Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Rn. 55 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des § 9b Abs 2 EStG gewährleistet, dass die AK/HK im Fall der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nicht nachträglich geändert werden müssen und die AfA entsprechend angepasst werden muss. Die Vorschrift dient somit der Vereinfachung (BT-Drs V/2185, 7; BFH v 26.03.1992, IV R 121/90, BStBl II 1992, 1038). Der Anwendungsbereich d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (1)

Leitsatz § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes –InvStG– (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräuß...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (2)

Leitsatz § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes –InvStG– (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräuß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / 2. Steuerliche Folgen

Zugleich ergeben sich steuerliche Folgen. Die fehlende Offenbarungspflicht darf zwar nicht dahingehend verstanden werden, dass Krypto-Gewinne in den betreffenden Veranlagungszeiträumen (einkommen-)steuerfrei sind. Sofern die Veranlagungszeiträume nicht bestandskräftig sind, können die steuerpflichtigen Gewinne veranlagt werden. Gleichwohl lohnt sich der Streit: a) Zum einen um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sich so...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderung privater Investit... / Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)

Der Gesetzesentwurf des Standortfördergesetzes sieht zudem vor, die Investitionsmöglichkeiten von Fonds wesentlich zu erweitern, z.B. durch unbegrenzte Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften oder in alle Arten von anderen Fonds wie "European Long Term Investment Funds" (ELTIF). Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die erneuerbare Energie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 16 Zwischengewinn nach dem Investmentsteuergesetz 2004 → Anlage KAP-INV Zeile 29

Bei Alt-Anteilen (vor dem 31.12.2017 erworben) ist der zum 31.12.2017 ermittelte Zwischengewinn im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern, unabhängig davon, ob es sich um bestandsgeschützte oder nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile handelt. Der Zwischengewinn zum 31.12.2017 war vom Investmentfonds zu ermitteln und zu veröffentlichen. Diese Zwischengewinne sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.7 Korrekturbetrag InvStG → Zeile 93

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen teilweise nicht abzugsfähig. Der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ist in der Spalte "Gesamtbetrag" einzutragen. In die Spalte "Korrekturbetrag" ist der anteilige, steuerfrei zu stellende Betrag mit umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 Steuerlich gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Die Anlage muss auch abgegeben werden, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, da insoweit eine Erklärungspflicht beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 15 Nicht- Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27

Nicht-bestandsgeschützte Alt-Anteile → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 In die Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28 gehören, getrennt nach Fondsart, die im Jahr 2025 wegen tatsächlicher Veräußerung zu berücksichtigenden Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.5 Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG

Als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG gilt der niedrigere Betrag aus den Zeilen 25 bzw. 29. Dieser ist in Zeile 96 der Anlage EÜR zu übertragen und wirkt sich ggf. auf den steuerpflichtigen Gewinn/Verlust aus. Checkliste Anlage EÜRmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42 Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteuern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Bei betrieblichen Anlegern wird der Gewinn nach bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen oder nach den für die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltenden Regelungen ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Zuflussfiktion und Subsidiaritätsprinzip

Die Vorabpauschale gehört grundsätzlich zu den jährlich anfallenden Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG regelt den Ansatz von Vorabpauschalen dem Grunde nach. Bitte beachten Sie: Der Ansatz der Vorabpauschale erfolgt sowohl für inländische als auch für ausländische Investmentfonds; für Vorabpauschalen sehen die Regelungen in den §§ 16 und 18 In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 2. Ermittlung der zu versteuernden Vorabpauschale

Die Regelungen zur Ermittlung der Vorabpauschale ergeben sich aus § 18 InvStG. Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist die Vorabpauschale der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des KJ mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Allgemeines

Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen mit Ausnahme der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG. Das gilt zumindest für Fälle mit inländischer Depotverwahrung oder in denen eine andere im Inland ansässige Person (z.B. ein Investmentfon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 3. Teilfreistellung von Investmenterträgen gem. § 20 InvstG

Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Die teilweise Steuerbefreiung ist abhängig von der Assetklasse des Investmentfonds sowie von den steuerlichen Eigenschaften der Anleger. Für Stpfl. greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 22...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / a) Verwaltungskostenpauschale

70 %-Regelung: Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist der Basiszins i.S.d. § 18 Abs. 4 InvStG zu 70 % anzusetzen (s. in der obigen Tabelle die Spalte "Zinssatz gekürzt"). Der Grund für den Abschlag von 30 % liegt darin, der Basiszinssatz als pauschale Berechnungsgrundlage unberücksichtigt lässt, dass der Anleger i.Erg. die Fondserträge abzgl. der Verwaltungskosten des Fonds erhält. Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / II. Hintergrund zur Besteuerung der Vorabpauschale

Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an Investmentfonds setzt sich neben der Cashflow-Besteuerung in vielen Fällen (auch) aus der Besteuerung fiktiver Investmenterträge in Gestalt der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG zusammen. Von der Cashflow-Besteuerung werden Ausschüttungen von Investmentfonds sowie Gewinne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 2. Teilfreistellungsverfahren beim Kapitalertragsteuerabzug

Im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug werden die Teilfreistellungssätze gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG für Privatanleger berücksichtigt (vgl. § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG). Beraterhinweis Das gilt auch dann, wenn es sich um betriebliche Anleger handelt. Betriebliche Anleger können die ggf. höheren Teilfreistellungssätze ausschließlich i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / a) Jahr des Erwerbs

Gemäß § 18 Abs. 2 InvStG vermindert sich im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Das bedeutet, dass der Erwerber eines Investmentanteils die Vorabpauschale nur besitzzeitanteilig zu versteuern hat.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 2. Beispiele zur Berechnung der Vorabpauschale

Beispiel 4 – Grundfall im Privatvermögen Der Basiszins für das Jahr 24 beträgt 2,29 %, der Rücknahmepreis zum Beginn des Jahres 24 beträgt 150 EUR, der Rücknahmepreis zum Ende des Jahres 24 beträgt 152 EUR und die Ausschüttung je Investmentanteil im Kalenderjahr 24 beträgt 0,50 EUR. Die Investmentanteile (10.000 Stück; Anschaffung im Januar 24; Mischfonds) wurden ganzjährig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / I. Brennpunkt: Vorabpauschale

Die Vorabpauschale stellt einen fingierten Ertrag aus Investmentanteilen dar und wird grundsätzlich jährlich versteuert. Die "Steuerpause" wegen des negativen Basiszinses aus den Vorjahren ist längst vorbei und auch in diesem Jahr haben die ersten Banken die Vorabpauschale auf Investmentanteile besteuert und die Steuerpflichtigen (Stpfl.) mit Kapitalertragsteuer (KapSt), Sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Erfassung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird für die Vorabpauschale zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses ein Merkposten aufgezeichnet. Der Merkposten kann nicht abgeschrieben werden (vgl. BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, BStBl. I 2019, 527 Rz. 18.5). Beispiel 3 Die Vorabpauschale für das KJ 2023 beträgt 0,90 EUR je Anteil. Der Stpfl. hält 5.000 Anteile an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / a) Übersicht zum Basiszins ab KJ 2023

Um die steuerliche Belastung durch die Vorabpauschale einschätzen und entsprechend planen zu können, ist die Kenntnis des Basiszinssatzes grundlegende Voraussetzung. Der Basiszins wird durch das BMF jährlich im BStBl. bekannt gemacht. Ab dem KJ 2023 gelten im Einzelnen folgende Zinssätze:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 1. Allgemeines

Anleger i.S.d. § 2 Abs. 10 InvStG versteuern während der Haltedauer stets die Ausschüttungen. Es kommt häufig vor, dass die Ausschüttungen geringer sind, als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds i.d.R. die außerordentlichen Erträge und auch die laufenden Erträge (z.B. Zins‐, Dividenden- und Mieterträge) thesaurieren. An dieser Stelle greifen die Vorab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / b) Erfassung bei bilanzierenden Anlegern

Bei bilanzierenden Anlegern wird die Vorabpauschale zum Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses als aktiver Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst (vgl. BMF v. 21.5.2019 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, BStBl. I 2019, 527 Rz. 18.5). Eine Beschlussfassung o.Ä. ist für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Vorabpauschale – anders als bei Ausschüttungen – nicht erforderlich. Der a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabpauschale aktuell: Ste... / 4. Kapitalertragsteuerabzug trotz fehlendem Geldfluss

Da der Vorabpauschale kein Geldfluss zugrunde liegt, muss der Gläubiger der Kapitalerträge die auf die Vorabpauschale entfallende KapSt zzgl. Annexsteuern seiner auszahlenden Stelle zur Verfügung stellen. Die KapSt ist stets in Geld zu leisten. Einziehung vom Konto: Die auszahlenden Stellen sind zum Zwecke der Erhebung von KapSt auf Vorabpauschalen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[15] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.6.1 753

Investmentfonds können nicht selbst zur Körperschaftsbesteuerung optieren (§ 1a Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 KStG) und optierende Gesellschaften können kein Investmentfonds sein (§ 1 Absatz 3 Satz 3 InvStG). Wenn eine optierende Gesellschaft in einen Investmentfonds oder einen Spezial-Investmentfonds investiert, sind die investmentsteuerrechtlichen Regelungen für Anleger nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2.1 731

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a. Anwendung des Investmentsteuergesetzes bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a KStG)

3a.1 Allgemeines Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.6 Getrennte Betrachtung von Organgesellschaft und Organträger bei der Ermittlung der Beteiligungsgrenze nach § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG (§ 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG)

Tz. 66i Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG regelt, dass für die Anwendung der Beteiligungsgrenze des § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG die Beteiligungen der OG und des OT getrennt betrachtet werden. Diese Regelung entspr der in § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG enthaltenen und soll sicherstellen, dass zur Ermittlung der genannten Beteiligungsgrenze die Beteiligungen von OG und OT ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.5 Nichtanwendung der Sätze 1 bis 4, wenn die Organgesellschaft ein Unternehmen oder ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG ist (§ 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG)

Tz. 66h Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG gelten die S 1–4 nicht, soweit es sich bei der OG um ein Unternehmen oder um ein Institut iSd § 20 Abs 1 S 4 oder § 30 Abs 3 InvStG handelt. Nach § 20 Abs 1 S 4 bzw nach § 30 Abs 3 InvStG greift die in § 20 Abs 1 S 2, 3 InvStG geregelte Teilfreistellung von Fondserträgen aus Aktien nicht, wenn die OG ein Lebens- od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.2 Nichtanwendung von Regelungen des InvStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG)

Tz. 66b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG sind § 20 Abs 1 S 1–3 und Abs 2–4a (vor der Änderung durch das JStG 2024: Abs 2–4), die §§ 21, 30 Abs 2, die §§ 42 und 43 Abs 3, § 44 und § 49 Abs 1 InvStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Frotscher (in F/D, § 15 KStG R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.7 Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 66j Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für gewstliche Zwecke regelt § 20 Abs 5 InvStG, dass die Freistellungen nach § 20 Abs 1 bis 3 InvStG nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Wegen der Nichtanwendung des § 20 Abs 1 bis 4 InvStG bei der OG infolge des § 15 S 1 Nr 2a KStG unterbleibt damit auch gewstlich eine Freistellung. Einer gesonderten Regelung, so die amtliche Ges-Begr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.6 Investmentfonds

Rz. 95 Bei Anteilen an Investmentfonds, die vom Bilanzierenden gehalten werden, erfolgt deren handels- und steuerrechtliche Abbildung unterschiedlich. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert, der nach den allgemeinen Regelungen bei Zugang zu AK und in der Folge zu fortgeführten AK bilanziert wird. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Zur Anwendung des § 15 S 3 und 4 KStG

Tz. 119 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das StÄndG v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte § 15 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG eine nach DBA stbefreite Schachteldividende in Form einer Ausschüttung eines ausl Investmentfonds erhält. § 15 S 3 KStG regelt, dass auf Ebene des OT zusätzlich zu den abkommensrechtlichen Voraussetzungen für die StFreiheit der Aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr