Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.3.3 Verkauf/Rückgabe der Anteile

Die Veräußerung/Rückgabe der Fondsanteile war ab 2009 grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig [1] und unterlag der Kapitalertragsteuer.[2] Der Veräußerungsgewinn war als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Wichtig Bestandsschutz Die Veräußerung von Anteilen war lediglich dann nach § 8 Abs. 5 InvStG 2004 steuerpflichtig, wenn die Ante...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.1 Besteuerungssystem

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das InvStG unterscheidet ab dem Jahr 2018 zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen. Die Basis bildet – so die Gesetzesbegründung – ein einfaches, leicht administrierbares, gestaltungssicheres und "intransparentes" Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gem. § 16 InvStG) gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu.[1] Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern (v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.2.3 Feststellungserklärung

Inländische Publikums-Investmentfonds waren verpflichtet, bei jeder Ausschüttung eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben.[1] Auch bei ausschüttungsgleichen Erträgen musste eine entsprechende Erklärung spätestens 4 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres beim Finanzamt eingehen.[2] Gleichzeitig mussten die Besteuerungsgrundlagen im (ele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.2.2 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Auf Anlegerebene waren die ausgeschütteten bzw. die ausschüttungsgleichen Erträge anzusetzen. Diese Erträge waren in weiteren Schritten aufzugliedern. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte nach den Vorschriften der §§ 2-4 InvStG 2004. Die beim Anleger anzusetzenden Besteuerungsgrundlagen wurden nach § 3 InvStG 2004 im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung ermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.3.4 Kapitalertragsteuer

Ausgeschüttete, ausschüttungsgleiche Erträge und der Zwischengewinn unterlagen dem Kapitalertragsteuerabzug nach § 7 InvStG 2004. Abzugsverpflichteter war seit 2012 generell die auszahlende Stelle (i. d. R. die inländische Bank des Anlegers). Nach § 7 InvStG 2004 war zu unterscheiden, ob es sich um inländische, ausländische, thesaurierende oder ausschüttende Fonds handelt. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.3.2 Zwischengewinne

Zwischengewinne[1] waren, vereinfacht beschrieben, die in den Erträgen des Investmentfonds enthaltenen Zinserträge. Veräußerte ein Anleger seine Fondsanteile, realisierte er diese Zwischengewinne, die ihm als Kapitalerträge zuzurechnen waren.[2] Demgegenüber waren die beim Kauf der Anteile gezahlten Zwischengewinne regelmäßig (wie Stückzinsen) als negative Kapitalerträge zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.3 Vorabpauschale

Bis 2017 waren bei thesaurierenden Investmentfonds jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern.[1] Das waren die vom Investmentfonds tatsächlich erzielten "laufenden" Erträge. Ab 2018 ist stattdessen mit der Vorabpauschale[2] die sog. risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Bas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.4.2 Veräußerung der Fondsanteile

Fondsanteile im Betriebsvermögen führten bei Veräußerung oder Rückgabe (die steuerlich der Veräußerung gleichgestellt wird) nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu einem Gewinn bzw. Verlust. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn/-Verlust setzte sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungs-/Rückgabepreis und dem Buchwert der Anteile abzüglich der Veräußerungskosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Für die Gewinnermittlung gilt § 20 Abs. 4 EStG entsprechend. Hieraus folgt der Abzug von Veräußerungskosten, Versteuerung von Währungsgewinnen bei nicht in EUR getätigten Geschäften und die Anwendung der Fifo-Methode. Auch der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.3.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Erhielt der Anleger Ausschüttungen aus Investmentvermögen waren die hiermit zusammenhängenden ausgeschütteten Erträge, die auf Ebene des Investmentvermögens erwirtschaftet wurden, zu versteuern. Ausgeschüttete Erträge aus Investmentvermögen unterlagen bei Zufluss der Einkommensteuer (Abgeltungsteuer). Die Ausschüttungen waren auch insoweit steuerpflichtig, als diese Wertpapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.2 Ausschüttungen

Ab 2018 versteuert der Anleger nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStGdie ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zzgl. der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird. Praxis-Beispiel Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält im Jahr 2022 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.1 Steuerbefreiung auf Fondsebene

Inländische Investmentfonds sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.[1] Auch ausländische Fonds unterliegen in ihren Sitzstaaten i. d. R. keiner Ertragsbesteuerung. Ein steuerlicher Zugriff findet erst auf der Ebene der Anleger statt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.2.1 Überblick

Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge und ggf. der Zwischengewinn gehörten zu den "laufenden" Erträgen aus Investmentfonds. Darüber hinaus waren nach § 8 InvStG 2004 auch die Veräußerungsgewinne unter den dort genannten Voraussetzungen steuerpflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.4.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Wurden die Erträge des Geschäftsjahres ausgeschüttet, mussten die Einnahmen bilanziell mit dem Ausschüttungsbeschluss erfasst werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG war der Zufluss maßgebend. Wurden die Erträge demgegenüber thesauriert, galten die ausschüttungsgleichen Erträge bei allen Anlegertypen zum Geschäftsjahresende als zugeflossen (fiktiver Zuflu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / F. Bewertung von Anteilscheinen/Investmentzertifikaten, Abs. 4

Rz. 81 Der Wortlaut von § 11 Abs. 4 BewG wurde durch das AIFM-StAnpG[256] m.W.v. 24.12.2013 textlich neu gefasst. Der wesentliche Gehalt der Vorschrift hat sich hierdurch aber nicht gewandelt. Sie enthält nach wie vor eine (prinzipiell) zwingende Sonderregelung[257] für die Bewertung von Anteilen an Investmentvermögen (früher: "Anteilscheinen" oder allgemein: Investmentzerti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemein

Rz. 1 § 265 BewG entspricht dem früheren § 205 BewG, verschoben durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] und ergänzt um Nr. 12 durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) v. 16.7.2021.[2] Rz. 2 § 266 BewG neu: Auf die Kommentier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, 1. der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, 2. die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder 3. die den ersten Schritt zur Umsetzung der grenzüberschreit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.3 Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes (Nr. 4)

Rz. 19 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zudem die "Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes" anzugeben. Da die Gesetzesbegründung keine weitere Erläuterung zu dem Wortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG enthält ist sowohl der Regelungsinhalt als auch der Regelungszweck unverständlich. Fraglich ist aus Sicht der Praxis, ob als "jeweils angewendeter Steuersatz". 1. der Regelsteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2021 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] wurden zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, der AO sowie weiterer Gesetze geändert. Einer der Kernpunkte des Gesetzes lag in der Elektromobilität, die dem Gesetz auch zu seinem Namen verholfen hat. Um die Ele...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rn. 111 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind mehrere Personen Miteigentümer eines Grundstücks, sind die Einkünfte grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer zu verteilen. Im Fall von Unterbeteiligungen können Unterbeteiligungen an PersGes-Anteilen nur dann den Unterbeteiligten zugerechnet werden, wenn sie auch nach außen aufgetreten sind, was ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 111-113)

Zeilen 111-113 erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 114/115 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45 – 49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 2.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Zeilen 82-110)

In den Zeilen 82-84 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 85-88 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Sind Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe eines ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Angab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Feststellungserklärung 2021... / 6.5 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Sonderfall: Vermögensverwaltende Holding, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds

Rz. 468 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer vermögensverwaltenden Holding soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Wirtschaftsgüter erwirbt und sich auf die Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter beschränkt. Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung werden nun abzugsteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Dividenden, Lizenzgebühren) erzielt. Sie qualifiziert hingegen weder al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.6 Ausnahmen

Rz. 118 Nach § 50d Abs. 3 S. 5 EStG (bis 31.12.2011: Abs. 3 S. 4) sind bestimmte Gesellschaften von der Regelung des Abs. 3 ausgenommen. Diese Gesellschaften brauchen daher die persönlichen Voraussetzungen und den "Funktionstest" nicht zu erfüllen, sondern sind immer, unabhängig von der Entlastungsberechtigung der Gesellschafter und der Art und dem Umfang ihrer Tätigkeit, en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.8 Angaben in Organschaftsfällen (Zeilen 105-119)

In den Zeilen 105 und 106 ist die Organgesellschaft zu kennzeichnen, in Zeile 107 ist der Gewerbeertrag der Organgesellschaft – bei mehreren Organgesellschaften ist zusätzlich eine Einzelaufstellung erforderlich – einzutragen. Zeile 109 betrifft Korrekturbeträge beim Organträger aufgrund der Regelungen in § 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Abs. 3 EStG. In die Zeil...mehr