp: die Partei erfährt am 2.3., dass ihre Einspruchsschrift auf dem Postweg verloren gegangen ist, muss aber w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Organe und Vertretenmüssen.

Rn 29 Besonderheiten gelten für Organe von privatrechtlichen Körperschaften (etwa der Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG) sowie von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts (§ 89). Sie gelten für die Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts (GbR, oHG, KG) entspr. Für derartige Organe gilt § 31, wonach die Körperschaft für den Schaden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Schadensersatz.

Rn 15 Weder die Ehe noch die Zugewinngemeinschaft schließen das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Eheleute untereinander aus; sie sind sogar besonders geschützt, indem die Verjährung während bestehender Ehe gehemmt ist (§ 207 I). Ansprüche aus § 823 können bestehen zB wegen Zerstörung, Beiseiteschaffens oder Veräußerung von Haushaltsgegenständen (Köln FamRZ 02, 322; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Folgen eines Verstoßes.

Rn 11 Angesichts der anerkannten Ausnahmen von § 1114, deren Grenzen sich nicht immer leicht bestimmen lassen, verbietet es sich, bei einem Verstoß gegen § 1114 Nichtigkeit der Eintragung anzunehmen (aA RGZ 88, 21; BayObLG OLGR 30, 18). Es handelt sich nicht um eine inhaltlich unzulässige Eintragung, die der Amtslöschung unterliegen würde; heute ergibt sich das bereits darau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Gesamtberechtigung.

Rn 6 Bei beschränkten dinglichen Rechten ist eine dingliche Gesamtberechtigung iSv § 428 möglich: Erbbaurecht (LG Bielefeld Rpfleger 85, 248; abl Staud/Looschelders § 428 Rz 114), Grunddienstbarkeit (BayObLG NJW 66, 56; Rpfleger 02, 619), Grundschuld (BGH NJW 75, 445; WM 10, 1475), Hypothek (BGHZ 29, 363, 364 ff), Nießbrauch (BGH NJW 81, 176; BFH NJW 86, 1634), Reallast (KG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Regelung begründet eine zwingende, der Disposition verschlossene gesetzliche und endgültige Zuordnung des Kindes zu einer Frau. Die rechtliche Zuordnung knüpft unabhängig von genetischer Vererbung allein an die Geburt als zuverlässig und einfach feststellbaren Umstand an (BGH FamRZ 18, 290), auch um eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern. Für die rechtliche Mutt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AGS 08, 188; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Voraussetzung für einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung ist stets, dass eine in formaler Hinsicht vollständige Auskunft erteilt wurde. Wenn Grund zur Annahme besteht, die Rechnungslegung sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden, so ist es Sinn und Zweck der eidesstattlichen Erklärung, diese zu berichtigen oder zu vervollständigen (BGH NJW-RR 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1417 BGB – Sondergut.

Gesetzestext (1) Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen. (2) Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. (3) 1Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbstständig. 2Er verwaltet es für Rechnung des Gesamtguts. Rn 1 Zum Sondergut zählt dasjenige Vermögen, das nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann. Das sind zB gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identischer Gegenstand.

Rn 26 Keine Zusammenrechnung erfolgt zB bei bloßer Verneinung der Klage (Brandbg FamRZ 04, 962), wie etwa Klage auf Vertragserfüllung und Widerklage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags (BGH NJW-RR 92, 1404; NJW-RR 06, 378), des Weiteren bei Streitverfahren nach Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits vollstreckt wurde und Widerklage auf Rückzahlung (BGHZ 38, 237), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Zustimmung.

Rn 3 Der Berechtigte hat einen Anspruch auf die zur Eintragung des Vormerkungsberechtigten nach § 19 GBO – nicht nach § 185 (MüKo/Lettmaier Rz 2; aA nur RGRK/Augustin Rz 4) – erforderliche Zustimmung des vormerkungswidrig Eingetragenen (BayObLG NJW-RR 90, 722 [BayObLG 08.03.1990 - BReg 2 Z 9/90]) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO), und zwar entweder zur Rechtsänderung (zB z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gegenvorstellung.

Rn 11 Dieser gesetzlich nicht geregelte und auch im selbstständigen Beweisverfahren statthafte Rechtsbehelf zielt auf die Überprüfung der ergangenen Entscheidung durch dieselbe Instanz (KG BauR 06, 149); analog § 321a muss die Gegenvorstellung binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschl bei Gericht eingehen (BGHZ 150, 133; LG München I NJOZ 04, 438). Das Rechtsstaatlichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Korrekturen.

Rn 21 Die Unterschreibenden können die Niederschrift jederzeit berichtigen. Wird ein WEigtümer durch den Inhalt der Niederschrift beeinträchtigt oder wird eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch wiedergegeben, besteht für ihn ein Anspruch auf Berichtigung (KG WuM 89, 347 = MDR 89, 742; LG Hamburg ZMR 11, 664, 665). Rn 22 Erfüllen die Verpflichteten (= Unterschreibenden) de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Unrichtigkeit.

Rn 5 Das Grundbuch ist richtig, wenn lediglich das Eintragungsverfahren fehlerhaft ist, aber die materielle Rechtslage mit dem Grundbuchinhalt übereinstimmt (zu § 17 GBO BayObLG NJW-RR 99, 1393 [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99]), eine konstitutiv wirkende Eintragung bisher nicht erfolgt ist (KG JW 35, 712 f), lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Änderung (RGZ 73, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antrag.

Rn 12 Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt (BayObLG ZEV 01, 489). Der Inhalt des Erbscheins kann nicht ins Ermessen des Gerichts gestellt werden (BGH NJW 62, 42 [BGH 11.10.1961 - V BLw 13/60]; Ddorf 4.12.13 – I-3 Wx 201/13: zum Antrag auf Erbschein nach noch zu bildender Rechtsmeinung des NachlassG). Das Nachlassgericht ist an den Antrag gebunden (München NJW-RR 19, 971...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 67 BGB – Änderung des Vorstands.

Gesetzestext (1) 1Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. 2Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen. (2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen. Rn 1 Die Vorschrift gilt für den gesetzlichen Vorstand nach § 26 und schützt dessen Publizität im Interesse des Rechtsverk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.

Rn 7 In den Anwendungsbereich des § 32 fallen die aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte u Urheberrecht resultierenden Ansprüche (Zö/Schultzky Rz 8; ThoPu/Hüßtege Rz 3), zB nach MarkenG (vgl BGH GRUR 07, 1200, 1202 zu § 15 MarkenG; Hambg Magazindienst 04, 594 ff zu § 14 MarkenG; zur Löschungsklage nach §§ 51, 55 MarkenG s aber Frankf OLGR 07, 632 f; vgl auch BGH NJW 05...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwischenstadium zwischen schuldrechtlichem Vertrag und dinglicher Übereignung.

Rn 9 Der Erwerber kann in diesem Stadium noch keine Mieterhöhung verlangen und auch noch nicht aus eigenem (vgl LG Flensburg WuM 07, 634) Recht die Kündigung des Vertrages erklären. Lediglich die Mietansprüche kann der Veräußerer bereits vor der Umschreibung im Grundbuch wirksam an den Erwerber abtreten, nicht jedoch das Kündigungsrecht (LG Berlin ZMR 96, 325). Allerdings so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gerichtsstandsvereinbarung.

Rn 12 Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung ist ein gewichtiges Indiz für die stillschweigende Wahl des Rechts am Gerichtsort (›qui eligit iudicem, eligit ius‹) (Rauscher/von Hein Art 3 Rz 26; Grüneberg/Thorn Art 3 Rz 7; BRHP/Spickhoff Art 3 Rz 22; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 3 Rz 51; BGHZ 104, 268; NJW 91, 1420; 96, 2569; NJW-RR 90, 183; BAG BeckRS 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fristsetzungserfordernis.

Rn 5 Will der Gläubiger wegen Verletzung der Pflicht hinsichtlich einer Leistung seinen Schaden, dh sein Erfüllungsinteresse, geltend machen, dann muss er nach § 281 I 1 zunächst erfolglos eine angemessene (Nach-)Frist gesetzt haben (generell zum Nachfristmodell Wolf/Lange FS Kilian, 801–815 sowie Dubovitskaya JZ 12, 328 ff). Die Fristsetzung soll dem Schuldner vor Augen füh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 4 Der maßgebliche Zeitpunkt ist nicht ausdrücklich geregelt (MüKo/Westermann Rz 6). Entspr dem Ziel von § 435, dass der Käufer lastenfrei Eigentum erwirbt, entscheidet der Eigentumsübergang (BGH NJW-RR 22, 808 Rz 13; KG BeckRS 11, 22610; Kobl BeckRS 15, 9939 Rz 16; BRHP/Faust Rz 5; zur aF BGHZ 113, 106, 113 mwN); bei Kauf unter EV kommt es also auf den Eintritt der Beding...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Abbedingende Vereinbarungen (§ 5 III).

Rn 19 Durch eine Vereinbarung nach § 5 III können gem § 5 I im SonderE stehende Bestandteile abw dem gemE zugeordnet werden (BGH ZMR 13, 454 Rz 11; KG GE 17, 184 für Balkone). Die Anordnung kann Teil der Teilungserklärung/des Teilungsvertrags sein oder nachträglich durch eine nicht § 10 I 2 unterfallende Vereinbarung in Form des § 4 I, II getroffen werden.mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / II. (Verfahrens-)Gebühren für das Berufungsverfahren

Sowohl die Verfahrensgebühr für die Berufung Nr. 4124 VV als auch die Gebühr für die Berufungsrücknahme Anm. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV sind nach Ansicht des LG entstanden. Letztgenannte Gebühr entstehe gem. Anm. 2 zu Nr. 4141 VV nur dann nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit des Verteidigers nicht ersichtlich ist, was hier nicht der Fall ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Analoge Anwendung.

Rn 6 § 2069 kann jedenfalls auch dann angewendet werden, wenn der Erblasser selbst die Ersatzberufung der Abkömmlinge seines Abkömmlings angeordnet hat, ohne dabei jedoch die Quoten festzulegen. Die Norm kann analog angewendet werden, wenn der Bedachte zwar in Wahrheit vor der Errichtung gestorben ist, der Erblasser jedoch bei der Errichtung glaubte, dass er noch lebte (RGZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitwert.

Rn 5 Aufgrund des vorläufigen Charakters des Verfügungsverfahrens ist regelmäßig nur ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Regelmäßig wird ein Betrag von ⅓ der Hauptsache angemessen sein (KG WRP 77, 793). Je mehr die einstweilige Verfügung zur endgültigen Befriedigung des Hauptsacheanspruchs führt, desto mehr müssen die Streit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Befriedigung des Gläubigers kann freiwillig (nach § 1142) oder durch Zwangsvollstreckung (nach § 1147) erfolgt sein; auch eine Zahlung für Rechnung des Eigentümers (KGJ 41, 249, 251) oder eine einvernehmliche Befreiung des Eigentümers von der Forderung durch den Gläubiger genügt (BGH WM 69, 1102). Sie muss durch den wahren Eigentümer erfolgen; Befriedigung durch den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Öffentliche Behörden.

Rn 12 Der BGH hat den Begriff der Behörde iSd Urkundenbeweisrechts in einer zu § 29 GBO ergangenen Entscheidung wie folgt definiert: ›Eine öffentliche Behörde ist ein in den allgemeinen Organismus der Behörden eingefügtes Organ der Staatsgewalt, das dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder der von ihm geförderten Zwecke tä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageart.

Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gegen Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage; aA Frankf MDR 09, 353), in beiden Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 851 BGB – Ersatzleistung an Nichtberechtigten.

Gesetzestext Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen, in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so wird er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an der Sache hatte, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mehrere Drittschuldner (Abs 1 S 3).

Rn 61 Mehrere Forderungen gegen verschiedene Drittschuldner sollen auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschl gepfändet werden, soweit dies für die Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und nicht zu erwarten ist, dass schutzwürdige Interessen des Drittschuldners entgegenstehen, Abs 1 S 3. Wie die antragsabhängige Regelung zeigt, dient die Berechtigung, einen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlustausgleich.

Rn 35 Ist ein WEigtümer Drittgläubiger, muss er nicht zunächst die GdW in Anspruch nehmen (s.a. BGH DB 13, 2731 Rz 31 zur KG). Was gilt, wenn die Verbindlichkeit tw zurückgeführt wurde, ist ungeklärt. Nach Ansicht des BGH sind Zahlungen und sonstige Erlöse aus einem Gesellschaftsvermögen nicht kraft Gesetzes auf die Haftungsanteile eines Gesellschafters anzurechnen (BGH NZG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsübertragungen.

Rn 32 Zur Begründung von Alleineigentum oder zur Umwandlung von Gesamthands- in Bruchteilseigentum bedarf es stets besonderer Übertragungsakte: Die Übertragung eines Nachlassgrundstücks bedarf der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch (§§ 873, 925; zur Abschichtung und der dabei zu beachtenden Form vgl § 2042 Rn 35), bei der Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückforderung.

Rn 47 Str ist, ob der Schuldner einen Rückforderungsanspruch gegen den Staat hat, wenn das Gericht den Vollstreckungstitel oder den Zwangsgeldbeschluss nach der Vollstreckung aufhebt. (Es besteht jedenfalls kein Rückforderungsanspruch, wenn der Zweck des Zwangsmittels erreicht oder nicht mehr erreichbar ist – hier fehlt es schon an einer Grundlage für die Aufhebung – Köln NZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich und Verfahrensvergleichung.

Rn 15 § 307 gilt auch im Eilverfahren (wie § 306 Rn 10) sowie bei Klagen des kollektiven Rechtsschutzes (BGH NJW 89, 1673, 1675 [BGH 22.03.1989 - VIII ZR 154/88]: AGB-Verbandsklage). Der Ausschluss des § 306 durch § 14 III KapMuG (§ 306 Rn 11) gilt für § 307 nicht. Ein ›Anerkenntnis‹ hinsichtlich der Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1032 II ist wirkungslo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versammlungsleitung.

Rn 7 Die Satzung muss bestimmen, wer die Versammlung leitet. Fehlt es daran, kann die Mitgliederversammlung einen Leiter wählen, andernfalls ist der Vorstandsvorsitzende oder ein vom Vorstand gewähltes Vorstandsmitglied zuständig (BRHP/Schöpflin Rz 18). Der Versammlungsleiter muss für den ordnungsgemäßen Ablauf, insbes die korrekte Beschlussfassung sorgen. Ihm obliegt die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsuchungsbeschluss.

Rn 11 Der Richter darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (s Rn 5). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss daher Rahmen, die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG NJW 97, 2165 [BVerfG 27.05...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Einschränkungen bei der Kaution betreffen Wohnraummiete, § 551; § 9 V WoBindG. Im preisgebundenen Wohnraum können gem § 9 V WoBindG nicht Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietrückständen gesichert werden. Die Kostenmiete enthält bereits das Mietausfallwagnis. Für nach WoFG geförderten Wohnraum gibt es keine vergleichbare Einschränkung. Im sozialen Wohnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 26 Die Verteilung der Beweislast ist äußerst umstr. Teilweise wird argumentiert, wegen des Wortlautes der Vorschrift und um das Risiko des Schuldners nicht zu übersteigern, treffe sie den Gläubiger, wenn er sich auf die Möglichkeit der Handlungsvornahme und ihre ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen berufe (hM; Köln MDR 03, 114; Hamm FamRZ 97, 1094, 1095; Hamm NJW-RR 8...mehr