Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Auswirkungen der Übergangsregelungen v. 31.12.2017 auf den 1.1.2018

Anschaffungs- und Veräußerungsfiktion: Um Wertveränderungen, die bereits unter der vorherigen Rechtslage nach dem InvStG 2004 entstanden sind, von den ab 2018 entstehenden Wertveränderungen nach dem InvStG 2018 abzugrenzen und einen einheitlichen Übergang auf diese Rechtslage sicherzustellen, gelten Investmentanteile, welche vor dem 1.1.2018 erworben wurden, zum 31.12.2017 a...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausnahmen von der Steuerpflicht für Kapitalrückzahlungen

Grundsätzlich sind nach den Regelungen zur Besteuerung von Ausschüttungen wirtschaftlich betrachtet auch Kapitalrückzahlungen steuerpflichtig. Die Steuerpflicht von Kapitalrückzahlungen ist nach Ansicht des Gesetzgebers dem Vereinfachungsgedanken bei der Besteuerung von Investmenterträgen geschuldet (vgl. BT-Drucks. 18/8045, 85). Nur für den Fall, dass sich ein Investmentfon...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Teilfreistellungsverfahren

Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens: Die Besteuerung von Einkünften, welche über Investmentfonds erzielt werden, folgen dem Trennungsprinzip. Das heißt, sowohl auf Ebene des Investmentfonds als auch auf Ebene des Anlegers sind (bestimmte) Erträge/Einkünfte einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund dieser Systematik ist ein Teil der vom Anleger erzielten Inv...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklär...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Anwendungsbereich

In der Anlage KAP-INV sind Angaben zu Investmenterträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Anlage KAP-INV erfasst somit insb. die Fälle der ausländischen Depotverwahrung. Daneben können z.B. auch inländische NV-Fälle erfasst sein. Die Anlage KAP-INV dient der ausschließlichen Erfassung von Investmenterträgen. Zu diesen Investmenterträgen ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gliederung der Anlage KAP-INV

Die Angaben auf der Anlage KAP-INV für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, dienen der Umsetzung des Besteuerungsverfahrens für derartige Investmenterträge. Die Anlage KAP-INV wurde aufgrund der umfassenden Änderungen, die durch das InvStRefG eingetreten sind, eingeführt. Mithilfe der Angaben in der Anlage KAP-INV werden sowohl die lauf...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Besondere Entgelte und Vorteile nach § 20 Abs. 3 Satz 2 EStG

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören gem. § 20 Abs. 3 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Besondere Entgelte oder Vorteile liegen auch vor, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach § 2...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Allgemeines

Ausweislich der Regelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, Ausschüttungen, welche i.R.d. Wiederanlage unter Ausgabe neuer Anteile ausgeschüttet werden sowie Sachausschüttungen. Die Ausschü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 471c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Investmenterträgen gem § 16 InvStG gehören Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG, Vorabpauschalen gem § 18 InvStG und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gem § 19 InvStG. Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen, Gutschrift mit Wiederanlage und Substa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übergangsregelungen

Rn. 278 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Übergangszeitpunkt Das "neue" InvStG ist ab dem 01.01.2018 anzuwenden (§ 56 Abs 1 S 1 InvStG . Für die VZ 2004 bis einschließlich 2017 richtet sich die Besteuerung weiterhin nach dem InvStG 2004 (§ 56 Abs 1 S 2 InvStG). Die FinVerw wendet die zum alten Recht ergangenen Verwaltungsanweisungen (insb BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931) weiterhin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 471i Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und das InvStG (2018) gelten nach § 56 Abs 2 InvStG alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 471 ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Investmentfonds

Rn. 471a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Investmentfonds sind gem § 1 Abs 2 S 1 InvStG sämtliche Investmentvermögen iSd § 1 Abs 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Investmentvermögen ist hiernach jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, und de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungswirkung nach § 43 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilfreistellung für verschiedene Fondsarten

Rn. 471e Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Da bestimmte inländische Erträge bereits auf Ebene des Fonds der KSt unterliegen, soll durch eine typisierende Freistellung der Erträge eine Doppelbesteuerung beim Fonds und beim Anleger vermieden werden. Hierzu werden die Investmenterträge beim Anleger teilweise von der Besteuerung freigestellt. Die Teilfreistellungen werden pauschal gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu ertragsteuerlichen Regelungen außerhalb des Einkommensteuergesetzes

Rn. 29 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Regelungen des InvStG , den REITG sowie des AStG gehen dem EStG und somit auch dem § 20 EStG vor. So bestimmen sich die Höhe der Erträge bei Investmentfonds nach § 16 InvStG und bei Spezial-Investmentfonds nach § 34 InvStG, die ihrerseits zu den Einkünften aus KapVerm nach § 20 Abs 1 Nr 3 und 3a EStG zählen. Das REITG geht aber dem InvStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Spezial-Investmentfonds

Rn. 472a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Spezial-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der die Voraussetzungen für eine GewSt-Befreiung nach § 15 Abs 2 und 3 InvStG erfüllt und in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die Anlagebestimmungen des § 26 Nr 1–10 InvStG verstößt. Bedeutend ist die Regelung des § 26 Nr 8 InvStG. Hiernach dürfen an dem Investmentfonds unmittelba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.11 Anwendung der S 1 bis 8 des § 8b Abs 10 KStG auch bei Investmentanteilen (§ 8b Abs 10 S 11 KStG)

Tz. 451 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 8b Abs 10 S 11 KStG mit Wirkung ab dem 01.01.2018 redaktionell an das ab dem 01.01.2018 geltende InvStRefG angepasst worden. Nach der Neufassung gilt als Anteil iSd S 1 bis 10 auch der Anteil iSv § 2 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erträge aus Investmentfonds im Privatvermögen

Rn. 471f Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Inländische Investmentfonds Investmenterträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, werden auf der Ebene der auszahlenden Stelle unter Berücksichtigung der Teilfreistellung ermittelt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Sie sind auf der Anlage KAP einzutragen. Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erträge aus Investmentfonds im BV

Rn. 471h Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Werden die Investmentanteile im BV gehalten, sind die Erträge gem § 20 Abs 8 EStG der jeweiligen Einkunftsart zuzuordnen und im Rahmen der Gewinnermittlung zu erklären. Die Investmenterträge unterliegen der tariflichen ESt. Für die Erträge gelten für bestimmte Fondsarten Teilfreistellungen gem § 20 InvStG, s Rn 471e. Die mit den Investment...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 472c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das InvStG führte zu einem Systemwechsel. In Abkehr vom sog investmentsteuerlichen Grundprinzip einer "semi- transparenten" Besteuerung unterliegen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ab dem VZ 2018 mit bestimmten Einkünften grundsätzlich der KSt. Für Spezial-Investmentfonds werden bei Erfüllung des Katalogs von Anlagebestimmungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nichtrechtsfähige andere Zweckvermögen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Diese Gr der Zweckvermögen findet sich in der Praxis insbes als Sammelvermögen zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen und Kulturgütern oder zur Förderung sonstiger ideeller, möglicherweise auch gemeinnütziger Zwecke. Kein Zweckvermögen idS sind etwa die Insolvenzmasse, weil die Eink hieraus dem Gesamtschuldner zuzurechne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Neues InvSt-Recht, StJB 2015/2016, 519; Delp, InvSt-Reform aus privater Anlegersicht, DB 2017, 477; Buge/Bujotzek/Steinmüller, Die InvSt-Reform ist verabschiedet, DB 2016, 1594; Haase, Das neue InvStG, IWB 2018, 573. Verwaltungsanweisungen: FinMin MV v 18.02.2019, ESt-K MV § 20 EStG (Einkünfte aus KapVerm inkl Investmentbesteuerung); BMF v 21.05.2019, BStBl I 2019, 527 (A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 KapErtr iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds iSd § 16 Abs 1 Nr 3 InvStG 2018 iVm § 2 Abs 13 InvStG 2018 unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 9 der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 Nr 1 EStG). Rn. 1251–1254 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Ansatz der Anteile mit den für die Anwendung des § 21 KStG maßgeblichen Werten (§ 8b Abs 8 S 4 KStG)

Tz. 393 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 4 KStG sind die Anteile für die Ermittlung des Einkommens mit den nach hr-lichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 KStG abzb Beträge zu Grunde gelegt werden. Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen haben nach den §§ 81c und 81d VAG Rückstellungen für BRE an die Versicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Investmenterträge aus Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 472 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das InvStRefG v 10.07.2016, BGBl I 2016, 1730 wurde die Besteuerung von Investmentfonds grundregend neu geregelt. Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 (§ 52 Abs 28 S 20 EStG) werden Spezial-Investmenterträge nach § 34 InvStG unter § 20 Abs 1 Nr 3a EStG erfasst. a) Spezial-Investmentfonds Rn. 472a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Spezial-Investme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 106 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 2 EStG sieht in zwei Fällen Ausnahmen von der Anwendung des § 50d Abs 3 S 1 EStG trotz Erfüllung der Missbrauchsvermutung vor. Der Entlastungsanspruch bleibt bestehen, soweit der StPfl einen Gegenbeweis zur Widerlegung der Missbrauchsvermutung führt (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG) oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an der zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Investmenterträge aus Publikumsfonds (§ 20 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das InvStRefG v 10.07.2016, BGBl I 2016, 1730 wurde die Besteuerung von Investmentfonds grundregend neu geregelt. Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 (§ 52 Abs 28 S 20 EStG) werden Investmenterträge nach § 16 InvStG unter einer "eigenständigen Ertragsart" (BT-Drs 18/8045, 132) erfasst. a) Investmentfonds Rn. 471a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung auf Anteilsebene

Rn. 471b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ab dem VZ 2018 gehören Investmenterträge nach § 16 InvStG gem § 20 Abs 1 Nr 3 EStG (Anteile im PV) bzw § 20 Abs 8 EStG (Anteile im BV) zu den stpfl KapErtr. Die KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG unterliegen grundsätzlich der AbgSt (§ 32d Abs 1 EStG). Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach § 32d Abs 5 EStG. Der Sparer-Pauschbetrag k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 471l Stand: EL 189 – ET: 06/2026 War bis Ende 2017 ein Fonds nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG persönlich von der KSt und auch von der GewSt befreit, gilt heute im Grundsatz eine StPfl für alle Investmentfonds mit bestimmten inländischen Einkünften. Von der GewSt ist ein Fond idR befreit (s § 15 InvStG). Einzelheiten s Delp, DB 2017, 447.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 36 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 EStG gilt zunächst unmittelbar für natürliche Personen, die unbeschränkt StPfl sind, soweit sich ihr KapVerm im PV befindet. Bei beschränkt StPfl reduziert sich der sachliche Anwendungsbereich auf die inländischen Einkünfte nach § 1 Abs 4 EStG iVm § 49 Abs 1 Nr 5 EStG. Da Körperschaften iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG nach § 8 Abs 2 KStG gewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerliche Behandlung von Investmentanteilen bis zum 31.12.2017

Rn. 252 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Einzelheiten der steuerlichen Behandlung von Investmentanteilen bis zum 31.12.2017 s BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931 (InvStG, Zweifels- und Auslegungsfragen). Rn. 253–277 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle

Tz. 257 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 a) Investmentfonds Für Investmentfonds wird ein stliches Einlagekto nicht festgestellt. Nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG gilt eine als Investmentfonds qualifizierte Kap-Ges als Zweckvermögen nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG. Zwar gelten Investmentfonds (und Spezial-Investmentfonds) als Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, doch können sie keine Leistungen nach § 20 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein...mehr