Weitere Änderungen zielen auf eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen beziehungsweise deren Beschleunigung. Dies betrifft u. a. folgende Regelungen:

  • Neu im Regierungsentwurf: Durch die Änderung des Investmentsteuergesetzes soll ein unbeabsichtigt entstandener Zusatzaufwand bei der Veranlagung von Spezial-Investmentfonds korrigiert und ein ähnlicher Rechtszustand wie vor dem Kreditzweitmarkförderungsgesetz hergestellt werden
  • Neu im Regierungsentwurf: Die Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen bei der Kapitalertragsteuer und beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden (ab VZ 2024).
  • Abschaffung der Stichprobenprüfungen von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Grundrente;
  • Möglichkeit der angemessenen Verkürzung der Äußerungsfirst im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung;
  • Klarstellung, dass Notare, die Erklärungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung beurkunden oder beglaubigen, befugt sind, für die Beteiligten Anzeigen zu erstatten, Mitteilungen vorzunehmen und Anträge zu stellen, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen.

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