Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.5 Sonstige Erträge nach dem InvStG

Rz. 159 Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) sowie die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 36 Abs. 1 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) stellen keine Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 AStG dar. Für diese wird eine etwaige Doppelbesteuerung bereits mittels § 10 Abs. 6 AStG du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.4 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Rz. 154 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG genannt. Dabei handelt es sich um die folgenden Spezial-Investmenterträge gemäß § 34 InvStG: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 155 Auf die Spezial-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG, GmbH oder GmbH & Co KG betrieben werden und müssen Sitz und H...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.3 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 149 § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG verweist auf Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG, nämlich Investmenterträge gemäß § 16 InvStG. Erfasst sind die folgenden Investmentbeträge: Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Abs. 11 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Rz. 150 Auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.18 Erstmalige Anwendung des § 15 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6f KStG)

Tz. 55 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6f KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6c des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6e geworden ist) ist § 15 KStG id...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 32 Sachlich erfasst § 6 AStG ausschließlich Anteile i. S. v. § 17 EStG und somit im Privatvermögen der natürlichen Person gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (s. § 17 Abs. 7 EStG), wenn die Person (oder deren Rechtsvorgänger) innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % am Kapital beteiligt war. Andere Wirtschaftsgüter des Privatvermögens ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.1 Definition der Obergrenze 2: Hinzurechnungskorrekturvolumen zzgl. laufender Hinzurechnungsbetrag

Rz. 259 Der Kürzungsbetrag ist ferner begrenzt auf den Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig wäre, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellte Hinzurechnungskorrekturvolumen zuzüglich des im laufenden Veranlagungszeitraum zu besteuernden Hinzurechnungsbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG idF des WachstumschancenG können einen Optionsantrag nur Pers-Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen. Bis zur Änderung des § 1a Abs 1 S 1–4 KStG durch das WachstumschancenG waren nur Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften von § 1a KStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaften als wirtsch Vereine iSv § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.1 Allgemeines

Rz. 109 Eine Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG setzt immer das Bestehen einer (grenzüberschreitenden) Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen voraus. Nahestehende Personen sind abschließend in § 1 Abs. 2 AStG definiert. Jede Person, die in der Lage ist, Vereinbarungen zu treffen, die möglicherweise zu einer Gewinnverlagerung führen, gilt für § 1 AStG grds. als releva...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes – Rechtslage bis 31.12.2017

2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Investmentfonds (ab 1.1.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Formen von Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 38 Nach § 1 Abs. 1f InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 können inländische Investmentfonds in verschiedenen Formen gebildet werden: in Form eines Sondervermögens i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, das entweder von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, von einer inländischen Zweigniederlassung einer EU-Verwaltungsgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen nicht begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 46 Da § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von "Investmentfonds" begünstigt, fällt die Verwaltung von Anteilen an OGAW oder Anteilen an AIF, auf die das InvStG auch anzuwenden ist (§ 1 Abs. 1 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017), nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Gleiches gilt für die Verwaltung von Gesellschaften, Einrichtungen oder Organisationen, für die nach § 2 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Änderungen gegenüber der Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 80a Durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das InvStG mWv 1.1.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde der Wortlaut der Steuerbefreiung für die "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Inv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind bestimmte Umsätze der Verwaltung von Vermögen bestimmter Einrichtungen steuerfrei, nämlich die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes bis 31.12.2017 [1] (ab 1.1.2018) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB und die Verwaltung von Alternativen Investmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Umfang der Steuerbefreiung

2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Vergütung der Verwaltungstätigkeit nach dem KAGB

Rz. 52 Carried interest ist der Anteil an den Gewinnen des AIF, den eine AIF-Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die Verwaltung des AIF erhält. Der carried interest umfasst nicht den Anteil der AIF-Verwaltungsgesellschaft an den Gewinnen des AIF, den die AIF-Verwaltungsgesellschaft als Gewinn für Anlagen der AIF-Verwaltungsgesellschaft in den AIF bezieht.[1] Die Kapita...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds (ab 1.7.2021)

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Auslagerung von Aufgaben nach dem KAGB

Rz. 49 Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben, die für die Durchführung der Geschäfte wesentlich sind, zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsführung auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auslagern. Das Auslagerungsunternehmen darf die ihm übertragenen ausgelagerten Aufgaben unter den Bedingungen des § 36 Abs. 6 KAGB weiter übertragen (Unterauslage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 78 Insbesondere folgende Leistungen sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Tätigkeiten der Verwaltung eines Investmentvermögens angesehen werden und daher nicht unter die Steuerbefreiung fallen können[1]: Erstellung von Steuererklärungen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung wie allgemeine Rechercheleistungen (sofern diese nicht unselbstst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens?

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) gegen Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes verstöß...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG konnten den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Ab Geltung des § 1a KStG i.d.F des Wachstumschancengesetzes ab dem 28.3.2024 können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts einen Optionsantrag ...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Vorrang des Investmentsteuergesetzes (Abs. 5)

1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1) a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz, Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung und Investmentmodernisierungsgesetz

Rz. 11 [Autor/Stand] Wegfall von § 10 Abs. 5–7. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz[2] hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 6 a a.F. eingefügt. Die Regelung wurde durch den Wegfall von § 10 Abs. 5–7 a.F. (insbes. von § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.) erforderlich. Rechtssystematisch hätte § 7 Abs. 6 a a.F. in § 8 Abs. 2 a.F. angesiedelt werden sollen. Dann hätte sich § 8 Abs. 2 a.F. al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rückausnahme (Satz 2)

... 2 Satz 1 gilt nicht, wenn die den Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden. Rz. 296 [Autor/Stand] Sekundärrechtliches Erfordernis der Rückausnahme. In § 7 Abs. 7 a.F. war keine mit § 7 Abs. 5 Satz 2 vergleichbare Klausel enthalten. Die Rückausnahme des § 7 Abs. 5 Satz 2 geh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. InvStRefG 2018 v. 19.7.2016

Rz. 14 [Autor/Stand] InvStRefG 2018. Durch das InvStRefG 2018 vom 19.7.2016[2] wurde § 7 Abs. 7 a.F. geändert. Der Hinweis auf die DBA ist entfallen. Für die Zeit bis zum 31.12.2015 ist jedoch § 19 Abs. 4 Satz 1 InvStG 2004 zu beachten. Die Vorschrift ordnet die Anwendung der §§ 7–14 a.F. für Kapital-Investitionsgesellschaften an. Insoweit ist zwischen Investmentfonds i.S.d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. StMBG und UntStFG

Rz. 10 [Autor/Stand] Billigkeitsgrenze. Durch das StMBG[2] wurde in § 7 Abs. 6 a.F. ein Satz 2 angefügt, durch den eine dem § 9 a.F. abgeschaute Billigkeitsgrenze eingeführt wurde. Gleichzeitig entfiel das vorher in Satz 1 enthaltene Erfordernis des Überwiegens der Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Im UntStFG[3] wurde in § 7 Abs. 6 Satz 1 a.F. die dort genannte B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr