Stand: EL 130 – ET: 05/2022
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind
1. | Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14); | ||||||||||||||||||||||||
2. | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17),
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3. | Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird; | ||||||||||||||||||||||||
4. | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19), die
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5. | 1Einkünf... |
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