Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.11 Anwendung der S 1 bis 8 des § 8b Abs 10 KStG auch bei Investmentanteilen (§ 8b Abs 10 S 11 KStG)

Tz. 451 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 8b Abs 10 S 11 KStG mit Wirkung ab dem 01.01.2018 redaktionell an das ab dem 01.01.2018 geltende InvStRefG angepasst worden. Nach der Neufassung gilt als Anteil iSd S 1 bis 10 auch der Anteil iSv § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nichtrechtsfähige andere Zweckvermögen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Diese Gr der Zweckvermögen findet sich in der Praxis insbes als Sammelvermögen zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen und Kulturgütern oder zur Förderung sonstiger ideeller, möglicherweise auch gemeinnütziger Zwecke. Kein Zweckvermögen idS sind etwa die Insolvenzmasse, weil die Eink hieraus dem Gesamtschuldner zuzurechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Ansatz der Anteile mit den für die Anwendung des § 21 KStG maßgeblichen Werten (§ 8b Abs 8 S 4 KStG)

Tz. 393 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 4 KStG sind die Anteile für die Ermittlung des Einkommens mit den nach hr-lichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 KStG abzb Beträge zu Grunde gelegt werden. Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen haben nach den §§ 81c und 81d VAG Rückstellungen für BRE an die Versicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle

Tz. 257 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 a) Investmentfonds Für Investmentfonds wird ein stliches Einlagekto nicht festgestellt. Nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG gilt eine als Investmentfonds qualifizierte Kap-Ges als Zweckvermögen nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG. Zwar gelten Investmentfonds (und Spezial-Investmentfonds) als Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, doch können sie keine Leistungen nach § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingeleg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2021 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht/Normen des direkten deutschen Steuerrechts/§ 7b EStG Vielfach stellt sich die Frage, ob Normen des direkten Steuerrechts mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Praxis zeigt, dass derartige Verstöße immer mehr zunehmen. Betroffen hiervon sind alle relevanten Steuerarten. Dies bietet in der Steuerberatungspraxis Chancen. Der Beitrag ent...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2021 Währungssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen / BMF v. 5.10.2020, BStBl I 2020, 1033 / § 8b Abs. 2 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 10.4.2019, I R 63/15 entschieden, dass der Ertrag aus einem Währungssicherungsgeschäft, das ausschließlich zur Minimierung von Währungskursrisiken im Zusammenhang mit der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen abgeschlo...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.5 Inländische Investmentvermögen

Inländische Sondervermögen (Investmentfonds) gelten als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG. Sie waren bis 2017 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung galt auch für inländische Investmentaktiengesellschaften.[1] Daher wurde auch für diese eine NV-Bescheinigung ausgestellt.[2] Diese war Grundlage für die Abstandnahme vom Steuerab...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a)

Mit dem JStG 2024 wird er Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG auf sämtliche Erträge aus VuV i.S.d. § 21 EStG erweitert. Im Wesentlichen umfasst § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG damit neben den Erträgen aus der VuV sowie der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nunmehr auch die Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforde...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 4. § 33 InvStG: Sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (Tz. 33.35a–33.35b)

Zu den sonstigen inländischen Einkünften i.S.d. § 33 InvStG gehören nach BMF v. 17.10.2025 auch Veräußerungsgewinne aus Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. e, cc EStG. Wesentliche Konsequenz dieser Neuordnung durch die Finanzverwaltung ist, dass derartige Gewinne damit auch im Anwendungsbereich des § 33 ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 5. § 36 InvStG: Ausschüttungsgleiche Erträge (Tz. 36.12a–36.40f)

Ausschüttungsgleiche Erträge sind gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 InvStG positive Einkünfte, die von einem Spezial-Investmentfonds nicht zur Ausschüttung verwendet werden. Das BMF v. 17.10.2025 erweitert in diesem Zusammenhang entsprechend der gesetzlichen Neuregelung die unter § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG fallenden Einkünfte. a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a) Mit de...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG: Zeitliche Begrenzung der Abwicklungsphase (Tz. 17.25)

§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG begrenzt die Möglichkeit zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen innerhalb einer Abwicklungsphase auf einen Zeitraum von zehn Kalenderjahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Abwicklung beginnt. Die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG maßgebliche Abwicklungsphase erstreckt sich dabei auf den Zeitraum vom Abwicklungsbeginn (§ 17 Abs. 2 InvStG) bis zum End...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) Sonstige Erträge i.S.d. § 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG (Tz. 36.39–36.40)

§ 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs der sonstigen Erträge als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 InvStG. Sonstige Erträge sind danach Einkünfte, die nicht unter die §§ 20, 21, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen. Dies können entsprechend BMF v. 17.10.2025 insb. die folgenden Einkünfte sein: Gewinnanteile einschl...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG: Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge bei Termingeschäften mit Währungen (Tz. 36.40c–36.40d)

Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge sind Gewinne aus der Veräußerung von Währungen, bei denen die zugrunde liegenden obligatorischen Geschäfte eine zeitlich verzögerte Erfüllung vorsehen, die aber keine Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG sind, § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG. In diesem Zusammenhang ist nach BMF v. 17.10.2025 bei Termingeschäften mit Währunge...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 2. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–3 InvStG: Inländische Immobilienerträge (Tz. 6.27–6.27a)

Inländische Immobilienerträge umfassten bislang nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 InvStG Einkünfte aus VuV sowie die Gewinne aus der Veräußerung im Inland belegener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte. Mit dem JStG 2024 wurde der Besteuerungstatbestand in § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 InvStG auf sonstige Einkünfte aus VuV nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgeweitet. Damit werden...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG: Sonstige Erträge bei Veräußerung eines anderen Wirtschaftsgutes i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Tz. 36.40b)

Vor Einführung des § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG durch das JStG 2024 fielen die Einkünfte aus der Veräußerung eines anderen Wirtschaftsguts i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur dann unter die sonstigen Erträge, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der einjährigen bzw. in den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG der zehnjährigen Haltefrist angeschafft und veräußert wu...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren Einkünfte dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden (Tz. 2.41l)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG werden Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften nicht für die Zwecke der Fondsquote berücksichtigt, sofern die Einkünfte dieser Gesellschaften dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden und diese Einkünfte keiner Besteuerung durch denn Investmentfonds unterliegen oder zu mehr als 50 %...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a)

Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen des § 2 Abs. 9a InvStG ist eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteil...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die für Zwecke einer Einkommensbesteuerung selbst Steuerpflichtiger sind (Tz. 2.41g–2.41k)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG bleiben unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften für die Zwecke der Immobilienfondsquote und der Auslands-Immobilienfondsquote ebenfalls unberücksichtigt, wenn die Einkünfte der Immobilien-Gesellschaft oder der Auslands-Immobiliengesellschaf...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a)

Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v. 17.10.2025 kann § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG trotz fehlender Rücknahmepreise auch dann zur ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG: Nicht anzusetzende vom Investmentfonds unmittelbar gehaltene Immobilien (Tz. 2.41b–2.41f)

§ 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG schließt hinsichtlich der Ermittlung der Immobilienquote nicht der Besteuerung unterliegende bzw. mehr als 50 % befreite Immobilieneinkünfte aus. Zu einem Ausschluss der Einkünfte bei der Ermittlung der Fondsquoten kommt es bei einer persönlichen bzw. sachlichen Steuerbefreiung in Bezug auf immobilienspezifische Einkünfte. Beraterhinweis Laut BMF v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 3. Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds i.S.d. § 17 InvStG (Tz. 17.3a–17.25)

a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a) Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v....mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 6. § 38 Abs. 2, 3 InvStG: Ausnahme von der periodengerechten Abgrenzung bei ungewissem Zufluss (Tz. 38.12a)

Auf die gesetzlich vorgegebene periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen gem. § 38 Abs. 2, 3 InvStG kann laut BMF v. 17.10.2025 im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn kumulativ aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation, z.B. Sanktionen gegen ein Land (z.B. Russland), unklar ist, ob bzw. wann ein Spezial-Investmentfonds diese Einnahmen tatsächlich in seinem Verfügungsbereic...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zum InvStG i.d.F. ab 1.1.2018 (ErbStB 2026, Heft 4, S. 110)

Darstellung und Anmerkungen zu BMF v. 17.10.2025 – IV C 1 - S 1980/00206/032/029 Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m)

a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen d...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / I. Einleitung

Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 (im Folgenden "InvStG") Stellung. Das Schreiben wird regelmäßig sukzessive durch weitere BMF-Schreiben zu einzelnen Abschnitten bzw. Teilen davon ergänzt. Deren Notwendigkeit ergibt sich in...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. 17.10.2025 hat das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zum InvStG erneut a...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / II. Wesentliche Änderungen im BMF v. 17.10.2025

1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m) a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen

In den Zeilen 18 bis 26a sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen ha...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 14.5.2025, Rz. 148 und nachfolgende...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die...mehr