Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. InvStG

Rn. 77 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung privater Anleger unter dem InvStG nach dem InvestmentsteuerreformG (BGBl I 2016, 1730) und den im InvStG enthaltenen Regelungen zur AbgSt s Stadler/Bindl, DStR 2016, 1953, 1958; zu den Auswirkungen auf Privatanleger auch Elser/Thiede, NWB-EV 2016, 299; Kral/Watzlaw, BB 2018, 2717. Zum Vorrang von § 47 InvStG gegenüber der Anre...mehr

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Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 5. Nachgelagerte Besteuerung

Anwendungsbereiche: § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen i.S.d. § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistungen erst in der Ausz...mehr

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Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist. 2. Die Berücksichtigung des Korrekturbetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 20...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3 Investmenterträge (Nr. 3)

Rz. 136a Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Investmenterträge i. S. d. § 16 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136b Das InvStRefG hat eine grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.4 Spezial-Investmenterträge (Nr. 3a)

Rz. 136d Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Erträge aus Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 34 InvStG . Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Die zeitliche Anwendung ist in § 52 Abs. 28 S. 21 EStG i. d. F. des InvStRefG geregelt. Danach ist die Vorschrift erstmals ab dem 1.1.2018 anzuwenden. Rz. 136e Das InvS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.9 Fondsgebundene Lebensversicherungen (S. 9)

Rz. 186f § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG regelt, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei sind oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6 Sonderregeln für Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG)

Rz. 316 § 20 Abs. 4a EStG enthält Sonderregeln für die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Privatvermögen. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009[1] nachträglich eingefügt und durch das JStG 2010[2] teilweise neu gefasst. Weitere Änderungen haben sich durch das AmtshilfeRLUmsG[3], das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaft...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Die angesetzten Vorabpauschalen sind ungeachtet einer möglichen Teilfreistellung nach § 20 InvStG in voller Höhe...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / II. Rechtliche Einordnung

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Investmenterträge i.S.d. § 16 InvStG steuerpflichtig. Zu den Erträgen aus Investmentfonds (Investmenterträge) gehören die Ausschüttungen eines Investmentfonds nach § 2 Abs. 11 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG), die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) und die Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19 Inv...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 2. Ermittlung der zu versteuernden Vorabpauschale

Die Regelungen zur Ermittlung der Vorabpauschale ergeben sich aus § 18 InvStG. Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist die Vorabpauschale der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des KJ mit...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 1. Allgemeines

Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen mit Ausnahme der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG. Das gilt zumindest für Fälle mit inländischer Depotverwahrung. Beraterhinweis Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds i...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / a) Verwaltungskostenpauschale

70 %-Regelung: Nach § 18 Abs. 1 InvStG ist der Basiszins i.S.d. § 18 Abs. 4 InvStG zu 70 % anzusetzen (s. in der obigen Tabelle die Spalte "Zinssatz gekürzt"). Der Grund für den Abschlag von 30 % liegt darin, der Basiszinssatz als pauschale Berechnungsgrundlage unberücksichtigt lässt, dass der Anleger i.Erg. die Fondserträge abzgl. der Verwaltungskosten des Fonds erhält. Aus...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / a) Jahr des Erwerbs

Gemäß § 18 Abs. 2 InvStG vermindert sich im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Das bedeutet, dass der Erwerber eines Investmentanteils die Vorabpauschale nur besitzzeitanteilig zu versteuern hat.mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / d) Teilfreistellungsverfahren

Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Für Privatanleger greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 2220, 3056):mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 2. Teilfreistellungsverfahren beim Kapitalertragsteuerabzug

Im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug werden die Teilfreistellungssätze gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG für Privatanleger berücksichtigt (vgl. § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG). Der Steuerabzug hat beim Privatanleger grds. abgeltende Wirkung (vgl. § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG).mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 3. Zufluss der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale gilt gem. § 18 Abs. 3 InvStG am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Zuflussfiktion stellt die Besteuerung beim Anleger sicher. Aufgrund dieser Regelung ist die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2023 im VZ 2024 zu versteuern. Aktuell sind Steuerpflichtige (Stpfl.) davon schon jetzt betroffen, denn die inländischen Banken prüfe...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 3. Kapitalertragsteuerabzug trotz fehlendem Geldfluss

Da der Vorabpauschale kein Geldfluss zugrunde liegt, muss der Gläubiger der Kapitalerträge die auf die Vorabpauschale entfallende Kapitalertragsteuer zzgl. Annexsteuern seiner auszahlenden Stelle zur Verfügung stellen. Die Kapitalertragsteuer ist stets in Geld zu leisten. Einziehung vom Konto: Die auszahlenden Stellen sind zum Zwecke der Erhebung von Kapitalertragsteuer auf V...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 2. Beispiele zur Berechnung der Vorabpauschale

Beispiel 1 – Grundfall Der Basiszins für das Jahr 23 beträgt 2,55 %, der Rücknahmepreis zum Beginn des Jahres 23 beträgt 200 EUR, der Rücknahmepreis zum Ende des Jahres 23 beträgt 202 EUR und die Ausschüttung je Investmentanteil im Kalenderjahr 23 beträgt 1,50 EUR. Die Investmentanteile (10.000 Stück; Anschaffung im Januar 23; Mischfonds) wurden ganzjährig gehalten. Lösungsvo...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / 1. Allgemeines

Anleger i.S.d. § 2 Abs. 10 InvStG versteuern während der Haltedauer stets die Ausschüttungen. Es kommt häufig vor, dass die Ausschüttungen geringer sind, als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds i.d.R. die außerordentlichen Erträge und auch die laufenden Erträge (z.B. Zins‐, Dividenden- und Mieterträge) thesaurieren. An dieser Stelle greifen die Vorab...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Vorabpauschale stellt einen fingierten Ertrag aus Investmentanteilen dar und wird grundsätzlich jährlich versteuert. Nach zwei Jahren "Steuerpause" haben die ersten Banken in diesem Jahr die Vorabpauschale für Investmentanteile ihrer Kunden berechnet und die darauf entfallende Steuer von den Kunden einbehalten. Der Beitrag stellt di...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 4.1 Berechnung der laufenden steuerpflichtigen Spezial-Investmenterträge nach § 20 Abs. 1 Nummer 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG

Zeile 59 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 60 In dieser Zeile ist anzugeben, ob es sich bei dem Anleger um eine eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt und die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge des Spezial-Investmentsfonds daher nicht steuerfrei sind. Zeile 61 In diese Zeile ist der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.1 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und S. 5 InvStG erfüllt

Zeilen 8-9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile sind die steuerpflichtigen Erträge aus dem Spezial-Investmentsfonds einzutragen, bei denen es sich um ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge handelt. Bei diesen Erträgen findet gem. § 34 Abs. 2 InvStG die Steuerfreistellung gem. § 8b KStG keine Anwendung. Zeile 11 In diese Zeile sind die Erträge einzutragn, d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 5.3 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für Anleger, die dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 86 In diese Zeile ist der Fonds-Abkommensgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Abkommensgewinns aus Zeile 56 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 86 einzutragen. Zeile 87 In diese Zeile ist der Fonds-Abkommensgewinn um bereits in den Vorjahren erfasste Gewinne zu korrigieren. Damit wird sichergestellt, dass steuerlich nur de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 5.5 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für natürliche Personen, die die Spezialinvestmentanteile im Privatvermögen halten und für Anleger, die die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 92-99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 100 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Teilfreistellungsgewinns aus Zeile 58 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 100 einzutragen. Zeile 101 DIese Zeile bleibt frei. Zeile 102 In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn um bereits in...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 5.4 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für natürliche Personen, die die Spezialinvestmentanteile im Betriebsvermögen halten und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 89 Diese und die nachfolgenden Zeilen sind nur von Organgesellschaften auszufüllen. Nur in diesen Fällen sind hier die Gewinne für natürliche Personen zu ermitteln. In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Teilfreistellungsgewinns aus Zeile 57 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 5.1 Ermittlung des Anleger-Aktiengewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG

Zeilen 71-79 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 80 In diese Zeile ist der Fonds-Aktiengewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Aktiengewinns aus Zeile 54 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 80 einzutragen. Zeile 81 In diese Zeile ist der Fonds-Aktiengewinn um bereits in den Vorjahren erfasste Gewinne zu korrigieren. Damit wird sicherges...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 1 Allgemeines

Die Anlage SPIF ist erstmalig für den VZ 2023 auszufüllen. Diese Anlage ist auszufüllen, wenn der Steuerpflichtige in einen Spezial-Investmentfornds investiert ist. Die relevanten Beträge sind in die Anlage GK zu übernehmen und werden dort bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIFA / 3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt

Vor Zeile 9 – 11 Da im Formular nur die Erträge für die Anrechnung ausländischer Steuern erfasst werden, sind die nachfolgenden Zeilen auch nur auszufüllen, wenn eine Steueranrechnung in Betracht kommt. Dies ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Liegt in Deutschland nur eine beschränkte Steuerpflicht vor, kommt eine Anrec...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.3 Feststellungen, wenn der Anleger der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 S. 4 und S. 5 erfüllt

Zeilen 24-29 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 30-33 In diesen Zeilen sind die Erträgen einzutragen, wenn es sich bei dem Anleger um eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt. ERforderlich ist zudem, dass bei Lebens- und Krankenversicherungen die Anteile an dem Spezialinvestmentsfonds zur Kap...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SPIF / 3.5 Zinserträge

Zeile 42 In diese Zeile sind die Zinserträge einzutragen, die in ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge enthalten sind. Diese sind für die Zinsschranke gem. § 4h EStG beim Anleger zu berücksichtigen. Der Betrag aus Zeile 42 ist daher beim Steuerpflichtigen in Zeile 16 der Anlage Zinsschranke zu berücksichtigen. Von dem Zinsertrag sind gem. § 46 Abs. 2 InvStG direkt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10.3 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG, Auslandsimmobiliensfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG

Vor Zeilen 231–236 In den Zeilen 231–236 werden die Einkünfte aus Immobilienfonds ermittelt. Dabei werden in den Zeilen 231-233 die steuerfreien Erträge bei Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien ermittelt. In den Zeilen 125-127 werden die steuerfreien Einkünfte von Immobilienfonds mit überwiegend ausländischem Immobilienvermögen ermittelt. Es bestehen anders...mehr