Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.3.2 Pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben (Abs. 3 S. 1, 2)

Rz. 244 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] wurde Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 2004 um S. 1 und S. 2 ergänzt. Dadurch wurde die bis dahin nur für ausl. Dividenden geltende pauschale Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf steuerfrei gestellte Veräußerungs- und ähnliche Gewinne ausgedehnt. Regelungsgrund ist, dass Gewinnausschüttungen (für die Abs. 5 gilt) und Veräußerung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Bezüge i. S. d. Abs. 1

Rz. 537 Sachlich knüpft Abs. 5 an Bezüge an, die nach Abs. 1 nicht im Einkommen erfasst werden. Erfasst werden daher auch Bezüge aus einer Investmentgesellschaft, soweit diese Bezüge auf Ausschüttungen von Körperschaften i. S. d. Abs. 1 zurückzuführen sind.[1] Rz. 538 Abs. 5 gilt nur, wenn die Gewinnausschüttungen bei dem Anteilseigner der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.5 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 237 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 237a Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 und 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Zinserträge

Tz. 224 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen aller Art und wirtsch gleichwertige Erträge iZm Kap-Forderungen, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. § 4h Abs 3 S 3 EStG wurde mit dem KrZwMG 2023 an die ATAD angepasst. Lt Entw eines Schr des BMFv 09.10.2024 (s Rn 11, 19) soll der Begriff der Zinserträge deckungsgleich mit dem Begriff der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.5 Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 20 Als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gelten kraft Gesetzes die Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.[1] Es handelt sich dabei um Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücks-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft – einer AG oder GmbH – im eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger des Kapitals ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweites Zukunftsfinanzierun... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Regierungsentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Darin soll insbesondere die Möglichkeit verbessert werden, die aufgedeckten stillen Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Ziel des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zuk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG, bei denen das Körperschaftsteuerrecht akzessorisch dem Zivilrecht folgt, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Insoweit löst sich das Steuerrecht in §§ 1 und 3 KStG vom Zivilrecht[1] und geht über die zivilrechtliche Rechtsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.8 [Korrekturbetrag InvStG → Zeile 93]

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen teilweise nicht abzugsfähig. Der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ist in der Spalte "Gesamtbetrag" einzutragen. In die Spalte "Korrekturbetrag" ist der anteilige, steuerfrei zu stellende Betrag mit umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 [Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27]

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. [Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28] Steuerlich gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds (Ass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

[Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42] Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG

Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Investmentfonds an, die einem Steuerabzug unterliegen. Das I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.5 Regelung für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gem. § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161u Wie im geltenden InvStG werden nach § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG Investmenterträge, die im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach §§ 5, 5a AltZertG zertifiziert wurden, von der Besteuerung ausgenommen. Entsprechende Nachweismöglichkeiten der Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 S. 1 InvStG für die depotführenden Stellen, etwa in Anlehnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.4 Nachweis der Steuerbefreiung, § 9 InvStG

Rz. 161k Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 InvStG kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InvStG durch 3 Arten von Bescheinigungen nachgewiesen werden: Eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 7 S. 2 EStG (§ 44a EStG Rz. 111), Befreiungsbescheinigung, d. h. eine vom BZSt auszustellende Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des ausl. Anlegers mit Anlegern nach § 44a Abs. 7 S. 1 EStG, Inv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.2 Statusbescheinigung nach § 7 InvStG

Rz. 161h Nach § 7 Abs. 3 InvStG unterliegt der Steuersatz i. H. v. 15 % der Voraussetzung, dass dem Entrichtungspflichtigen nach § 44 EStG eine sog. "Statusbescheinigung" vorliegt, in der die zuständige Finanzbehörde den Status als Investmentfonds bestätigt hat. Nach der Gesetzesbegründung bestimmt sich der Entrichtungspflichtige nach § 44 Abs. 1 EStG.[1] Nach § 7 Abs. 4 S. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.6 Teilfreistellung gem. § 20 InvStG

Rz. 161v Nach § 20 InvStG wird für alle drei Ertragsarten des § 16 InvStG eine sog. "Teilfreistellung" gewährt. Die Teilfreistellung gilt für Erträge aus Investmentfonds, die gemäß ihren Anlagebedingungen fortlaufend überwiegend in Aktien und andere Kapitalbeteiligungen oder Immobilien investieren (Aktien- und Immobilienfonds). Je nach Anlageschwerpunkt werden die Erträge na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Ausschüttungen gem. § 2 Abs. 11 InvStG

Rz. 161n Ausschüttungen sind nach § 2 Abs. 11 InvStG die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Somit führt das InvStRefG zu keiner Änderung des Begriffs der Ausschüttungen.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen gem. § 19 InvStG

Rz. 161t Nach § 2 Abs. 13 InvStG gilt als Veräußerung von Investmentanteilen auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Die Berechnung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen richtet sich gem. § 19 Abs. 1 S. 1 InvStG nach der Regelung in § 20 Abs. 4 EStG. § 20 Abs. 4a EStG ist jedoch nicht anwendbar. Angesetzte Vora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Grundzüge des Kapitalertragsteuerabzugs bei Spezial-Investmentfonds gem. § 50 InvStG (Fondsausgangsseite)

Rz. 161y Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %. Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Ert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG

5.3.3.1 Allgemein Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG)

4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Besteuerung von Investmentfonds (Fondseingangsseite), § 7 InvStG

5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Inves...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Besteuerung der Anleger von Investmentfonds (Fondsausgangsseite), § 16 Abs. 1 InvStG

5.3.1 Allgemein Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.3 Steuerabzug bei der Rückgabe oder Veräußerung von "Steuer-Spar-Fonds" (§ 21 Abs. 2b InvStG)

Rz. 161 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 2b in § 21 InvStG eingefügt, wonach auch vor dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile im Fall der Veräußerung dem Steuerabzug unterliegen. Betroffen sind Fonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Erträge überwiegend aus einer Kombination von Termingeschäfts- und Wertpapier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (bis 2017)

4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG) 4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (ab 2018)

5.1 Allgemein Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Allgemein

Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen nach § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr