Erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für einen Antrag auf Günstigerprüfung nach Eintritt der Bestandskraft | Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreiche Antragstellung gem. § 32d Abs. 6 EStG ermöglicht, ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst. BFH v. 14.7.2020 – VIII R 6/17 |
ErbStB 2021, 36 |
Keine Unbilligkeit bei Doppelbelastung von Kapitalerträgen mit der Abgeltungsteuer und der Erbschaftsteuer | Eine sachliche Unbilligkeit nach § 163 AO liegt nicht vor, wenn Einkommensteuer nach dem besonderen Tarif des § 32d Abs. 1 EStG, die erst nach dem Jahr des Erbanfalls entsteht, nicht nach § 35b EStG ermäßigt wird. Das Zusammentreffen der Erbschaftsteuer mit der Abgeltungsteuer ohne gegenseitige Milderungsmöglichkeiten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. FG Münster v. 17.2.2021 – 7 K 3409/20 AO (rkr.) |
ErbStB 2021, 138 |
Rückabwicklung eines Darlehens | Nutzungsentgelte der Bank für bereits erbrachte Tilgungsleistungen stellen keine Kapitalerträge, sondern eine Minderung der Zinslast des Darlehensnehmers dar. FG Baden-Württemberg v. 8.12.2020 – 8 K 1516/18 (Rev. VIII R 5/21) |
ErbStB 2021, 178 |
Zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten | Mit Urt. v. 19.5.2021 – X R 33/19 hat der X. Senat des BFH erstmals zur Frage der Doppelbesteuerung bei der Besteuerung von Renten der gesetzlichen und privaten Altersversorgung Stellung genommen und Berechnungsgrundlagen festgelegt, anhand derer es bei künftigen Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Mit Urt. v. 19.5.2021 – X R 20/19 hat der X. Senat des BFH über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden. Er hat klargestellt, dass es bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung, die – anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine Doppelbesteuerung geben kann. BFH v. 19.5.2021 – X R 33/19 und BFH v. 19.5.2021 – X R 20/19 |
ErbStB 2021, 237 ErbStB 2021, 239 |
Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters | Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen – wenn auch irrtümlich – vorgenommen hat. BFH v. 16.12.2020 – X R 21/19 |
ErbStB 2021, 251 |
Besteuerung einer sog. "passiven Entstrickung" bei Gesellschaftern einer spanischen Immobilien-Kapitalgesellschaft | Wurden zum 1.1.2013 von einem in Deutschland Ansässigen Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft gehalten, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Immobilien besteht, so ist eine Besteuerung einer sog. "passiven Entstrickung" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 EStG nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG a.F. europarechtswidrig. FG Köln v. 17.6.2021 – 15 K 888/18 (Rev. I R 32/21) |
ErbStB 2021, 301 |
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