Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingeleg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.5 Inländische Investmentvermögen

Inländische Sondervermögen (Investmentfonds) gelten als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG. Sie waren bis 2017 von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Steuerbefreiung galt auch für inländische Investmentaktiengesellschaften.[1] Daher wurde auch für diese eine NV-Bescheinigung ausgestellt.[2] Diese war Grundlage für die Abstandnahme vom Steuerab...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a)

Mit dem JStG 2024 wird er Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG auf sämtliche Erträge aus VuV i.S.d. § 21 EStG erweitert. Im Wesentlichen umfasst § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG damit neben den Erträgen aus der VuV sowie der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nunmehr auch die Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforde...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 4. § 33 InvStG: Sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (Tz. 33.35a–33.35b)

Zu den sonstigen inländischen Einkünften i.S.d. § 33 InvStG gehören nach BMF v. 17.10.2025 auch Veräußerungsgewinne aus Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. e, cc EStG. Wesentliche Konsequenz dieser Neuordnung durch die Finanzverwaltung ist, dass derartige Gewinne damit auch im Anwendungsbereich des § 33 ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 5. § 36 InvStG: Ausschüttungsgleiche Erträge (Tz. 36.12a–36.40f)

Ausschüttungsgleiche Erträge sind gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 InvStG positive Einkünfte, die von einem Spezial-Investmentfonds nicht zur Ausschüttung verwendet werden. Das BMF v. 17.10.2025 erweitert in diesem Zusammenhang entsprechend der gesetzlichen Neuregelung die unter § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG fallenden Einkünfte. a) Erträge i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 2 InvStG (Tz. 36.12a) Mit de...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 2. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–3 InvStG: Inländische Immobilienerträge (Tz. 6.27–6.27a)

Inländische Immobilienerträge umfassten bislang nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 2 InvStG Einkünfte aus VuV sowie die Gewinne aus der Veräußerung im Inland belegener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte. Mit dem JStG 2024 wurde der Besteuerungstatbestand in § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 InvStG auf sonstige Einkünfte aus VuV nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgeweitet. Damit werden...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG: Sonstige Erträge bei Veräußerung eines anderen Wirtschaftsgutes i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Tz. 36.40b)

Vor Einführung des § 36 Abs. 3 Satz 2 InvStG durch das JStG 2024 fielen die Einkünfte aus der Veräußerung eines anderen Wirtschaftsguts i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur dann unter die sonstigen Erträge, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der einjährigen bzw. in den Fällen des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG der zehnjährigen Haltefrist angeschafft und veräußert wu...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG: Zeitliche Begrenzung der Abwicklungsphase (Tz. 17.25)

§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG begrenzt die Möglichkeit zu steuerneutralen Kapitalrückzahlungen innerhalb einer Abwicklungsphase auf einen Zeitraum von zehn Kalenderjahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Abwicklung beginnt. Die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG maßgebliche Abwicklungsphase erstreckt sich dabei auf den Zeitraum vom Abwicklungsbeginn (§ 17 Abs. 2 InvStG) bis zum End...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) Sonstige Erträge i.S.d. § 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG (Tz. 36.39–36.40)

§ 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs der sonstigen Erträge als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 InvStG. Sonstige Erträge sind danach Einkünfte, die nicht unter die §§ 20, 21, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen. Dies können entsprechend BMF v. 17.10.2025 insb. die folgenden Einkünfte sein: Gewinnanteile einschl...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG: Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge bei Termingeschäften mit Währungen (Tz. 36.40c–36.40d)

Steuerfrei thesaurierbare sonstige Erträge sind Gewinne aus der Veräußerung von Währungen, bei denen die zugrunde liegenden obligatorischen Geschäfte eine zeitlich verzögerte Erfüllung vorsehen, die aber keine Termingeschäfte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG sind, § 36 Abs. 3 Satz 3 InvStG. In diesem Zusammenhang ist nach BMF v. 17.10.2025 bei Termingeschäften mit Währunge...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren Einkünfte dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden (Tz. 2.41l)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG werden Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften nicht für die Zwecke der Fondsquote berücksichtigt, sofern die Einkünfte dieser Gesellschaften dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden und diese Einkünfte keiner Besteuerung durch denn Investmentfonds unterliegen oder zu mehr als 50 %...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a)

Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen des § 2 Abs. 9a InvStG ist eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteil...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die für Zwecke einer Einkommensbesteuerung selbst Steuerpflichtiger sind (Tz. 2.41g–2.41k)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG bleiben unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften für die Zwecke der Immobilienfondsquote und der Auslands-Immobilienfondsquote ebenfalls unberücksichtigt, wenn die Einkünfte der Immobilien-Gesellschaft oder der Auslands-Immobiliengesellschaf...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a)

Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v. 17.10.2025 kann § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG trotz fehlender Rücknahmepreise auch dann zur ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG: Nicht anzusetzende vom Investmentfonds unmittelbar gehaltene Immobilien (Tz. 2.41b–2.41f)

§ 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG schließt hinsichtlich der Ermittlung der Immobilienquote nicht der Besteuerung unterliegende bzw. mehr als 50 % befreite Immobilieneinkünfte aus. Zu einem Ausschluss der Einkünfte bei der Ermittlung der Fondsquoten kommt es bei einer persönlichen bzw. sachlichen Steuerbefreiung in Bezug auf immobilienspezifische Einkünfte. Beraterhinweis Laut BMF v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 3. Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds i.S.d. § 17 InvStG (Tz. 17.3a–17.25)

a) § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG: Anwendungsausnahme bei fehlendem Rücknahmepreis (Tz. 17.3a) Während der Abwicklung eines Investmentfonds gelten gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 InvStG Ausschüttung eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapitalrücklagen wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzt Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet. Laut BMF v....mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 6. § 38 Abs. 2, 3 InvStG: Ausnahme von der periodengerechten Abgrenzung bei ungewissem Zufluss (Tz. 38.12a)

Auf die gesetzlich vorgegebene periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen gem. § 38 Abs. 2, 3 InvStG kann laut BMF v. 17.10.2025 im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn kumulativ aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation, z.B. Sanktionen gegen ein Land (z.B. Russland), unklar ist, ob bzw. wann ein Spezial-Investmentfonds diese Einnahmen tatsächlich in seinem Verfügungsbereic...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zum InvStG i.d.F. ab 1.1.2018 (ErbStB 2026, Heft 4, S. 110)

Darstellung und Anmerkungen zu BMF v. 17.10.2025 – IV C 1 - S 1980/00206/032/029 Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. ...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m)

a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen d...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / I. Einleitung

Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 (im Folgenden "InvStG") Stellung. Das Schreiben wird regelmäßig sukzessive durch weitere BMF-Schreiben zu einzelnen Abschnitten bzw. Teilen davon ergänzt. Deren Notwendigkeit ergibt sich in...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Im Zusammenhang mit seinem Anwendungsschreiben zum InvStG (BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, BStBl. I 2019, 527) nimmt das BMF regelmäßig zu Einzelfragen des InvStG 2018 in weiteren Schreiben Stellung. Mit dem Schreiben v. 17.10.2025 hat das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zum InvStG erneut a...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / II. Wesentliche Änderungen im BMF v. 17.10.2025

1. § 2 Abs. 9a InvStG: Für Zwecke der Immobilienfondsquote nicht anzusetzende Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaften (Tz. 2.41a–2.41m) a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a) Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen

In den Zeilen 18 bis 26a sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen ha...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 14.5.2025, Rz. 148 und nachfolgende...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / e) Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen (Zeile 34)

Erzielen natürliche Personen im Privatvermögen Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen, ist die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 InvStG ausgeschlossen. Die Besteuerungsgrundlagen werden insb. gegenüber dem Stpfl. als Anleger einheitlich und gesondert festgestellt (vgl. § 51 Abs. 1 InvStG). In der Anlage KAP ist die Erzielung solcher Einkün...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10 AStG (Zeilen 27, 27a)

Zeile 27: Die nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem Stpfl. als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und gilt in dem VZ als zugeflossen, in dem das maßgebende WJ der ausländischen Gesellschaft endet (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AStG). Ist der Betrag negativ, entfä...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik zu den Zeilen 7–9

In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kreditinstitut hat die Höhe der Kapitalerträge nach Verl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher Anwendungsbereich des § 45d Abs 1 S 1 EStG (Meldestelle)

Rn. 10 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Einen Teil der Mitteilungspflichtigen bestimmt § 45d Abs 1 S 1 EStG durch die Bezugnahme auf die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 44 Abs 1 EStG. Dies ist der Schuldner der KapErtr in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2–4, 7a und 7b EStG, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und die ausz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wirtschaftsgut iSd § 20 Abs 2 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG)

Rn. 1187 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG regelt die Bewertung der Einlage von WG iSd § 20 Abs 2 EStG. Zu diesen gehören zB Anteile an KapGes, die nicht die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllen und deren Einlage damit nicht unter § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG fällt, sowie Darlehensforderungen, insb auch Gesellschafterdarlehen, deren Ausfall na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu meldende Beträge bei erteiltem Freistellungsauftrag (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit 1999 sind nicht mehr die "freizustellenden" Beträge (also die Höhe des Freistellungsvolumens), sondern die "freigestellten" Beträge zu melden. Gemeint sind die KapErtr, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde, bei denen die KapSt aufgrund eines Freistellungsauftrags erstattet wurde (§ 44b Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" v 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu b...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 14.5.2025) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als der tatsächlich erzi...mehr