Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verhinderung und der Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Grundrente. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen unter anderem in § 41 BAföG und § 52 SGB II. Sie ermächtigt die Träger der Rentenversicherung, Angaben der Grundrentenberechtigten zu ihrem Einkommen und zum Einkommen ihrer Ehegatten aus Kapitalerträgen in dem f...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 1. Grundlagen

Wem sind die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen? Ertragsteuerlich steht die bis heute umstrittene Frage im Vordergrund, wem bei einem Nießbrauch die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen sind.[4]: Dem Grundsatz nach sind Kapitaleinkünfte – losgelöst von ihrem Zahlungsweg – dem Anteilseigner zuzurechnen (§ 20 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG, § 39 Abs. 1 AO), ausnahmsw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitalein...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / 5. § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG und nahe stehende Personen

Besteuerung der Einkünfte (Zinsen): Erst wenn die vorstehenden Voraussetzungen zur Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen Angehörigen erfüllt sind, stellt sich anschließend die Frage nach der Besteuerung der Einkünfte (Zinsen). Dabei sind insbesondere die Regelungen des § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beachten und der Begriff der "einander nahe stehenden Person...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.1 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Finanzierungskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Regelmäßig ist dies bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG der Fall.[2] Auch hier kommt es auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an, für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.4 Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.1 Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als eine der zentralen Normen der gesonderten einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge aus Kapitalvermögen schreibt § 32d EStG einen gesonderten Tarif vor und führt die Kapitalerträge an, bei denen der die Einkommensteuer abgeltende Steuertarif keine Anwendung findet. Des Weiteren trifft die Vorschrift Regelungen zur Pflicht- und Antragsveranlagung beim Zufluss von Kapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.1.1 Berechnung des gesonderten Tarifs im Einzelnen

Für private Kapitalerträge [1] gilt grundsätzlich ein gesonderter Steuersatz von 25 % (Abgeltungsteuer). Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen[2], können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten St...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.1.3 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG

Der Steuerpflichtige kann nach § 32d Abs. 6 EStG auf Antrag seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend vom gesonderten Steuertarif[1] – den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer unterwerfen; Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer[2] und den Solidaritätszuschlag.[3] Damit wird für Steuerpflichtige, deren pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.3 Unfallversicherungen

Bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird neben den Beitragsbestandteilen für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie des Risikos der Beitragsrückzahlung im Todesfall und der Verwaltungskosten ein Sparanteil erbracht, der verzinslich bzw. rentierlich angelegt wird. Die Versicherungsleistung bei Ablauf der Versicherungslaufzeit gehört zu den Einnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 9 Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag

Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge[1] hat der Gesetzgeber ein umfassendes Abzugsverbot für Werbungskosten angeordnet: Nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 grundsätzlich nicht mehr abgezogen werden. Abziehbar ist lediglich ein Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.0...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.1 Abgrenzung zur Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter, Mindesttodesfallschutz und Risikotragung

Eine Versicherung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die Lebensversicherung typischerweise abgedeckten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.4 Besteuerung der vermögensverwaltenden Versicherungsverträge

In den Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung soweit hinter dem Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht angemessen erscheint. Vielfach preisen die Anbieter oder Vermittler derartige Produkte als sog. "Versicherungsmantel" an, was dokumentiert, dass es nicht um die Vorsorge durch ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 3.6.1 Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung

Im Unterschied zu konventionellen Lebensversicherungen hängt die Höhe der Leistungen bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung unmittelbar von der Wertentwicklung der in einem besonderen Anlagestock angesparten Vermögensanlagen ab, wobei üblicherweise die Sparanteile nur in Investmentanteilen angelegt werden. Eine der Höhe nach garantierte Leistung gibt es in der Regel ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.3 Gewinn aus der Veräußerung einer Lebensversicherung

Der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Lebensversicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfüllt den Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG und gehört demzufolge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen abgetreten werden, sowie Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.1 Darstellung der Einnahmen und Ausgaben

Eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung bei bilanzierenden Vereinen und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden jeweils nach dem gleichen Schema gegliedert. Die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach den steuerlichen Tätigkeitsbereichen. Müssen Zahlen zu Kooperationen eingestellt werden, sollten sie in einer eigenen Zeile im jeweiligen Bereich ausgewiesen werden. Die Za...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / a) Strenge BFH-Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Einhaltung sämtlicher formaler Voraussetzungen des § 27 KStG

Die Rechtsprechung des BFH zur Notwendigkeit der Einhaltung sämtlicher formaler Voraussetzungen des § 27 KStG, um von einer nicht steuerbaren Auskehrung aus dem Einlagenkonto ausgehen zu können, ist bekanntlich streng. Die Entscheidung des BFH vom 17.5.2022 bestätigt dies: Die Feststellung des Einlagekontos auf der Ebene der Gesellschaft ist zwar kein Grundlagenbescheid für di...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Laufende Besteuerung der Stiftung

Ist eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt, sind damit Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern verbunden. So ist eine gemeinnützige Stiftung insb. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Auch erfolgt kein Steuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 43a Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Besondere Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 42 Aufgrund der Änderung durch das 2. AOÄndG[1] sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG sind bei der Entscheidung über die maßgebliche Karenzzeit[2] nicht zu berücksichtigen. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und orientiert sich an § 2 Abs. 5b EStG. Die Änderung gilt in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 21.7.2022 festgese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004)

Leitsatz Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verste... / 3.3.2 Wirkungen

Ersteher erwirbt sofort Eigentum Der Zuschlag wird mit der Verkündigung wirksam. Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende Eigentümer des Versteigerungsobjekts nebst Zubehör, sofern der Beschluss nicht im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben wird (§§ 89, 90 ZVG). Der Übergang des Eigentums vollzieht sich automatisch. Weder die Bezahlung des Bargebots noch die Eintragung im Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 20. Wiedergutmachungsleistungen (§ 3 Nr 7 bis 8a EStG)

Rz. 230 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgleichsleistungen nach dem LAG, Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz, dem BVFG, dem Reparationsschädengesetz, dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz und nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sind steuerfrei nach § 3 Nr 7 EStG. Davon ausgenommen sind Zinsza...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 4.2 Folgen des Widerrufs

Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Bank diesem zustimmt oder nicht. Entscheidend ist, dass er wirksam und ausdrücklich gegenüber der Bank erklärt wird und ein Widerrufsrecht bestand. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 3.6 Stille Gesellschaft

Grundlage: §§ 230 ff. HGB Wesen: "Versteckte" Beteiligung an einem Handelsgewerbe (z. B. an einer Einzelkaufmannsfirma, OHG, KG), ohne dass der stille Gesellschafter nach außen in Erscheinung tritt. Haftung: Der Stille haftet nicht nach außen, er trägt nur das Risiko seines eingesetzten Kapitals. Rechtsform: Keine eigene juristische Person oder Personengesellschaft, sondern inn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen gegen Entgelt bestellt, hat der Inhaber das Entgelt als Einnahme aus Kapitalvermögen anzusetzen.[1] Der Nießbraucher zieht lediglich eine Forderung ein, sodass von ihm insoweit Kapitalerträge nicht zu versteuern sind.[2] Weder das Entgelt noch die Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer. Zu Unrecht einbehaltene und abgeführte K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.1 Vorbehaltsnießbrauch

Erfolgt eine Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe, führen einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an den Vermögensübergeber beim Eigentümer zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.[1] Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs können dagegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen sein[2] Hinweis Sonderausga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.3 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Beim Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch sind die Kapitalerträge[1] dem Nießbraucher zuzurechnen.[2] Geht es um den möglichen Vorbehaltsnießbrauch an einem GmbH-Anteil, zählt zu dessen Nutzungen[3] nach herrschender Meinung die gemäß dem Gewinnverteilungsbeschluss ausschüttungsfähige anteilige Gewinnquote[4], jedoch nicht die realisierten stillen Reserven eines Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 1.2 Kreis der Steuerpflichtigen

Rz. 4 Eine Außenprüfung ist zulässig nach § 193 Abs. 1 AO bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen i. S. d. § 147a AO, nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO bei anderen als den in § 193 Abs. 1 AO bezeichneten Steuerpflichtigen, soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfal... / V. Steuerliche Behandlung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Darlehensverluste können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2 EStG zu Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Subsidiaritätsprinzip: § 20 EStG ist gem. § 20 Abs. 8 EStG subsidiär, soweit Einkünfte §§ 15, 16, 17 EStG betroffen sind; dies gilt auch für Verluste. Einkünfteerzielungsabsicht: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.2.2 Meldungen gemäß § 45d EStG

Bei Dividendenzahlungen an ihre Mitglieder haben Genossenschaften den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Zur Vermeidung des Kapitalertragsteuerabzugs können Genossenschaften von ihren Mitgliedern einen Freistellungsauftrag (FSA) oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) annehmen. Soweit aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 162 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2 Für Dividenden anderer Besteuerungsgegenstand als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 65 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden die Eink aus KapV von einer beschr stpfl Kap-Ges (s § 2 KStG) erzielt, werden sie in D nur besteuert, wenn sie zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG gehören. Dies ist bei Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG dann der Fall, wenn der Vergütungsschuldner der Kap-Erträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat (s § 49 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche)

Rz. 27 Italien besteuert das Einkommen von natürlichen Personen durch die Einkommensteuer (IRPEF – imposta sul reddito delle persone fisiche). Die Regelungen zur Einkommensteuer finden sich im Testo Unico delle imposte sui redditi – TUIR.[20] Dieser wird durch eine Vielzahl von Sondergesetzen ergänzt. Rz. 28 Das italienische Einkommensteuerrecht bedient sich dabei eines progr...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Endbesteuerung

Rz. 4 Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Dies galt auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland zum 1.1.2009, insbesondere da die österreichische Variante im Gegensatz zu den deutschen steuerfreien Gewinnen aus Aktienverkäufen nach Abwarten d...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2.2 Der Kapitalnutzungsgedanke als allgemeingültige Zuordnungsregel?

Tz. 159 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach der früheren Rspr des VIII. Senats des BFH (insbes s Urt des BFH v 09.03.1982, BStBl II 1982, 540; v 29.11.1982, BStBl II 1983, 272, 274; v 22.05.1984, BStBl II 1984, 746; v 10.12.1985; BStBl II 1986, 342, 343; v 18.12.1986, BStBl II 1988, 521, 524; v 13.10.1987, BStBl II 1988, 252, 255; v 31.10.1989, BStBl II 1990, 532; v 24.04.1990, ...mehr