Rz. 871

[Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171).

 

Rz. 872

[Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Selbstanzeige überhaupt möglich ist, wenn wegen fehlender Aufzeichnungen keine zahlenmäßigen Angaben über die Besteuerungsgrundlagen gemacht werden können. Nach überwiegender Ansicht kann der Stpfl. die verkürzten Beträge (auch in diesem Fall) im Wege der Schätzung berichtigen, was unproblematisch ist, wenn er sich zu seinen Ungunsten verschätzt.

 

Rz. 873

[Autor/Stand] Ist Eile geboten und sind die erforderlichen Zahlen nicht sofort bei der Hand, bietet sich eine "Selbstanzeige in Stufen" an, wobei zunächst die hinterzogenen Steuern zuungunsten des Stpfl. – versehen mit einem Sicherheitszuschlag – geschätzt werden, verbunden mit der Bitte einer Nachfristgewährung. Diese Anzeige ist aber nicht risikolos, weshalb im Zweifel immer zu hoch geschätzt werden sollte. Eine nachträgliche Korrektur "nach unten" ist unproblematisch möglich.

 

Muster: Selbstanzeige in Stufen

An das

Finanzamt Köln-West

Steuerpflichtiger NN

Nacherklärung von Einkünften

Steuer-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass in den Jahren ... bis ... Provisionen in Höhe von ca. ... nicht in den Steuererklärungen erfasst wurden. Es handelt sich insgesamt um geschätzte Beträge, wobei wir eher zu unserem Nachteil als zu unseren Gunsten geschätzt haben. Wir bitten um Einräumung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der genauen Beträge.

Diese Beträge wurden jeweils auf Auslandskonten angelegt. Da wir derzeit über keinerlei Bankunterlagen verfügen und die Bank ... kurzfristig keine Kontounterlagen zur Verfügung stellen konnte, haben wir die Einkünfte aus Kapitalvermögen und etwaige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zunächst anhand handschriftlicher Aufzeichnungen bzw. auf dem Schätzwege ermittelt.

Danach ergibt sich folgendes Bild:

 
VZ Schätzung § 20 EStG Schätzung § 23 EStG
2008 20.000 EUR 5.000 EUR
2009 35.000 EUR 5.000 EUR
2010 40.000 EUR 5.000 EUR
2011 40.000 EUR 5.000 EUR
2012 35.000 EUR 5.000 EUR
2013 15.000 EUR 5.000 EUR
2014 25.000 EUR 2.000 EUR
2015 35.000 EUR 0 EUR
2016 15.000 EUR 0 EUR
2017 35.000 EUR 0 EUR
2018 45.000 EUR 0 EUR

Über Werbungskosten und sonstige steuerrelevante Aufwendungen (z.B. Quellensteuern) können wir bislang keine verlässliche Aussage treffen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch im Jahr 2019 Kapitalerträge in ähnlicher Größenordnung erwirtschaftet wurden. Diese Einkünfte werden im Rahmen der regulären Deklaration erfasst werden.

Sobald uns die Bankunterlagen vorliegen und wir diese ausgewertet haben, werden wir Ihnen unverzüglich die exakten Besteuerungsgrundlagen mitteilen. Wir dürfen Sie bitten, uns hierfür eine Frist von einem Monat zu gewähren. Wir regen an, so lange von einer Nachveranlagung abzusehen, bis die effektiven Zahlen vorliegen.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise, auch im Hinblick auf eine möglicherweise gewünschte Akontozahlung, werden wir uns kurzfristig mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Quelle der verschwiegenen Einkünfte (Geschäftspartner bei Betriebseinnahmen oder Bank bei Kapitaleinkünften) braucht nicht genannt zu werden.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021
[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021
[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

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