Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10.4 Unterschiedsbeträge nach InvStG 2004

Zeile 237 In dieser Zeile sind die Erträge aus Investmentanteilen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 bzw. § 13 Abs. 4a Satz 2 InvStG 2004 einzutragen. Die Realisierung des Ertrags kann tatsächlich erfolgt sein oder durch eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 generiert werden (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Diese Beträge sind gem. § 56 Abs. 6 InvStG steuerfrei, sofern sie bis ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.10 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.15 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10.2 Mischfonds

Vor Zeilen 225–230 In den Zeilen 225–230 werden die Einkünfte aus Mischfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Pensionsfonds, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 225–227, sondern in den Zeilen 228–230 ermittelt. Mischfonds sind Fonds,...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 5 Bruttomethode bei Beteiligung an Investmentgesellschaften (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 100b Durch Gesetz v. 11.12.2018 wurde eine neue Nr. 2a in § 15 Satz 1 KStG und damit die Bruttomethode für die teilweise steuerfrei gestellten Investmenterträge der Organgesellschaft eingeführt.[1] Nach § 34 Abs. 6c KStG ist diese Regelung erstmals für den Vz 2018 und damit gleichzeitig mit der Neufassung des InvStG anzuwenden. Rz. 100c Erträge aus Investmentanteilen unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Vorrang spezialgesetzlicher Zurechnungsvorschriften

Rz. 4 Für den Bereich der Gewinnermittlung verweist § 5 Abs. 1 EStG auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sodass diese und nicht § 39 AO den gegenständlichen Umfang des Betriebsvermögens und den Kreis der in dieses einzubeziehenden Wirtschaftsgüter bestimmen.[1] Allerdings folgt die handelsbilanzrechtliche Zuordnung von Vermögensgegenständen im W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haase (Hrsg), Investmentsteuergesetz, Kommentar, Stuttgart 2010, Ramackers, Investmentsteuerrecht – Besteuerung von Investmentfonds nach InvStG, 2008. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931 (InvStG, Zweifels- und Auslegungsfragen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Investmenterträgen gemäß § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gemäß § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gemäß § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Übergangsregelungen

Übergangszeitpunkt Rn. 278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 56 Abs 1 S 1 InvStG 2018 ist das InvStG 2018 ab dem 01.01.2018 anzuwenden. Für die VZ 2004 bis einschließlich 2017 richtet sich die Besteuerung weiterhin nach dem InvStG 2004 (§ 56 Abs 1 S 2 InvStG 2018). Die FinVerw wendet die zum alten Recht ergangenen Verwaltungsanweisungen (insbesondere BMF v 18.08.2009, BStBl I 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 470ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG 2018, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG 2018 und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG 2018. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG 2018 sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu ertragsteuerlichen Regelungen außerhalb des EStG

Rn. 29 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen des InvStG, den REITG sowie des AStG gehen dem EStG und somit auch dem § 20 EStG vor. So bestimmen sich die Höhe der Erträge bei Investmentfonds nach § 16 InvStG und bei Spezial-Investmentfonds nach § 34 InvStG, die ihrerseits zu den Einkünften aus KapVerm nach § 20 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG zählen. Das REITG geht aber dem InvStG n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Investmentfonds

Rn. 470a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Investmentfonds sind gemäß § 1 Abs 2 S 1 InvStG 2018 sämtliche Investmentvermögen iSd § 1 Abs 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Investmentvermögen ist hiernach jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investiere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / di) Besteuerung der Zwischengewinne

Rn. 269 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Zwischengewinn (§ 1 Abs 4 InvStG 2004) werden die besitzzeitanteiligen Zinserträge bezeichnet, die während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens erzielt werden, vergleichbar den Stückzinsen. Nicht zum Zwischengewinn gehören Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und stpfl Veräußerungsgewinne. Der Zwischengewinn wird zur korrekten bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilfreistellung für verschiedene Fondsarten

Rn. 470e Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Da bestimmte inländische Erträge bereits auf Ebene des Fonds der KSt unterliegen, soll durch eine typisierende Freistellung der Erträge eine Doppelbesteuerung beim Fonds und beim Anleger vermieden werden. Hierzu werden die Investmenterträge beim Anleger teilweise von der Besteuerung freigestellt. Die Teilfreistellungen werden pauschal gewä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Spezial-Investmentfonds

Rn. 472a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Ein Spezial-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der die Voraussetzungen für eine GewSt-Befreiung nach § 15 Abs 2 u 3 InvStG 2018 erfüllt und in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die Anlagebestimmungen des § 26 Nr 1–10 InvStG 2018 verstößt. Bedeutend ist die Regelung des § 26 Nr 8 InvStG 2018. Hiernach dürfen an dem Investmentfon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Neues InvSt-Recht, StJB 2015/2016, 519; Delp, InvSt-Reform aus privater Anlegersicht, DB 2017, 477; Buge/Bujotzek/Steinmüller, Die InvSt-Reform ist verabschiedet, DB 2016, 1594; Haase, Das neue InvStG, IWB 2018, 573. Verwaltungsanweisungen: FinMin MV vom 18.02.2019, ESt-K MV § 20 EStG (Einkünfte aus KapVerm inkl Investmentbesteuerung (InvStG 2018)); BMF vom 21.05.2019, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dh) Besonderheiten bei ausländischen Investmentanteilen

Rn. 268 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die steuerlichen Erträge aus ausländischen Investmentanteilen sind für Geschäftsjahre der Investmentvermögen, die nach dem 31.12.2003 beginnen, von den ausländischen Investmentfonds im elektronischen BAnz bekannt zu machen. Steuersystematisch sollen auch Erträge aus ausländischen Investmentanteilen im Wesentlichen so behandelt werden, als w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr