Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 5.1 Ermittlung des Anleger-Aktiengewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG

Zeilen 71-79 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 80 In diese Zeile ist der Fonds-Aktiengewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Aktiengewinns aus Zeile 54 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 80 einzutragen. Zeile 81 In diese Zeile ist der Fonds-Aktiengewinn um bereits in den Vorjahren erfasste Gewinne zu korrigieren. Damit wird sicherges...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.16 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 10.2 Mischfonds

Vor Zeilen 225–230 In den Zeilen 225–230 werden die Einkünfte aus Mischfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Pensionsfonds, Kreditinstitut oder Finanzinstitut o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 225–227, sondern in den Zeilen 228–230 ermittelt. Mischfonds sind Fonds,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.8 Laufende Spezial-Investmenterträge

Zeile 12b In dieser Zeile sind ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge bei Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 Abs. 1 Nr. 1, 2 InvStG i.Vbg.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu erfassen. Die Beträge sind in Zeile 64 der Anlage SPIF zu ermitteln und als Summe aus allen Anlagen SPIF in Zeile 12b der Anlage ZVE einzutragen.mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und S. 5 erfüllt

Zeilen 24-29 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 30-33 In diesen Zeilen sind die Erträgen einzutragen, wenn es sich bei dem Anleger um eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt. ERforderlich ist zudem, dass bei Lebens- und Krankenversicherungen die Anteile an dem Spezialinvestmentsfonds zur Kap...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.5 Zinserträge

Zeile 42 In diese Zeile sind die Zinserträge einzutragen, die in ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge enthalten sind. Diese sind für die Zinsschranke gem. § 4h EStG beim Anleger zu berücksichtigen. Der Betrag aus Zeile 42 ist daher beim Steuerpflichtigen in Zeile 16 der Anlage Zinsschranke zu berücksichtigen. Von dem Zinsertrag sind gem. § 46 Abs. 2 InvStG direkt...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 5 Anrechnung bei Beteiligung an einem Kapitalanlage-Sondervermögen

Rz. 171 Mit G. v. 19.7.2016[1] wurde das Investmentsteuergesetz umfassend reformiert. Bis zum 31.12.2017 galt die alte Rechtslage, nach der § 4 Abs. 2 InvStG a. F. für die Vornahme der Steueranrechnung auf § 26 KStG verwies. Rz. 172 Nach neuer Rechtslage unterliegen Investmentfonds selbst einer Körperschaftsteuerpflicht, wobei allerdings nur inländische Erträge einer Steuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.6 Verfahrensrechtliche Vorschriften

Rz. 140 Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, ob eine Steueranrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 EStG oder ein Steuerabzug gem. § 26 Abs. 1 i. V. mit § 34c Abs. 2 EStG erfolgen soll. Die Anrechnung der ausl. Steuer auf die deutsche KSt ist Teil des Veranlagungsverfahrens, nicht des Erhebungsverfahrens. Insoweit wird im Veranlagungsverfahren die durch die Anrechnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 3.2 Veräußerungs-/ Rückgabevorgänge

Für Anleger, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, ist die Anwendung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Bei Anteilen im Betriebsvermögen von Personenunternehmen wird die Gewährung des Teil-/Halbeinkünfteverfahrens durch den sog. Aktiengewinn sichergestellt.[2] ( Dies gilt auch für den fiktiven Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 für sog....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.1 Laufende Einnahmen

Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere: Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden; ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr