Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.3.3 Vorhersehbarkeit für den Tatbeteiligten

Rz. 274 Der Täter muss "bei verständiger Würdigung der Sachlage" mit der Tatentdeckung rechnen, wenn er aufgrund der ihm nachweislich bekannten Tatsachen bei verständiger Würdigung der Sachlage den Schluss auf die Entdeckung der Tat hätte ziehen müssen. Die gesetzliche Beweisregel ersetzt somit nicht die Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Schluss auf die Tatentde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Grundlagen

Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigung bewirkt, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beitragspläne

Tz. 29 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Berichterstattung eines Beitragsplans dient der Information der Begünstigten und des Arbeitgebers. Da die Höhe der künftigen Versorgungsleistung von den geleisteten Beiträgen und den damit erzielten Kapitalerträgen abhängt, haben die Begünstigten ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob die Beitragszahlungen ordnungsgemäß eingegan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Getrennte Ermittlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Rz. 16 Bei Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) ist der Altersentlastungsbetrag nach der ausdrücklichen Regelung in § 24a S. 4 EStG für jeden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner gesondert anzuwenden. Der Altersentlastungsbetrag wird mithin nicht verdoppelt und von der zusammengerechneten Summe der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen, sondern ist für beide Ehegatten auf jeweil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsch...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.2 Vermögenseinkommen (Bescheinigung nach Abs. 4)

Rz. 11b Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bezieht, die seit 2009 der sog. Abgeltungsteuer (25 %) unterliegen und daher nicht mehr im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden, kann von der jeweiligen Zahlstelle (Geld-, Kredit- oder Finanzleistungsinstitut) eine Bescheinigung über die im Vorjahr geleisteten Erträge verlangen (Abs. 4, vgl. Rz. 1). Sofern jed...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.2 Mitteilungspflicht bei Selbständigen und Beziehern von Vermögenseinkommen (Abs. 2 und 3a)

Rz. 4 Nach Abs. 2 haben Bezieher von Arbeitseinkommen, demnach Selbständige (vgl. § 15), ihr Einkommen aus dem letzten Jahr und den Zeitraum, in dem es erzielt wurde, mitzuteilen. Das hat bis zum 31. März des Folgejahres zu geschehen, damit dem Versicherungsträger das zum 1. Juli des Jahres zu berücksichtigende Einkommen bekannt ist. Zu den Mitwirkungspflichten des Berechtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 6. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der KapSt (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insbesondere für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zu...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 7. Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapSt (§ 45c EStG)

Zusätzliche Meldepflichten: Zusätzlich zu den in § 45b EStG auf Steuerbescheinigungen auszuweisenden oder zu übermittelnden Informationen und den Meldepflichten sieht § 45c EStG zusätzliche Meldepflichten der die Kapitalerträge auszahlenden Stellen und der Wertpapiersammelbanken zum Umfang der einbehaltenen und abgeführten KapSt vor. Ergänzende meldepflichtige Angaben (§ 45c ...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 5. Haftung des Ausstellers einer Steuerbescheinigung (§ 45a Abs. 7 EStG)

Die neu gefasste Regelung in § 45a Abs. 7 S. 1 EStG erweitert die Haftung des Ausstellers einer fehlerhaften Steuerbescheinigung auch auf Angaben, die gem. § 45b Abs. 1-5 EStG auf einer Steuerbescheinigung zu ergänzen sind. Außerdem besteht gem. § 45a Abs. 7 S. 1 Halbs. 2 EStG eine Haftung auch im Fall einer fehlerhaften Übermittlung von Daten nach § 45a Abs. 2a EStG n.F. Ber...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 4. Elektronische Daten statt Steuerbescheinigung (§ 45a Abs. 2a EStG)

Erzielen beschränkt steuerpflichtige Gläubiger Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG oder § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG u.a. aus girosammelverwahrten Aktien oder Genussscheinen, hat die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zukünftig dem Gläubiger eine Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG nicht mehr auszustellen. Angaben nach § 45b Abs. 5 EStG s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zuteilung von Anteilen einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Die Zuteilung von Anteilen durch eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Körperschaft ist nur dann eine steuerfreie Einlagenrückgewähr, wenn dies in dem dafür in § 27 Abs. 8 KStG vorgesehenen Verfahren gesondert festgestellt worden ist. Fehlt es an einem solchen Feststellungsverfahren, gilt die Leistung gem. § 27 Abs. 8 S. 9 KStG als Gewinnausschüttung. Liegt eine Einlagenrü...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 8. Bußgeldvorschriften (§ 50e EStG)

§ 50e Abs. 2 Nr. 1 EStG enthält eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass eine Steuerbescheinigung erteilt wird, ohne dass eine schriftliche Versicherung nach § 45b Abs. 3 S. 3 oder S. 4 EStG vorliegt. § 50e Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält eine Bußgeldvorschrift, wenn die Mitteilungspflichten nach § 45b Abs. 4, 5 und 6 EStG sowie nach § 45c Abs. 1 und 2 EStG gegenüber dem BZSt verl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 50d Abs. 3 EStG bei Lizenzgebühren innerhalb der EU

Die EuGH-Rechtsprechung, wonach § 50d Abs. 3 EStG im Falle von Kapitalerträgen gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, ist insoweit auf Fälle der Lizenzzahlungen übertragbar, dass die Dienstleistungsfreiheit (und nicht die Niederlassungsfreiheit) verletzt ist. Erschöpft sich der Kapitalverkehr in der Bezahlung der Lizenzgebühr als Gegenleis...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 3. Anwendungsbereich der Bescheinigung für Dauerüberzahler (§ 44a Abs. 5 i.V.m. Abs. 10 EStG)

Die Abstandnahme vom Steuerabzug für Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG (insb. Gewinnausschüttungen aus inländischen girosammelverwahrten Aktien) aufgrund einer Bescheinigung i.S.d. § 44a Abs. 5 EStG ist ersatzlos aufgehoben worden. Die Regelung bezweckt die Verhinderung von Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung, da nach Erkenntnissen aus der Au...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 2. Abfrage der Identifikationsnummer bei unentgeltlicher Depotübertragung (§ 43 Abs. 1 S. 6 EStG)

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 6 EStG hat die auszahlende Stelle bei unentgeltlichen Depotüberträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 5 EStG die dort aufgeführten Daten an die Finanzverwaltung zu melden. Hierzu gehören insbesondere auch die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum des Übertragenden sowie des Empfängers. Während bei einem internen Depotübertrag – d.h. bei einem Depotübertr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

Leitsatz 1. Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. 2. Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit ans...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.3 KöMoG – Auswirkungen auf die Handelsbilanz von Personenhandelsgesellschaften

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, KöMoG, BGBl 2021 I S. 2050) hat der deutsche Gesetzgeber für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften eine Option zur Körperschaftbesteuerung geschaffen. Bei Ausübung der Option werden die Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellsch...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zusammenfassung zweier BgA, von denen der eine einen Gewinn und der andere einen Verlust erzielt, in einen Eigenbetrieb

Ausschüttungsfiktion: § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG enthält eine Ausschüttungsfiktion, denn aufgrund der fehlenden rechtlichen Selbständigkeit des Betriebs gewerblicher Art (BgA) kann eine tatsächliche Gewinnausschüttung an die Trägerkörperschaft nicht erfolgen. Die ESt wird durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben. Die KapErtrSt entsteht im Zeitpunkt der Bilanzerstellung; ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 50j Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die gegenüber § 50d Abs 1 EStG verschärften Erstattungsvoraussetzungen treffen die im Inland oder Ausland ansässigen Gläubiger inländischer KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG (Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an GmbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie bergbautreibenden Vereinigungen mit den Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zur Wirksamkeit der Regelung des § 50j EStG

Rn. 8 Stand: Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Position vertreten, dass durch den § 50j EStG seit dem 01.01.2016 so genannte Cum/Cum-Gestaltungen unterbunden worden seien (BT-Drucks 19/24156). Damit dürften dann aber nur die schlichten Gestaltungen einer kurzfristigen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Dividen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlassung von Buchführungsunterlagen

Rz. 184 [Autor/Stand] Die bereitwillige Überlassung von Buchführungsunterlagen zur Außenprüfung soll grundsätzlich nicht als Selbstanzeige ausreichen[2]. Hier wird man zu Recht eine Einschränkung anerkennen müssen für den Fall, dass dem Stpfl. nach seinen persönlichen und finanziellen Möglichkeiten eine Selbstberechnung der verkürzten Steuern nicht möglich oder zuzumuten ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

Rz. 871 [Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171). Rz. 87...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Rz. 44 Bei beschr. Stpfl. ist die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a Abs. 1 EStG unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG), es sei denn, es liegt einer der Tatbestände des § 50 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Gilt die ESt durch den Steuerabzug als abgegolten, werden weder die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a: soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Rundungsregelung (§ 36 Abs. 3 EStG)

Rz. 79 Nach § 36 Abs. S. 1 EStG werden die auf die ESt anzurechnenden Steuerbeträge des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zum Vorteil des Stpfl. jeweils auf volle Euro aufgerundet. Die ESt-Vorauszahlungen werden ohnehin in vollen Euro festgesetzt. Deshalb sind die geleisteten Vorauszahlungen als Steuerbeträge i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht in die Rundungsregelung einbezogen. Rz. ...mehr