Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Neuregelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Anteile und Sachausschüttungen. Beraterhinweis Ausschüttungen sind auch dann ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Verschiedene Einzelfragen

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen. Ausländische Quellensteuern sind in den Zeilen 33 bis 35 zu erfassen. Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag sind in der Anlage KAP, Zeile 17, zu machen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Investmenterträge

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / f) Sparer-Pauschbetrag

Um den Sparer-Pauschbetrag für die Erträge lt. Anlage KAP-BET in Anspruch nehmen zu können, sind gesonderte Angaben notwendig. Diese Angaben können ausschließlich auf der Anlage KAP in den Zeilen 16, 17 gemacht werden.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 7)

Die Angaben in Zeile 7 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) dienen der Ermittlung der ggf. gesondert festzustellenden Aktienveräußerungsverluste gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Die Gewinne sind im Betrag zur Zeile 6 enthalten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Neue Zeilen

Zeilen 8 und 12: Diese Zeilen wurden neu in das Formular eingefügt. Für 2020 sind keine Eintragungen vorgesehen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 22 bis 24)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 22 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Uneinbringlichkeit von Forderungen und wertlose oder verfallene Wirtschaftsgüter (Zeile 21)

Ab 2020 werden Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG in einem gesonderten Verlustverrechnungskreis erfasst (vgl. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Diese Verluste werden losgelös...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 10, 11 und 13)

Nicht ausgeglichene Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) lt. Zeile 10 und nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 11 werden gesondert ausgewiesen und sind insoweit nicht in Zeile 6 enthalten. Neuer Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Verluste aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG (Zeile 27)

In den Zeilen 26 und 27 sind Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen zu erfassen. Zeile 26 erfasst die laufenden Einkünfte, Zeile 27 die Veräußerungsgewinne und -verluste. Ab 2020 wird über Zeile 27 auch die Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen als Verlust erfasst. Die betragsmäßige Beschränkung des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (I)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (II)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anrechnung/Erstattung von KapSt bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Auf geschätzte – tatsächlich aber nicht angefallene – Erträge eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds abgeführte KapSt ist anzurechnen bzw. zu erstatten. Im vorliegenden Streitfall ging es zwar um Erträge, die es tatsächlich nicht gegeben hat und die deshalb auch weder zu erklären noch zu versteuern sind bzw. waren. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der zut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Sparer-Pauschbetrag

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Erzielt ein rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der keine steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG (s. Anhang 10), ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Einkunftsart der Sparer-Pauschbetrag (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 19) von 801 EUR abzusetzen. Tz. 45 Stand: EL 121 – ET: 04/20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.5 Veranlagungsverfahren und kein KapESt-Abzug

Rz. 320a Die Besteuerung der Einkünfte i. S. d. § 17 EStG erfolgt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens, sodass die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind. Dies gilt auch in den Fällen einer beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e) EStG. Ein KapESt-Abzug findet (im Fall eines Veräußerungsgewinns) nicht statt, da die Einkünfte i. S. d. § 17 EStG nicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Art der Kapitalerträge

Rz. 36 [Autor/Stand] Nur laufende Bezüge, keine Liquidationsgewinne. Durch die Bezugnahme des Satzes 1 des § 50j EStG auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG fallen nur laufende Bezüge aus Aktien oder Genussscheinen in den Anwendungsbereich der Regelung. Denn § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG verweist seinerseits nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß der Nr. 2 des § 20 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Kapitalerträge aus Schachtelbeteiligungen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Keine Kapitalerträge aus qualifizierten Schachtelbeteiligungen. Auch wenn es sich um laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen mit beteiligungsähnlichen Rechten handelt (s. Rz. 30 ff.), die in bestimmter Form verwahrt werden (s. Rz. 38 ff.), unterliegen diese Kapitalerträge nach § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht den zusätzlichen Entlastungsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs (Satz 3)

„ [3] § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt.” Rz. 335 [Autor/Stand] Funktion und Inhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG[2] neu eingefügte Satz 3 betrifft das Veranlagungsverfahren und steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Satzes 2. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage hob Satz 2 die Abgeltungswirkung des § 50 Abs. 2 EStG auch hinsichtlich des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahme bei mindestens einjähriger Haltedauer (Satz 2)

„(4) ... 2 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.” Rz. 100 [Autor/Stand] Einjährige Haltedauer zum Zuflusszeitpunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Auslandsverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Satz 2)

„(1) ... [2] ... und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.” Rz. 43 [Autor/Stand] Verwahrung im Ausland durch Wertpapiersammelbank. Nach Satz 2 können die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG auch dann Anwendung finden, wenn eine Wertpapiersammelbank die mit dem verwendeten Begriff "Anteile" gemeinten Aktien (s. Rz. 30) oder be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Einkunftsquelle

Rz. 30 [Autor/Stand] Nur Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen. § 50j EStG ist nur auf Einkünfte aus Aktien und Genussscheinen anwendbar. Dies ergibt sich zum einen durch die Bezugnahme in Satz 1 auf die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Diese betrifft nur "Kapitalerträge[.] im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 aus Aktien und Genussscheinen". Zum anderen bezieht si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Zeitliche Anwendung

Rz. 24 [Autor/Stand] Geltung für Zuflüsse von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2017. § 50j EStG ist gemäß Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. Da der § 50j EStG keine Verfahrensvorschrift ist, die auf alle noch offenen Erstattungsverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des Mindestwertänderungsrisikos (Satz 1)

„(3) [1] Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). ...” Rz. 83 [Autor/Stand] Legaldefinition des Mindestwertänderungsrisikos für die Zwecke des Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 3 [Autor/Stand] Einschränkung bestimmter DBA-Ansprüche auf Erstattung in bestimmten Fällen erhobener Kapitalertragsteuer. Nach den deutschen DBA steht der Bundesrepublik Deutschland in aller Regel nur ein Besteuerungsrecht für die inländischen Dividendeneinkünfte im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger zu, das unterhalb der 25 % liegt, die mit der Kapitalertragsteuer erh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kurssicherungsgeschäfte (Satz 2)

„(3) ... [2] Kein hinreichendes Mindestwertänderungsrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder eine ihm nahe stehende Person Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen hat, die das Wertänderungsrisiko der Anteile oder Genussscheine unmittelbar oder mittelbar um mehr als 30 Prozent mindern.” Rz. 87 [Autor/Stand] Beispiel für fehlendes Mindestwert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1)

„(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn ...” Rz. 88 [Autor/Stand] Nur Anwendung auf DBA-Entlastungen u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Veranlagung (Satz 2)

„ [2] Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a des Einkommensteuergesetzes unterliegen, ist § 50 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.” Rz. 331 [Autor/Stand] Funktion von Satz 2. Satz 2 hebt für eine genau umrissene Gruppe von Einkünften, die einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, die in § 50 Abs. 2 EStG angeordnete Abgeltungswirkung auf. Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Inhalt, Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2 im System des AStG. §§ 2–5 betreffen die Besteuerung von natürlichen Personen, die früher einmal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind ("Auswanderer", "Wegzügler"); Personen, die auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nach Sinn und Regelungszusammenhang (vgl. § 2 Abs. 6) nicht erfasst.[2] M...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) DBA-Grundlage (Satz 1)

„(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die besonderen Voraussetzungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

„(1) [1] ... Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ... [2] Satz 1 gilt entsprechend für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen ...” Rz. 28 [Autor/Stand] In erster Linie: Dividenden aus börsengehandelten Aktien in Streubesitz. Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entlastung von der Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) DBA-Steuersatz geringer als 15 % (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Keine Anwendung auf DBA-Entlastungsansprüche bis 15 % Reststeuersatz. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG wird weiterhin dadurch beschränkt, dass gemäß § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG der im Verfahren des § 50d Abs. 1 EStG geltend gemachte DBA-Entlastungsanspruch eine Reduzierung des Steuersatzes auf unter 15 % des Bruttobetrags der Kapitalerträge vorseh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 12 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach seinem Abs. 1 Satz 1 gelten die zusätzlichen Voraussetzungen, die § 50j EStG für einen DBA-Entlastungsanspruch normiert, "ungeachtet dieses Abkommens". Damit sollen, wie der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klarstellte, "soweit erforderlich die DBA überschrieben werden".[2] Soweit die Bestimmunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge (Satz 1)

„(1) [1] ... hat ungeachtet dieses Abkommens nur dann Anspruch auf ... Entlastung ...” Rz. 74 [Autor/Stand] Gewährung eines DBA-Entlastungsanspruchs oder vollständige Versagung. Rechtsfolge des § 50j EStG ist, dass in seinem Anwendungsbereich (s. Rz. 25 ff.) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG (s. Rz. 58 ff.) ein Anspruch auf Erstattung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1)

Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Aktien und beteiligungsähnlichen Genussscheinen (s. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Unionsrecht

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung bestimmter im EU...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorschriften des EStG

Rz. 15 [Autor/Stand] Schwestervorschrift des § 36a EStG. § 50j EStG steht in einem engen Zusammenhang mit der nahezu zeitgleich in Kraft getretenen Vorschrift des § 36a EStG. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Verhinderung von sog. Cum/Cum-Gestaltungen in Bezug auf die Entlastung von Kapitalertragsteuer (s. Rz. 11),[2] und stellen für diesen Zweck nahezu...mehr