Rz. 189

Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:

25 % der Dividenden sind steuerpflichtige Kapitalerträge und 75 % davon steuerfrei, soweit die Dividenden einen Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft nicht übersteigen.
Soweit die Dividenden den Betrag von 150.000 EUR überschreiten, sind 85 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerpflichtige Kapitalerträge und 15 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerfrei.
Soweit die Dividenden den Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft übersteigen, sind 75 % der Dividenden steuerpflichtige Erwerbseinkünfte und 25 % davon steuerfrei.

Beispiel 1: Das Nettovermögen der X Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 50.000 EUR erhält, sind 12.500 EUR (25 %) davon steuerpflichtige Kapitalerträge[48] und 37.500 EUR davon steuerfrei; die 8 %-Grenze wird nicht überschritten.

Beispiel 2: Das Nettovermögen der Y Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 100.000 EUR erhält, wird die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens um 20.000 EUR überschritten. Diese 20.000 EUR werden zu 75 % als Erwerbseinkünfte besteuert.[49]

Beispiel 3: Das Nettovermögen der Z Oy beträgt 15.000.000 EUR. Sie schüttet an ihre einzige Aktionärin 200.000 EUR als Dividende aus. 8 % von 15.000.000 EUR sind 1.200.000 EUR, so dass die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens nicht überschritten wird. Es wird jedoch der Betrag von 150.000 EUR um 50.000 EUR überschritten. Diese 50.000 EUR werden zu 85 % (42.500 EUR) als Kapitalerträge mit dem progressiven, persönlichen Steuersatz besteuert.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster und Internetadressen (inklusive Links zu Formularen und amtlichen Texten), befinden sich im Downloadbereich.

[46] Das Änderungsgesetz 30.7.2004/716 unterscheidet zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften. Die privaten Aktiengesellschaften sind nicht börsennotiert und fallen daher stets unter TVL 33b.
[47] Diese Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2014 geändert. Hier wird nur die neue Regelung dargestellt.
[48] Die Kapitalertragsteuer beträgt für die ersten 30.000 EUR 30 % und für den darüber hinausgehenden Betrag 34 %.
[49] Bei den Erwerbseinkünften wird der progressive Steuersatz u.a. danach bestimmt, in welcher Gemeinde der Steuerpflichtige wohnt und wie hoch seine Einkünfte ansonsten sind. Der maximale Marginalsteuersatz beträgt im Jahr 2021 31,25 %. Vgl. zum finnischen Steuerrecht näher Kocher, IWB Nr. 23 v. 8.12.2004, S. 1105 ff.

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