Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Versteuerung von Zwischengewinnen nach dem InvStG 2004 (Zeile 29)

In Zeile 29 werden Angaben zu Zwischengewinnen nach dem alten InvStG 2004 zu machen. Die Zwischengewinne wurden durch den Investmentfonds auf den 31.12.2017 ermittelt und veröffentlicht. Die Versteuerung der maßgeblichen Zwischengewinne wurde bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung aufgeschoben. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung auf Investmentanteile, die ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Regelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, Ausschüttungen, welche i.R.d. Wiederanlage unter Ausgabe neuer Anteile ausgeschüttet werden sowie Sachausschüttungen. Die Ausschü...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Auswirkungen der Übergangsregelungen vom 31.12.2017 auf den 1.1.2018

Anschaffungs- und Veräußerungsfiktion: Um Wertveränderungen, die bereits unter der vorherigen Rechtslage nach dem InvStG 2004 entstanden sind, von den ab 2018 entstehenden Wertveränderungen nach dem InvStG 2018 abzugrenzen und einen einheitlichen Übergang auf diese Rechtslage sicherzustellen, gelten Investmentanteile, welche vor dem 1.1.2018 erworben wurden, zum 31.12.2017 a...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Teilfreistellungsverfahren

Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens: Seit 2018 gilt für Investmentfonds das Trennungsprinzip. Das heißt, sowohl die Ebene des Investmentfonds als auch auf Ebene des Anlegers sind (bestimmte) Erträge/Einkünfte einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Aufgrund dieser Systematik ist ein Teil der vom Anleger erzielten Investmenterträge bereits steuerlich vorbelastet. U...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Anwendungsbereich

In der Anlage KAP-INV sind Angaben zu Investmenterträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Anlage KAP-INV erfasst somit insb. die Fälle der ausländischen Depotverwahrung. Daneben können z.B. auch inländische NV-Fälle erfasst sein. Die Anlage KAP-INV dient der ausschließlichen Erfassung von Investmenterträgen. Zu diesen Investmenterträgen ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gliederung der Anlage KAP-INV

Die Angaben auf der Anlage KAP-INV für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, dienen der Umsetzung des Besteuerungsverfahrens für derartige Investmenterträge. Die Anlage KAP-INV wurde aufgrund der umfassenden Änderungen, die durch das InvStRefG eingetreten sind, eingeführt. Mithilfe der Angaben in der Anlage KAP-INV werden sowohl die lauf...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt gem. § 19 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der angesetzten Vorabpauschalen. Sowohl für sämtliche Alt- und Neuanteile ist der Gewinn nach dem InvStG 2018 zu ermitteln und steuerpflichtig. Die Gewinnermittlung erfolgt daher grundsätzlich gem. diesem Schema:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Einzelfragen zur Vorabpauschale

Der Anleger versteuert während der Haltedauer der Investmentanteile die Ausschüttungen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Ausschüttungen geringer sind als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds häufig die außerordentlichen Erträge und ggf. auch die laufenden Erträge (z.B. Dividenden, Mieten, Zinsen) thesaurieren. An dieser Stelle soll die Vorabpaus...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2024 ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Unterscheidung von Alt-Anteilen und Neuanteilen

Neuanteile liegen vor, wenn die Anschaffung der Investmentanteile nach 31.12.2017 erfolgt ist. Alt-Anteile liegen vor, wenn die Anschaffung der Investmentanteile vor dem 1.1.2018 erfolgt ist. In den betroffenen Fällen sind die Übergangsregelungen des § 56 InvStG für den Anleger zu beachten. Die Gruppe der Alt-Anteile ist zudem grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob diese v...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Begriff der Veräußerung

Eine Veräußerung eines Investmentanteils ist anzunehmen, wenn eine entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen anderen Rechtsträger erfolgt. Als Veräußerung von Investmentanteilen gilt auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme, verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft, eine einseitig vom Investmentfonds herbeigeführte Rücknahme von Investme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / f) Darstellung in der Anlage KAP-INV 2024

Die Angaben in den Zeilen 46 bis 56 dienen der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns und Verlusts aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Bitte beachten Sie, dass in Zeile 53 Angaben zur angesetzten Vorabpauschale gemacht werden müssen, denn i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns werden angesetzte (= versteuerte) Vorabpauschalen gewinnmindernd berücksichtigt. Die Ei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Leitsatz 1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht. 2. Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2023 – VIII R 8/20, BFHE...BStBl II 2025, 305§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnungmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XXIV. Absatz 24 a.F. (in der Fassung des InvStRefG v. 19.7.2016)

"(24) Die §§ 7 und 10 in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden." Rz. 121 [Autor/Stand] Anwendungszeitpunkt. § 21 Abs. 24 wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[2] angefügt. Die Vorschrift betrifft die Anwendung der §§ 7 Abs. 7 und 10 Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Art. 6 Nr. 1 und 2 InvStRefG (siehe § 7 Rz. 214 f. und § 7 Rz. 237 sowi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53 ff) nicht vorliegen, scheidet ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Wirtschaftliches Eigentum" – Schlüsselbegriff wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die von der Regelzurechnung zum zivilrechtlichen Eigentümer abweichende Ausnahmezurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO hat sich der Begriff "wirtschaftliches Eigentum" durchgesetzt. Mit dem vielfach als terminologisch verfehlt gewerteten Begriff des "wirtschaftlichen Eigentums" bzw des "wirtschaftlichen Eigentümers" (kri...mehr

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Besteuerung privater Grunds... / 8. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und hiervon abzuziehenden AK/HK und Werbungskosten andererseits. Die AK/HK mindern sich um die AfA in dem Umfang, in dem sie tatsächlich bei der Ermittlung anderer Überschusseinkünfte abgezogen wurde (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Veräußerungskosten sind bei Erm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Ausnahme für Betriebsstätteneinkünfte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 108 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG enthält eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Betriebsstätten. Eine weitere Ausnahme von der Abgeltungswirkung der KapESt ist in § 33 Abs. 3 S. 3 InvStG enthalten. Danach hat der Abzug von KapESt durch einen Spezial-Investmentfonds auf die in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen inländi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 11)

Die Angaben zur Zeile 11 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 19)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 5. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungssystematik

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. Dies ist grundsätzlich de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies gesetzlich notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für d...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Erfassung von Investmenterträgen

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Investmenterträge

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter und/oder aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 25 bis 30)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 25 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungsmodalitäten

In Zeilen 16 bis 30 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 16 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24) Gewinne/Verluste aus der Veräußerung anteiliger WG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haase (Hrsg), Investmentsteuergesetz, Kommentar, Stuttgart 2010, Ramackers, Investmentsteuerrecht – Besteuerung von Investmentfonds nach InvStG, 2008. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931 (InvStG, Zweifels- und Auslegungsfragen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den Investmenterträgen gem § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gem § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gem § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen, Gutschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Übergangsregelungen

Übergangszeitpunkt Rn. 278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 56 Abs 1 S 1 InvStG 2018 ist das InvStG 2018 ab dem 01.01.2018 anzuwenden. Für die VZ 2004 bis einschließlich 2017 richtet sich die Besteuerung weiterhin nach dem InvStG 2004 (§ 56 Abs 1 S 2 InvStG 2018). Die FinVerw wendet die zum alten Recht ergangenen Verwaltungsanweisungen (insbesondere BMF v 18.08.2009, BStBl I 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 470ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu ertragsteuerlichen Regelungen außerhalb des EStG

Rn. 29 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Regelungen des InvStG, den REITG sowie des AStG gehen dem EStG und somit auch dem § 20 EStG vor. So bestimmen sich die Höhe der Erträge bei Investmentfonds nach § 16 InvStG und bei Spezial-Investmentfonds nach § 34 InvStG, die ihrerseits zu den Einkünften aus KapVerm nach § 20 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG zählen. Das REITG geht aber dem InvStG n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Investmentfonds

Rn. 470a Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Investmentfonds sind gem § 1 Abs 2 S 1 InvStG 2018 sämtliche Investmentvermögen iSd § 1 Abs 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Investmentvermögen ist hiernach jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gem einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG 2018, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG 2018 und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG 2018. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG 2018 sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilfreistellung für verschiedene Fondsarten

Rn. 470e Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Da bestimmte inländische Erträge bereits auf Ebene des Fonds der KSt unterliegen, soll durch eine typisierende Freistellung der Erträge eine Doppelbesteuerung beim Fonds und beim Anleger vermieden werden. Hierzu werden die Investmenterträge beim Anleger teilweise von der Besteuerung freigestellt. Die Teilfreistellungen werden pauschal gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Neues InvSt-Recht, StJB 2015/2016, 519; Delp, InvSt-Reform aus privater Anlegersicht, DB 2017, 477; Buge/Bujotzek/Steinmüller, Die InvSt-Reform ist verabschiedet, DB 2016, 1594; Haase, Das neue InvStG, IWB 2018, 573. Verwaltungsanweisungen: FinMin MV v 18.02.2019, ESt-K MV § 20 EStG (Einkünfte aus KapVerm inkl Investmentbesteuerung (InvStG 2018)); BMF v 21.05.2019, BStBl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Spezial-Investmentfonds

Rn. 472a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Ein Spezial-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der die Voraussetzungen für eine GewSt-Befreiung nach § 15 Abs 2 u 3 InvStG 2018 erfüllt und in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die Anlagebestimmungen des § 26 Nr 1–10 InvStG 2018 verstößt. Bedeutend ist die Regelung des § 26 Nr 8 InvStG 2018. Hiernach dürfen an dem Investmentfon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / di) Besteuerung der Zwischengewinne

Rn. 269 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Zwischengewinn (§ 1 Abs 4 InvStG 2004) werden die besitzzeitanteiligen Zinserträge bezeichnet, die während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens erzielt werden, vergleichbar den Stückzinsen. Nicht zum Zwischengewinn gehören Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und stpfl Veräußerungsgewinne. Der Zwischengewinn wird zur korrekten bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dh) Besonderheiten bei ausländischen Investmentanteilen

Rn. 268 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die steuerlichen Erträge aus ausländischen Investmentanteilen sind für Geschäftsjahre der Investmentvermögen, die nach dem 31.12.2003 beginnen, von den ausländischen Investmentfonds im elektronischen BAnz bekannt zu machen. Steuersystematisch sollen auch Erträge aus ausländischen Investmentanteilen im Wesentlichen so behandelt werden, als w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 KapErtr iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds iSd § 16 Abs 1 Nr 3 InvStG 2018 iVm § 2 Abs 13 InvStG 2018 unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 9 der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 Nr 1 EStG). Rn. 1251–1254 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erträge aus Investmentfonds im PV

Rn. 470f Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Inländische Investmentfonds Investmenterträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, werden auf der Ebene der auszahlenden Stelle unter Berücksichtigung der Teilfreistellung ermittelt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Sie sind auf der Anlage KAP einzutragen. Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Besteuerung transparenter Fonds

Rn. 259 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Kommt die inländische oder ausländische Investmentgesellschaft den in § 5 Abs 1 S 1 InvStG 2004 festgelegten Bekanntmachungs- und Offenlegungspflichten nach, so gilt ein Fonds als transparent. Die Einkünfte der inländischen StPfl aus inländischen und ausländischen Fonds, die sich gemäß §§ 2–4 InvStG 2004 aus ausgeschütteten und ausschüttung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Besteuerung intransparenter Fonds (Strafbesteuerung)

Rn. 262 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei fehlender Bekanntmachung gilt ein Fonds als intransparent. Es werden – zum Nachteil des Anlegers – fiktive pauschale Erträge gemäß § 6 InvStG 2004 zugrunde gelegt, die ebenfalls nach § 20 EStG besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist insbesondere bei ausländischen Fonds-Investments ein Problem. Sie lässt sich nur dann vermeiden, we...mehr