Rz. 18e

Hinsichtlich der zu meldenden Kapitalerträge, bei denen aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde, wird auf die Ausführungen in Rz. 17a bis 17d verwiesen.

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