Am 27.5.2022 ist das Steuerentlastungsgesetz 2022 v. 23.5.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 749). Das Gesetz sieht u.a. für 2022 eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale von 300 EUR und einen Kinderbonus von 100 EUR für jedes Kind als Zuschlag auf das Kindergeld vor. Zudem werden der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.200 EUR, der Grundfreibetrag auf 10.347 EUR und die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. km auf 38 Cent rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht.

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