Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Steuerliche Behandlung von ... / aa) Auswirkungen wegen fehlendem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO

Bisherige steuerliche Behandlung im BMF-Schreiben (alt): Das BMF-Schreiben (alt) enthielt keine ausdrückliche Vorgabe hinsichtlich der steuerlichen Behandlung im Fall des fehlenden Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums auf den Aktienübernehmer. Grund dafür war die Prämisse der Finanzverwaltung, dass es bei einer Cum/Cum-Transaktion mit der Einbuchung der Wertpapiere in da...mehr

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Steuerliche Behandlung von ... / a) BFH – I R 88/13

Der BFH hat bereits im Jahr 2015 über steuerliche Auswirkungen einer sog. strukturierten Wertpapierleihe entschieden (BFH v. 18.8.2015 – I R 88/13, BStBl. II 2016, 961): Im Sachverhalt ging es um einen Standard-Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen. Auf der Basis dieses Vertrags tätigten Verleiher – ein britisches Finanzinstitut – und Entleiher – ein deutsches Maschinenbauunte...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Die Abgeltungswirkung des S... / 2. Veranlagungspflicht auch bei zu niedrigem Steuerabzug

Unstrittig ist, dass Kapitalerträge, die im Inland steuerpflichtig sind, aber keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, gesondert erklärt werden müssen (s. z.B. Kühner in HHR, EStG/KStG, § 32d EStG Rz. 66; Werth in Brandis/Heuermann, EStG, § 32d EStG Rz. 120; Levedag in Schmidt, EStG, § 32d EStG Rz. 22). Ausweislich der Begründung zum JStG 2010 v. 21.6.2010 trifft di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. BFH v. 29.9.2020 – VIII R 17/17

Mit Urteil v. 29.9.2020 hat der BFH entschieden, dass die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 oder Satz...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 3. Sonderregelung für Antragsveranlagungen von Arbeitnehmern (§ 32d Abs. 3 Satz 3 EStG)

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Danach ist im Fall d...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Allgemeines zur Veranlagungspflicht des § 32d Abs. 3 EStG

§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG regelt für steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, die Deklarationspflicht des Stpfl. in seiner Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, hat der StPfl. nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.1 Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 291 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus. Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass d...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Der zweiteilige Beitrag greift die Fragestellungen auf, die die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag für im Privatvermögen gehaltene Kapitalanlagen betreffen. In Teil I (ErbStB 2021, 347) wurden im Zusammenhang damit auch auf die Grundzüge der Erklärungspflicht gem. § 32d Abs. 3 EStG eingegangen. Teil II nimmt relevante ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.1 Allgemeines

Rz. 266 § 50d Abs. 11a EStG ist anwendbar, wenn eine inländische Körperschaft Gewinne an den ausl. Gesellschafter ausschüttet. Ist in diesem Fall ein DBA anwendbar, kann sich ein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der KapESt oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG nach den Verfahren nach § 50c EStG ergeben. Probleme entstehen aber dann, wenn die Kapitalerträge nach ausl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.1 Tatbestand: Gläubiger ist nicht Zurechnungssubjekt

Rz. 279 Der Tatbestand der Vorschrift setzt voraus, dass der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen nach § 50a EStG eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach deutschem Recht oder dem Recht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. Es muss also eine Situation vorliegen, nach der die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nicht dem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.2 Rechtsfolge

Rz. 282 Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Kapitalvermögen/Investment/Altersvorsorge

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Die Abgeltungswirkung des S... / 2. BFH v. 27.10.2020 – VIII R 42/18

Mit Urteil v. 27.10.2020 hat der BFH entschieden, dass die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. Dies gilt auch dann...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 4. Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG

Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um den nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelten Betrag. Die Veranlagungspflicht gem. § 32d Abs. 3 EStG führt nicht zur Anwendung der tariflichen ESt gem. § 32a EStG. Beraterhinweis Die tarifliche ESt ist auf private Kapitaleinkünfte nur dann anzuwenden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Zu diesen Fällen gehören ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.2 Mehr-Staaten-Fälle

Rz. 302 Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehr-Staaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 11a EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.3 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 274 Sachlich erfasst die Regelung die Erstattungsberechtigung für die KapESt und den Steuerabzug nach § 50a EStG. Die Regelung gilt jedoch nur für die Entlastung von Abzugsteuern nach einem DBA. Sie gilt daher unmittelbar nicht für unilaterale Entlastungen von der KapESt wie § 44a Abs. 9 EStG. § 44a Abs. 9 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 2.6.2021[1] enthält keinen entsprech...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 3. BFH v. 27.10.2020 – VIII R 3/20

Mit Urteil v. 27.10.2020 hat der BFH entschieden, dass die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Verrechnung der ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten

Leitsatz 1. Nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen können im Rahmen einer Veranlagung der Kapitalerträge zum gesonderten Tarif i.S. des § 32d Abs. 1 EStG nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden. 2. Es ist mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass ausländische Quel...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 133 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was dem Stpfl als Ertrag aus der Nutzung seines Kapitals zufließt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Was im Einzelnen dazu gehört, wird umfangreich in § 20 EStG beschrieben. Für die Abgrenzung von den Erträgen der abhängig ausgeübten Arbeit, dem Arbeitslohn, gilt die Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs 8 EStG nicht. Im Grenzfall kommt...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / a) Merkmal "Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG"

Von der Abgeltungswirkung werden Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG erfasst. Andere Einkünfte/Erträge können zumindest nicht nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG mit abgeltender Wirkung besteuert werden.mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / b) Merkmal "Kapitalertragsteuerabzug"

Die Kapitalerträge müssen dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben. Positive Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug, wenn die Kapitalertragsteuer tatsächlich einbehalten wurde und dem Stpfl. der Netto-Kapitalertrag i.S.d. § 11 Abs. 1 EStG zufließt. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht die Kapitalertragsteuer in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläu...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / aa) Zu Fallgruppe 1 (§ 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG)

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs tritt nicht ein, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG und § 44 Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden kann. § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG: Wenn Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld bestehen und der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer ausreicht, ha...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / d) Merkmal "soweit"

§ 43 Abs. 5 EStG stellt die zentrale Vorschrift für die grundsätzliche Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer im Privatvermögen dar. Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag soll jedoch nur greifen, als die Erträge der Höhe nach tatsächlich dem Steuerabzug unterlegen haben. Daher wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.2010 (BGBl. I 2010, 1768) in § 43 Abs. 5 Sa...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / cc) Zu Fallgruppe 3

Auf Antrag des Gläubigers werden Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG in die besondere Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d EStG einbezogen. Durch die Veranlagungswahlrechte in § 32d Abs. 4 und 6 EStG wird die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nicht negiert, s. hierzu auch die Ausführungen bei II. 3. a), dritter Punkt. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein ...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / c) Merkmal "unterlegen haben"

Nach dem Gesetzeswortlaut ist für die Abgeltungswirkung Voraussetzung, dass die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben. Kapitalerträge haben dem Steuerabzug unterlegen, wenn die Kapitalertragsteuer tatsächlich einbehalten wurde. Nicht erforderlich ist, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer tatsächlich an die Finanzbehörden abgeführt oder eine Steuerbescheinigung...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / b) Einzelfragen zur Fallgruppe 1: Abgeltungswirkung tritt ausnahmsweise nicht ein

Wie in Abschn. II. 2. d) ausgeführt, tritt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nur ein, soweit die Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG tatsächlich dem Steuerabzug unterlegen haben. Über die Einschränkung der Abgeltungswirkung ("soweit") ergibt sich hinsichtlich des nicht abgeltend versteuerten Kapitalertrags ganz automatisch eine korrespondierende Veranlagungspflicht i.S.d. §...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Der zweiteilige Beitrag greift die Fragestellungen auf, die die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag für im Privatvermögen gehaltene Kapitalanlagen betreffen. In Teil I wird im Zusammenhang damit auch auf die Grundzüge der Erklärungspflicht gem. § 32d Abs. 3 EStG eingegangen. Teil II nimmt relevante Einzelfragen zur Vera...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 2. Voraussetzungen der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Voraussetzung für die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs ist, dass die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Im Weiteren greift die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs nur soweit die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. a) Merkmal "Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG" Von der Abgeltungswirkung werden Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG erfasst. ...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Schedulenbesteuerung

Kapitalerträge, die dem Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG im Veranlagungsverfahren oder der abgeltenden Besteuerung gem. § 43 Abs. 5 EStG im Steuerabzugsverfahren (Bemessung der Kapitalertragsteuer gem. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 3 EStG) unterliegen, sind grundsätzlich nicht in die Ermittlung der Einkünfte, der Summe der Einkünfte, des Gesamtbetrags der Einkünfte, des ...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / bb) Zu Fallgruppe 2 (§ 43 Abs. 5 Satz 2 EStG)

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs tritt nicht ein, in Fällen des § 32d Abs. 2 EStG und für Kapitalerträge, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören. Die Fallgruppe 2 enthält Fälle, in denen der Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG stets ausgeschlossen ist (Hinweis: Die tarifliche Bes...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / I. Einführung

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 – UntStRefG (v. 14.8.2007, BStBl. I 2007, 630) grundlegend neu geregelt. Diese Neuordnung des Systems zur Besteuerung privater Kapitaleinkünfte liegt mittlerweile mehr als zehn Jahre zurück. Kernpunkte der Reform waren einerseits die Einführung einer abgelte...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / a) Grundsätze der Ausnahmeregelung

Die Regelungen in § 43 Abs. 5 EStG sehen verschiedene Fallkonstellationen vor, in denen eine Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nicht eintritt. Die Ausnahmen von der Abgeltungswirkung können in drei Fallgruppen differenziert werden (s. hierzu i.E. Gersch in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 43 Rz. O 3): Fallgruppe 1: Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs tritt ausnahmsweise ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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Belgien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 170 Bezüglich der Einkünfte der Gesellschafter muss zwischen den Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und den Vergütungen für die erbrachten Leistungen anderseits unterschieden werden. 1. Dividenden Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dies...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 129 Auf Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer von 15 % erhoben. Jedoch sehen die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Steuersätze (von 2,5 bis 10 %) vor. Liegt eine Schachtelbeteiligung vor, so entfällt die Quellensteuer auf Ausschüttungen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Kapitalerträgen. Weitere Informationen und Materialien,...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Definition des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens

Rz. 557 Körperschaftsteuer wird erhoben auf den Gewinn (profits) des gesetzlichen Gewinnermittlungszeitraums. Gewinnermittlungszeitraum für steuerliche Zwecke ist die gesetzliche accounting period. Diese kann von dem selbst gewählten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (period of account) abweichen und ist nicht mit dem Steuerjahr für englische Körperschaften vom 1. April bis z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.5 Form der Erklärung

Rz. 80 § 371 Abs. 1 AO stellt hinsichtlich der Form der Selbstanzeige keine Anforderungen. Für die inhaltliche Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben gilt also der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Die Selbstanzeigeerklärung kann damit mündlich,[2] auch fernmündlich, zu Protokoll der Finanzbehörde,[3] per Telefax oder E-Mail[4] erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr