Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Für Privatanleger greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 2220, 3056):
Fondsart | Teilfreistellungssatz |
Aktienfonds | 30 % |
Mischfonds | 15 % |
Immobilienfonds | 60 % |
Auslandsimmobilienfonds | 80 % |
Sonstige Investmentfonds | – |
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