Rz. 322

 
Wichtig

Wer die Anlage SZ abgeben muss

Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen:

  • Sie führen ein Einzelunternehmen.
  • Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.
 
Formularaufbau
Seite 1

Ermittlung des maßgeblichen Gewinns (Zeilen 4–10)

Der mittels der Einnahmenüberschussrechnung ermittelte Gewinn ist um einige Positionen wie z. B. steuerfreie Gewinne zu korrigieren.

Ermittlung der Über-/Unterentnahmen des laufenden Wirtschaftsjahres (Zeilen 11–16)

Aus den Entnahmen und den Einlagen sowie dem Gewinn/Verlust des Wirtschaftsjahres wird die Über- bzw. Unterentnahme berechnet. Die kumulierten Über-/­Unterentnahmen ergeben sich durch Addition bzw. Subtraktion der Über- bzw. Unterentnahme der Vorjahre.

Ermittlung des Entnahmenüberschusses (Zeilen 17–23)

Der Entnahmenüberschuss ergibt sich aus den Entnahmen und den Einlagen des Wirtschaftsjahres sowie dem Entnahmenüberschuss des Vorjahres.

Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen (Zeilen 24–28)

Auf der Basis der kumulierten Über-/Unterentnahmen bzw. des Entnahmenüberschusses und unter Berücksichtigung eines Freibetrags werden die nicht abziehbaren Schuldzinsen berechnet.
 

Rz. 323

 

Checkliste Anlage EÜR

 
Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile!

Sie haben Dividenden (Teileinkünfteverfahren) oder Einkünfte, die unter das InvStG fallen, in Ihren Betriebseinnahmen erfasst?

Denken Sie unbedingt daran, die Einkünfte in den Zeilen 105 bzw. 106 zu korrigieren.

Sie haben Anlagevermögen verkauft, verschrottet, oder es ist aus anderen Gründen ausgeschieden?

Den Restbuchwert müssen Sie in Zeile 45 eintragen und so als Betriebsausgabe geltend machen.

Ihre Schuldzinsen betragen mehr als 2.050 EUR?

Teilen Sie genau auf, in welchem Umfang diese auf Anlagevermögen und andere Bereiche entfallen. Prüfen Sie außerdem, welche Entnahmen Sie getätigt haben und ob diese in die Berechnung der nichtabzugsfähigen Zinsen einfließen müssen.

Sie planen in den kommenden Jahren Investitionen und möchten Ihren Gewinn jetzt schon mindern?

Machen Sie sich mit dem Thema "Investitionsabzugsbetrag" vertraut und beziehen Sie diesen ggf. in Ihre Einnahmenüberschussrechnung ein.

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