Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.2 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Soweit Beamte betroffen sind, entfällt die Prüfung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 296 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Erklärung zur UN-Führung sieht das Gesetz zwei alternative Berichts- und Offenlegungsformen vor. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Aufnahme in den Lagebericht als Standardvariante anzusehen. Die Erklärung zur UN-Führung muss dann innerhalb des Lageberichts einen eigenen Abschnitt bilden (vgl. § 289f Abs. 1 Satz 1). Alternativ ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verlautbarungen des DRSC

Rn. 31 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Um die Anforderungen an die Lageberichterstattung inhaltlich und formal zu konkretisieren und damit die Qualität und Vergleichbarkeit der Lageberichte zu erhöhen, hat das DRSC in den Jahren 2000 bis 2006 mehrere Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS) zur Lageberichterstattung entwickelt (namentlich: DRS 5, 5–10, 5–20 "Risikoberichterstattun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende Wahl des Abschlussprüfers

Rn. 127 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Antragsgrund des § 318 Abs. 4 Satz 1 ist gegeben, wenn vor dem Ablauf des GJ kein AP gewählt worden ist. Maßgebliches Kriterium ist dabei allein die AP-Wahl und nicht der Abschluss des Prüfungsvertrags (vgl. ebenso ADS (2000), § 318, Rn. 403; Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 181). An der Wahl eines AP fehlt es dann, wenn die zuständig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zukunftsorientierte Berichterstattung: Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4)

Rn. 93 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben der primär vergangenheitsorientierten Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des UN gehört die zukunftsorientierte Berichterstattung über die weitere Entwicklung des UN zum inhaltlichen Kern des Lageberichts. Das Gesetz verlangt in § 289 Abs. 1 Satz 4, die voraussichtliche Entwicklung des UN...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5)

Rn. 132 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 (BGBl. I 2007, S. 10ff.) wurde § 289 Abs. 1 um einen Satz 5 ergänzt, nach dem die gesetzlichen Vertreter bestimmter kap.-marktorientierter UN eine Erklärung zur Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts abgeben müssen. Damit wurden die Vorgaben der Transparenz-R 2004/109/EG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berichtsinhalte

Rn. 237 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung werden in den §§ 289c–e normiert. Das Gesetz verfolgt hierbei einen prinzipienorientierten Ansatz und definiert in § 289c nur Mindestinhalte. Innerhalb dieses Berichtsrahmens können die UN die für sie wesentlichen Themen adressieren. Auf diese Weise soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Rn. 81 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des UN sind nach § 289 Abs. 1 Satz 3 auch die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Mit dieser Vorgabe werden die Anforderungen an die Analyse weiter konkretisi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht. Urlaub, der während eines Beschäftigungsverbots oder den Schutzfristen nach § 3 MuSchG entsteht, kann nicht gekürzt werden (§ 24 Satz 1 MuSchG). Gekür...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ergebnis

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Alle, die den JA von Kaufleuten und PersG, die nicht unter § 264a zu subsumieren sind, eigenverantwortlich aufstellen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB) oder JA für andere erstellen bzw. bei der Erstellung mitwirken, also ggf. auch der StB und/oder der Bilanzbuchhalter (vgl. Mühlberger, DStR 1978, S. 211; Maul, WPg 1980, S. 465 (468)), müssen sich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen (Satz 1 Nr. 6)

Rn. 193 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 6 verlangt die Angabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Angabe der Regelungen für Satzungsänderungen (vgl. DRS 20.K207). Die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands ist in den §§ 84f. AktG, die Änderung der Satzung i...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.7 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats/Personalrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 121 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der gerichtlichen Ersetzung des gewählten AP wegen in der Person des AP liegender Gründe nach § 318 Abs. 3 sieht das Gesetz in § 318 Abs. 4 eine gerichtliche Bestellung des AP in den Fällen vor, in denen bis zum Ende des GJ kein AP gewählt worden ist, der gewählte AP den Prüfungsauftrag nicht annimmt, der gewählte Prüfer weggefallen od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der Lageberichterstattung

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Ermessensspielraum bei der inhaltlichen und formalen Gestaltung des Lageberichts wird weiter durch die Grundsätze der Lageberichterstattung eingeschränkt. Diese sind nicht im Gesetz kodifiziert, leiten sich aber aus dem Zweck der Informationsvermittlung, der Generalnorm und dem allg. Grundsatz einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.2 Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anwenden. Damit sind auch Abor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Satz 1 Nr. 1)

Rn. 181 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 1 ist die Zusammensetzung des gezeichneten Kap. anzugeben, soweit dies nicht aufgrund anderer Vorschriften im Anhang erfolgt und darauf verwiesen wird (vgl. DRS 20.K190). Existieren verschiedene Aktiengattungen (z. B. Stammaktien, stimmrechtslose Vorzugsaktien, Aktien mit Nebenpflichten; vgl. § 11 AktG), so sind die m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass nur in der Person des Prüfers liegende Gründe eine gerichtliche Ersetzung rechtfertigen. Hinsichtlich der personenbezogenen Antragsgründe verweist § 318 Abs. 3 Satz 1 hierbei insbesondere auf die Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 5 (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 319, Rn. 25ff.) sowie nach 319b. § 319 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Mindeststeuergesetze (§ 274 Abs. 3)

Rn. 721 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 Abs. 3 sieht eine Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern dem Grunde und der Höhe nach im Zusammenhang mit Mindeststeuergesetzen vor. Verpflichtend anzuwenden ist die Vorschrift auf JA und KA für GJ, die nach dem 28.12.2023 endeten (vgl. Art. 91 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Eine vorzeitige Anwendung ist bereits auf JA und KA (Wahlrecht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Rn. 328 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) vom 30.06.2017 (BGBl. I 2017, S. 2152ff.) werden bestimmte lageberichtspflichtige UN u. a. dazu verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (sog. Entgeltbericht) als Anlage zum Lagebericht zu erstellen (vgl. auch Rimm...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / Zusammenfassung

Überblick Die Inanspruchnahme der Elternzeit hat Auswirkungen auf die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien für die Dauer der Inanspruchnahme. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss und der Arbeitgeber sämtliche Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, nicht erbringen muss. Besonderheiten gilt es beim Erholungsurlaub zu beachten. Soweit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu den GoB

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 243 Abs. 1 ist der JA "nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Die GoB bilden den Rahmen, der bei der Erstellung des JA eingehalten werden muss, damit der JA ordnungsgemäß i. S. v. gesetzmäßig ist (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 7). Rn. 10 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 So oft die GoB zur Begründung praktischen Vorgehen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Stellung der Vertragsprüfer: Auskunfts- und Einsichtsrechte

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die den Vertragsprüfern zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte gelten über den Verweis in § 293d Abs. 1 Satz 1 AktG auf § 320 die handelsrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen AP entsprechend. Dies bedeutet für den Wirkungsgrad, dass dem Vertragsprüfer die genannten Rechte lediglich gegenüber den gesetzlichen Vertretern einer Gesells...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis

Rn. 220 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die gesonderte Angabe des Disagios kann bei ausgeübtem Aktivierungswahlrecht sowohl in der Bilanz als auch alternativ im Anhang erfolgen. Trotz einer fehlenden expliziten Ausweisregelung kommt in der Bilanz lediglich ein Ausweis unter den "RAP" (vgl. § 266 Abs. 2 C.) in Betracht. Jegliche andere Postenzuordnung läuft der allg. Regelung des §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Laufzeit des Prüfungsauftrags sowie Rotation (Art. 17 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75i Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus der unmittelbaren Anwendung der AP-VO ergibt sich auch eine verpflichtende externe Rotation des AP nach zehn Jahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der AP-VO; im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 32), d. h., PIE dürfen nur noch max. zehn Jahre in Folge vom selben AP geprüft werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum muss der AP gewechselt wer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rn. 64 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die Durchführung der Einzelbewertung setzt eine Abgrenzung der einzeln zu bewertenden VG und Schulden voraus, da ein "Wert nicht per se existiert, sondern stets einem Bewertungsobjekt beigelegt wird" (Selchert, BB 1984, S. 1399 (1403)). Dazu müssen zunächst die einzelnen Bewertungsobjekte identifiziert und dann von anderen Bewertungsobjekten a...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.1 Erholungsurlaub

Sofern der oder die Beschäftigte keine Teilzeitarbeit leistet, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub anteilig für Zeiten der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Die Kürzung kann jedoch nur für volle Kalendermonate der Elternzeit stattfinden. Selbst wenn in einem Monat lediglich Tage ohne Arbeitspflicht (z. B. Feiertage) fehlen, verhindert das die Kürzung.[1] Praxis-Beispiel Be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Rn. 305 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 sind weiterhin relevante UN-Führungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus angewendet werden, in der Erklärung zur UN-Führung anzugeben. Ferner ist darauf hinzuweisen, wo die UN-Führungspraktiken öffentlich zugänglich sind. Rn. 306 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Berichtspflicht zu diesem Sachverhalt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Grundsatz der Klarheit

Rn. 43 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Grundsatz der Klarheit gebietet, dass der Lagebericht verständlich, eindeutig, übersichtlich und vergleichbar sein muss (vgl. DRS 20.20ff.; Tichy (1979), S. 110ff.; Lück (2002), S. 285f.). Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass der Lagebericht seinen Informationszweck auch tatsächlich erfüllt, denn vollständige und richtige An...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schlag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien der Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Rn. 111 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Obwohl § 252 Abs. 1 Nr. 5 auf eine periodengerechte und pagatorisch abgesicherte Erfolgsermittlung abzielt, enthält diese Norm keine konkreten Angaben darüber, nach welchem Kriterium Aufwendungen und Erträge bestimmten Abrechnungsperioden zuzurechnen sind. Sie besagt lediglich, dass diese Zuordnung nicht ausschließlich nach dem Zahlungszeitpu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Systemgerechtigkeit

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zweckgerechte, auf einem allg. Konsens beruhende Grundsätze müssen i. R.e. Ordnung konkretisiert werden, um eine ordnungsmäßige RL sicherstellen zu können (vgl. ADS (1995), § 243, Rn. 9; Moxter, in: FS RFH/BFH (1993), S. 533 (534); MünchKomm. HGB (2020), § 238, Rn. 23f.). Ein solches System von Grundsätzen und die ihnen entsprechenden RL-Alte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 201 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – vom BilSt aus gerechnet – aufweisen, sind zusammengefasst in einen Bilanzvermerk aufzunehmen. Aufgrund der ausdrücklichen Vorschrift des § 268 Abs. 4 Satz 1 hat ein solcher Vermerk für jeden Bilanzposten, in dem solche vermerkpflichtigen Forderungen enthalten sind, zu erfolgen....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abweichungen durch spezielle gesetzliche Vorschriften

Rn. 36 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Durch gesetzliche Regelung kann erzwungen werden, dass die Jahresanfangsbestände (Vorträge) auf den Bestandskonten nicht mit den Wertansätzen in der vorangegangenen Schlussbilanz übereinstimmen. Das war bereits beim Übergang von der RM-Schlussbilanz auf die DM-Eröffnungsbilanz im Jahr 1948 (vgl. Wöhe (1997), S. 207) oder beim Übergang von der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Klare Bezeichnungen

Rn. 47 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Damit wirtschaftliche Sachverhalte, die im JA abgebildet werden, für Empfänger eindeutig, verständlich und nachvollziehbar sind, müssen Aussagen und Inhalt in einer eindeutigen Beziehung zueinander stehen. Das bedeutet, dass die Posten der Bilanz und GuV unter unmissverständlichen Bezeichnungen ausgewiesen werden müssen, so dass der Leser die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Arten der Bewertungsmethoden

Rn. 126 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Grds. lassen sich folgende Bewertungsmethoden unterscheiden: (vgl. Beck-HdR, B 161 (2011), Rn. 62; Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 243ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 56ff...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähnl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der "Zeitbestimmtheit"

Rn. 70 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben bzw. zugeflossenen Einnahmen sind gemäß § 250 Abs. 1f. nur dann als RAP zu bilanzieren, falls sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Zeitbestimmtheit ist damit die dritte Voraussetzung, von der das Gesetz die Zulässigkeit der Bilanzierung von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Satz 1 Nr. 8)

Rn. 196 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Berichtspflichtig sind nach § 289a Satz 1 Nr. 8 ferner wesentliche Vereinbarungen des UN, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden (vgl. DRS 20.K211). Darzustellen sind nicht nur die oftmals als "change-of-control"-Klauseln bezeichneten Vereinbarungen, sondern auch die daraus resul...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Fiktion der Bestellung des Jahresabschlussprüfers zum Konzernabschlussprüfer (Abs. 2)

Rn. 76 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird grds. von den Gesellschaftern des MU gewählt wird (vgl. § 318 Abs. 1 (2. Halbsatz)). Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass der AP des JA des MU i. d. R. auch den KA prüft. Der AP des JA gilt als zum KA-Prüfer gewählt, wenn keine weitere Wahl (wie bei einer AG, KGaA und SE) auf der HV bzw. durch den zur Wahl eines ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 59 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind die VG und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dass die VG und Schulden einzeln zu bewerten sind, enthält schon der Grundsatz über die Aufstellung des Inventars in § 240 Abs. 1 (vgl. dazu Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 22). Allerdings beinhaltet § 252 Abs. 1 Nr. 3 neben dem Grundsatz der Ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 319b

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319b sind mit denen bei Verstößen gegen § 319 vergleichbar, zumal mit § 319b Teile der in diesem Paragrafen normierten Unabhängigkeitsanforderungen auf das Netzwerk eines AP bzw. einer Prüfungsgesellschaft übertragen werden. Durch die Regelung in § 243 Abs. 3 AktG und § 249 Abs. 1 AktG i. V. m. § 318 Abs...mehr