Rz. 189
Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:
▪ | 25 % der Dividenden sind steuerpflichtige Kapitalerträge und 75 % davon steuerfrei, soweit die Dividenden einen Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft nicht übersteigen. |
▪ | Soweit die Dividenden den Betrag von 150.000 EUR überschreiten, sind 85 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerpflichtige Kapitalerträge und 15 % der (150.000 EUR überschreitenden) Dividenden steuerfrei. |
▪ | Soweit die Dividenden den Betrag von 8 % des Anteils des Steuerpflichtigen am Nettovermögen der Gesellschaft übersteigen, sind 75 % der Dividenden steuerpflichtige Erwerbseinkünfte und 25 % davon steuerfrei. |
Beispiel 1: Das Nettovermögen der X Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 50.000 EUR erhält, sind 12.500 EUR (25 %) davon steuerpflichtige Kapitalerträge[48] und 37.500 EUR davon steuerfrei; die 8 %-Grenze wird nicht überschritten.
Beispiel 2: Das Nettovermögen der Y Oy beträgt 1000.000 EUR zum Ende des letzten Geschäftsjahres. 8 % davon sind 80.000 EUR. Wenn der einzige Aktionär eine Dividende von 100.000 EUR erhält, wird die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens um 20.000 EUR überschritten. Diese 20.000 EUR werden zu 75 % als Erwerbseinkünfte besteuert.[49]
Beispiel 3: Das Nettovermögen der Z Oy beträgt 15.000.000 EUR. Sie schüttet an ihre einzige Aktionärin 200.000 EUR als Dividende aus. 8 % von 15.000.000 EUR sind 1.200.000 EUR, so dass die Grenze von 8 % des anteiligen Gesellschaftsvermögens nicht überschritten wird. Es wird jedoch der Betrag von 150.000 EUR um 50.000 EUR überschritten. Diese 50.000 EUR werden zu 85 % (42.500 EUR) als Kapitalerträge mit dem progressiven, persönlichen Steuersatz besteuert.
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster und Internetadressen (inklusive Links zu Formularen und amtlichen Texten), befinden sich im Downloadbereich.
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