Zeile 86

In diese Zeile ist der Fonds-Abkommensgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Abkommensgewinns aus Zeile 56 multipliziert mit der Anzahl der Anteile 52. Das Ergebnis ist in Zeile 86 einzutragen.

Zeile 87

In diese Zeile ist der Fonds-Abkommensgewinn um bereits in den Vorjahren erfasste Gewinne zu korrigieren. Damit wird sichergestellt, dass steuerlich nur der Abkommensgewinn des laufenden Wirtschaftsjahres berücksichtigt wird. Dazu sind die im vorangeganenem Wirtschaftsjahr bereits angesetzten und damit steuerlich berücksichtigten Anleger-Teilfreistellungsgewinne hinzuzurechnen bzw. abzuziehen. Eine Hinzurechnung hat zu erfolgen, wenn der Betrag negativ war, ein Abzug hat zu erfolgen, wenn der Betrag positiv war im letzten Wirtschaftsjahr.

Zeile 88

In dieser Zeile wird der Anleger-Teilfreistellungsgewinn ermittelt, wenn der ANleger der Körperschaftsteuer unter liegt und es sich nicht um eine Lebens- oder Krankenversicherung, ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut handelt. Dieser Betrag ermittelt sich aus den Beträge aus Zeile 86 zzgl. bzw. abzgl. des Betrags in Zeile 87.

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