Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ einbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erstattungsverfahren bei Abwicklung von Investmentfonds (§ 44b Abs 1 EStG nF)

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 hat der Gesetzgeber im Investmentsteuerrecht einen grundlegenden Systemwechsel zur intransparenten Besteuerung bei Publikumsfonds vorgenommen. Auf der Anlegerseite werden die KapErtr nach § 20 Abs 1 Nr 3 EStG gem § 43 Abs 1 Nr 5 und Nr 9 EStG dem Steuerabzug unterworfen. Zu den Investmenterträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.12.2012, BStBl I 2013, 53 (Anwendung der Bestimmungen zum KapSt-Verfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 ab 01.01.2013); BMF v 31.08.2015, BStBl I 2015, 664 (Erstattung der KapSt bei nachträglich bekannt gewordenen Steuerbefreiungstatbeständen); BMF v 03.05.2017, BStBl I 2017, 739 Rz 308a (Erstattung von KapSt nach § 44b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorschrift des § 44b Abs 5 EStG erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG (so Mann in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, § 44b Rz 15: Jachmann-Michel in Brandis/Heuermann, § 44b EStG Rz 33 (02/2023); uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024)). Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolgen

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Spezial-Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 49 Abs. 5 S. 7 InvStG nicht zu erheben. Der Anleger hat den Spezial-Investmentfonds gem. § 49 Abs. 5 S. 8 InvStG unverzüglich über die Veräußerung zu informieren. Soweit ein vorangehender Zuzug des Anlegers erfolgt i...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus der Neuregelung in § 49 Abs. 5 S. 1 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Spezial-Investmentanteile Spezial-Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne Die Definition des unbeschränkt Steuerpflichtigen ist wie in § 19 Abs. 3 S. 1...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / c) Rechtsfolge

Soweit alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Investmentanteile als zum gemeinen Wert veräußert. Eine Kapitalertragsteuer ist nach § 19 Abs. 3 S. 5 InvStG nicht zu erheben. Besonderheiten bei den AK ergeben sich dabei nach § 19 Abs. 3 S. 3 InvStG i.V.m. § 17 Abs. 2 S. 3 EStG, wonach bei einem vorangehenden Zuzug die erhöhten AK zu berücksichtigen sein könn...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus den vorstehend dargestellten Regelungen in § 19 Abs. 3 S. 1 und 2 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Investmentanteile Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne relevante Beteiligung Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.d. § 19...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / II. Systematische Einordnung

Die einzelnen Voraussetzungen einer Wegzugsbesteuerung i.S.d. § 6 AStG sind die Beteiligung einer natürlichen Person an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 %.[4] Damit ergibt sich ein direkter Verweis auf die Vorschrift des § 17 EStG.[5] Wegzugssteuerrelevanter Vorgang: Hinzutreten muss ein wegzugssteuerrelevanter Vorgang nach § 6 Abs. 1 S. 2 AStG. Dort werden als wegzu...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / a) Einführung

In § 49 Abs. 5 InvStG ist künftig eine zu § 19 Abs. 3 InvStG analoge Regelung für Spezial-Investmentanteile enthalten. Soweit nach § 49 Abs. 5 S. 1 InvStG ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seine Spezial-Investmentanteile nicht im BV hält, stehen der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen zum gemeinen Wert ebenso die bereits in § 19 Abs. 3 S. 1 InvStG normierten wegzugsre...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / I. Einleitung

Anknüpfen der Besteuerungsrechte an Betriebsvermögen: Der Gesetzgeber kennt eine Reihe von Vorschriften, welche die Besteuerungsrechte der Bundesrepublik Deutschland bei Wegzug sichern sollen und in aller Regel an Betriebsvermögen (BV) anknüpfen. Hier findet sich z.B. die Generalklausel der Entstrickungsbesteuerung in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Für betriebliche Sachgesamtheiten fin...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / a) Einführung

De lege ferenda wird in § 19 Abs. 3 InvStG die Wegzugsbesteuerung für Investmentanteile geregelt. Soweit ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seine Investmentanteile nach § 19 Abs. 3 S. 1 InvStG nicht im BV hält, stehen der Veräußerung von Investmentanteilen zum gemeinen Wert die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Anlegers infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / IV. Gesetzliche Neuregelung

Für solche Fälle, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht des Anlegers nach dem 31.12.2024 endet, die (Spezial-)Investmentanteile nach dem 31.12.2024 unentgeltlich auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übertragen werden oder der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der ...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG verlangt eine mindestens 1%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Da in der Vergangenheit nicht abschließend geklärt war, ob auch Investmentanteile einer Wegzugsbesteuerung unterliegen können, wird mit dem JStG 2024 eine investmentsteuerliche Wegzugsbesteuerung für Investme...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / V. Fazit

Die zahlreichen Vorschriften zur steuerlichen Entstrickung werden de lege ferenda durch die in der Praxis durchaus relevante Neuregelung in § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG ergänzt. Damit löst man sich weiter von dem Grundsatz, PV grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich einer Entstrickungsbesteuerung zu überführen.[66] Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung ist positiv...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / III. Hintergrund

Prüfbitte des Bundesrates im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens: Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens bat der Bundesrat "[...] zu prüfen, ob in § 19 InvStG und in § 49 InvStG eine Regelung aufzunehmen ist, die – in Anlehnung an § 6 AStG – bei einem Wegfall oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts in Deutschland eine Besteuerung der stillen Reserven sic...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile (estb 2024, Heft 12, S. 444)

JStG 2024 bringt bedeutende Änderungen im InvStG für im Privatvermögen gehaltene Anteile Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG verlangt eine mindestens 1%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Da in der Vergangenheit nicht abschließend geklärt war, ob auch Investmentanteile einer Wegzugsbesteuerung unterliegen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.8 Investmentfonds

Rz. 513 Anders als Personengesellschaften sind Investmentfonds – sofern sie keine Personengesellschaften sind – als Sondervermögen selbstständige KSt-Subjekte. § 8 Abs. 1 S. 2 InvStG bestimmt, dass § 8b KStG auch für Investmentfonds gilt, sofern diese Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen erzielen. Gem. § 15 Abs. 1a S. 2 InvStG sind Ausschüttungen auf Beteiligungen, die von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Bezüge i. S. d. Abs. 1

Rz. 537 Sachlich knüpft Abs. 5 an Bezüge an, die nach Abs. 1 nicht im Einkommen erfasst werden. Erfasst werden daher auch Bezüge aus einer Investmentgesellschaft, soweit diese Bezüge auf Ausschüttungen von Körperschaften i. S. d. Abs. 1 zurückzuführen sind.[1] Rz. 538 Abs. 5 gilt nur, wenn die Gewinnausschüttungen bei dem Anteilseigner der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 und 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse d...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.5 Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 20 Als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gelten kraft Gesetzes die Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.[1] Es handelt sich dabei um Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücks-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft – einer AG oder GmbH – im eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger des Kapitals ver...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Regierungsentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Darin soll insbesondere die Möglichkeit verbessert werden, die aufgedeckten stillen Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Ziel des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zuk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG, bei denen das Körperschaftsteuerrecht akzessorisch dem Zivilrecht folgt, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Insoweit löst sich das Steuerrecht in §§ 1 und 3 KStG vom Zivilrecht[1] und geht über die zivilrechtliche Rechtsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.8 [Korrekturbetrag InvStG → Zeile 93]

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen teilweise nicht abzugsfähig. Der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ist in der Spalte "Gesamtbetrag" einzutragen. In die Spalte "Korrekturbetrag" ist der anteilige, steuerfrei zu stellende Betrag mit umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 [Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27]

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. [Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28] Steuerlich gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds (Ass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

[Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42] Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG

Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Investmentfonds an, die einem Steuerabzug unterliegen. Das I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.5 Regelung für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gem. § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161u Wie im geltenden InvStG werden nach § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG Investmenterträge, die im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach §§ 5, 5a AltZertG zertifiziert wurden, von der Besteuerung ausgenommen. Entsprechende Nachweismöglichkeiten der Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG für die depotführenden Stellen, etwa in Anlehnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen gem. § 19 InvStG

Rz. 161t Nach § 2 Abs. 13 InvStG gilt als Veräußerung von Investmentanteilen auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Die Berechnung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen richtet sich gem. § 19 Abs. 1 S. 1 InvStG nach der Regelung in § 20 Abs. 4 EStG. § 20 Abs. 4a EStG ist jedoch nicht anwendbar. Angesetzte Vora...mehr