Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.13 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, Abs. 11

Rz. 191 Diese Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Regelung, dass die steuerliche Handlungsfähigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 AO an die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit anknüpft. Ist der Stpfl. nicht geschäftsfähig, ist er steuerlich auch nicht handlungsfähig. Hat eine solche Person keinen gesetzlichen Vertreter, können Verwaltungsakte ihr auch nicht wirksam beka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtfinanzielle Erklärung / 4.5 Sanktionen

Rz. 35 Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. der nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht wurden im § 334 HGB bezüglich der Bußgeldvorschriften verankert. Dabei hat der Gesetzgeber gleichzeitig die bislang auf 50.000 EUR begrenzte Geldbuße für alle in § 334 HGB aufgeführten Ordnungswidrigkeiten, d. h. nicht nur für die im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung, f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.3 Sachlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 139 Einen umfassenden Prüfungsauftrag, wie die Prüfungsanordnung bei der Außenprüfung, gibt es bei der Steuer- oder Zollfahndung nicht. Die Fahndung ermittelt immer nur wegen konkreter Sachverhalte. Das berücksichtigt die Vorschrift, indem sie die Ablaufhemmung an "Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen" knüpft und nicht, wie § 171 Abs. 4 AO, an die Tatsache einer umfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 72 Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach Abs. 4 durch den Beginn der Außenprüfung gehemmt. Allgemein zum Beginn der Außenprüfung s. § 198 AO Rz. 2. Ist mit einer Außenprüfung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Das gilt auch, wenn die Bescheide angefochten we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

Leitsatz 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1.2 Entgeltausfall

Rz. 8 Das Vorliegen eines Entgeltausfalls i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ist anhand der bestehenden Entgeltansprüche zu prüfen. Rechtsgrundlage der Entgeltansprüche können sowohl ein Gesetz als auch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen sein. Hierbei kann es sich sowohl um Ansprüche im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit (z. B. An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.5 Rechtsverordnung zur Erhebung des Migrationshintergrundes

Rz. 45 Die Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 4 ordnet u. a. an, dass die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger der Arbeitsförderung die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rechtskreis des SGB III erheben. Rz. 46 Es war zu erwarten, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten, Abs. 2

Rz. 12 Der Ablauf der Festsetzungsfrist schließt nach § 169 AO auch die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO sowie § 173a AO aus.[1] Zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO vgl. Frotscher, M., in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 129 AO Rz. 3ff., zu § 173a AO vgl. Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 173a AO Rz. 6ff. Da solche Unrichtigkeiten aber erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 47 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3a S. 3 AO solange an, bis über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn der Rechtsbehelf zurückgenommen wird, das FA den Kläger durch Änderung des angefochtenen Bescheids klaglos stellt oder über die Klage rechtskräftig entschieden worden ist.[1] Rechtskräftig entschieden ist, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.2 Höhe und Dauer der Förderung (Satz 2)

Rz. 6 Nach § 89 Satz 2 darf der Eingliederungszuschuss 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Einzelheiten zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt sind in § 91 geregelt. Die Grenze von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ist eine absolute Höchstgrenze. Auch in Ausnahmefällen darf diese Grenze nicht überschritten werden. Ledigli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung heraus, nämlich den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von vornherein zu verhüten. Dieser Präventionsauftrag, der in allgemeiner Form auch gleich zu Anfang des Gesetzes in § 1 aufgestellt wird, entspricht zunächst dem bis zum 31....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 176) trat zum 1.1.1998 in der Fassung des AFRG (BGBl. I S. 594) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) zum 1.1.1998 geändert worden. Dabei sind in Abs. 3 die Sätze 1 und 3 eingefügt worden und die entsprechende Verordnung über Kurzarbeitergeld (Kug) für Heimarbeiter aufgehoben worden (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hörakustiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Hörakustiker führen audiometrische Messungen bei Kunden durch und beraten diese beim Nachweis einer vorliegenden Hörschwäche zur Auswahl eines geeigneten Hörgerätes bzw. Hörsystems. Die Ursache für eine Hörschwäche kann altersbedingt und demzufolge eine Altersschwerhörigkeit sein. Es kann aber auch eine berufsbedingt hohe Lärmbelastung zu einer geminderten Hörfähig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 34 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den jeweiligen Stpfl. und auf den Steuerfall, der durch den Antrag des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 35 Die Ablaufhe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Leitsatz 1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. 2. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 7.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurden in Abs. 2 Nr. 1 S. 1 die Worte "auf Grund gesetzlicher Vorschriften" gestrichen (vgl. Rz. 12). Abs. 3 wurde auf Berichtigungen nach § 129 AO erweitert (vgl. Rz. 56). Abs. 4 wurde neu gefasst und auf jeden Fall des Hinausschiebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Vermögen- und Grundsteuer, Abs. 4

Rz. 58 Abs. 4 trägt der Tatsache Rechnung, dass VSt (inzwischen ausgelaufen) und Grundsteuermessbetrag regelmäßig für mehrere Kalenderjahre (Hauptveranlagungszeitraum) festgesetzt werden. Die Regelung des Abs. 4 ermöglicht einen kontinuierlichen Ablauf der Festsetzungsfrist der einzelnen Kalenderjahre des Hauptveranlagungszeitraums dadurch, dass der Beginn der Festsetzungsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Steuerfestsetzung auf Antrag, Abs. 3

Rz. 54 Ist die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung von einem Antrag abhängig[1], tritt keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 AO ein, weil keine Verpflichtung zur Stellung des Antrags besteht. Damit verbleibt es für den Beginn der Festsetzungsfrist für die erstmalige Festsetzung bei der Regelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1ff.). Lediglich für eine spätere Aufhebung oder Ä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Bezugsberechtigte

Bezugsberechtigte sind die Ehegattin/der Ehegatte, die Lebenspartnerin/der Lebenspartner oder die Kinder. Sie stehen hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Sterbegeld gleichrangig nebeneinander, es gibt also keine Rangfolge. Ehegattin/Ehegatte Die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte haben Anspruch auf Sterbegeld. Überlebender Ehegatte ist nur der, dessen Ehe zur Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Tierpflegers bezieht sich auf Haustiere, die in privaten Haushalten und in privaten und öffentlichen Einrichtungen gehalten werden sowie auf die in Tiergärten zu betreuenden Wild- und Haustierarten. Voraussetzung für die Pflege und Zucht ist eine umfassende Kenntnis der Lebensweise, Ernährung und Fortpflanzung der Haus- und Wildtierarten. Zur professi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf ihre bedeuts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 3 Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 21 Die Aufnahme der Versicherung an Eides statt erfolgt – anders als die eidliche Vernehmung einer anderen Person nach § 94 AO – durch die Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit.[1] Im Regelfall wird ein Amtsträger des für die Besteuerung des Beteiligten örtlich zuständigen FA die eidesstattliche Versicherung aufnehmen. Sie kann aber auch im Weg der Amtshilfe [2] durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, ErbStRG Art. 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

1 Allgemeines Rz. 1 Die durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG waren auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht (§ 37 Abs. 1 ErbStG a. F.). Hiervon abweichend gewährte Art. 3 ErbStRG Erwerbern ein zeitlich bis zum 30.6.2009 begrenztes Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften bereits auf solc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Anwendung des Gesetzes i. d. F. des Gesetzes vom 4.11.2016

Rz. 32 Die §§ 10, 13a–13d, 19a, 28 und 28a ErbStG finden nach gem. § 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG [1] auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Nach § 37 Abs 12 Nr. 2 ErbStG findet § 13a Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG in der Fassung des Gesetzes vom 4.11.2016 ebenfalls auf frühere Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. Ebenso ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11 Erstmalige Anwendung des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturschutzrechts

Rz. 31 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2b bb ErbStG geändert. Diese Neuregelung in der ab 6.8.2016 geltenden Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 5.8.2016 entsteht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 37 Anwendung des Gesetzes

1 Inkrafttreten (§ 37 Abs. 1 ErbStG) Rz. 1 § 37 Abs. 1 ErbStG wurde durch das WachstBeschlG[1] geändert und bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich der durch das WachstBeschlG geänderten Fassung des ErbStG. Diese Fassung ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht; dieser für die Steuerentstehung maßgebende Zeitpunkt ergibt sich aus § 9 ErbSt...mehr