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Am 22.9.2016 fand die erste Lesung im Bundestag mit der Verweisung an den Ausschuss Arbeit und Soziales statt. Dort erfolgte am 17.10.2016 eine umfangreiche öffentliche Anhörung von Sachverständigen gemeinsam zum

Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drucksache 18/9232),
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 18/7370),
Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 18/9664).

Der Ausschuss befasste sich unter gleichzeitiger Ablehnung der Fraktionsanträge erneut intensiv mit dem Gesetzesentwurf und nahm im Sinne einer typischen politischen Kompromisslösung weitere Veränderungen und zudem Klarstellungen in der Begründung der Beschlussempfehlung vor. U.a. wurden § 611a BGB neu gefasst, die Festhaltenserklärung des Arbeitnehmers stark formalisiert und der Zeitpunkt für das Inkrafttreten auf den 1.4.2017 verschoben.

Die weitere Behandlung in der 2. und 3. Lesung (21.10.2016) und im Bundesrat (25.11.2016) ergab keine Korrekturen.

Das Gesetz trat am 1.4.2017 in Kraft.

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