Tz. 17

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

Diese Gr der Zweckvermögen findet sich in der Praxis insbes als Sammelvermögen zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen und Kulturgütern oder zur Förderung sonstiger ideeller, möglicherweise auch gemeinnütziger Zwecke. Kein Zweckvermögen idS sind etwa die Insolvenzmasse, weil die Eink hieraus dem Gesamtschuldner zuzurechnen sind (s Urt des BFH v 16.04.2002, BFH/NV 2002, 1152), und der Nachlass. Hierzu wie auch zur Problematik der Abgrenzung des Zweckvermögens vom Vermögen einer Pers-Ges s § 1 KStG Tz 51.

Die stliche Behandlung der Investmentvermögen von Kap-Verwaltungsgesellschaften wurde mit der Investmentst-reform (InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730) neu geregelt. Inl Investmentfonds gelten ab dem 01.01.2018 nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG als Zweckvermögen iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, ausl Investmentfonds als Vermögensmassen nach § 2 Nr 1 KStG (§ 6 Abs 1 S 2 InvStG), so dass dem Streit über die rechtliche Einordnung dieser Kap-Anlagevehikel kein Platz mehr verbleibt (s § 1 KStG Tz 50).

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