Unter den Voraussetzungen des § 20 InvStG sind Vorabpauschalen ggf. anteilig steuerfrei. Für Privatanleger greifen die folgenden Teilfreistellungssätze (für weitere Einzelfragen s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2023, Rz. 2220, 3056):

 
Fondsart Teilfreistellungssatz
Aktienfonds 30 %
Mischfonds 15 %
Immobilienfonds 60 %
Auslandsimmobilienfonds 80 %
Sonstige Investmentfonds

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