Rz. 1

Die Vorschrift (vormals § 176) trat zum 1.1.1998 in der Fassung des AFRG (BGBl. I S. 594) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) zum 1.1.1998 geändert worden. Dabei sind in Abs. 3 die Sätze 1 und 3 eingefügt worden und die entsprechende Verordnung über Kurzarbeitergeld (Kug) für Heimarbeiter aufgehoben worden (Art. 28 des 1. SGB III-Änderungsgesetzes. Die Vorschrift ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 geändert worden. Dabei sind die ehemals in den Vorschriften der §§ 169 ff. enthaltenen Regelungen zum Kug nun in die §§ 95 ff. überführt worden, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderungen gekommen wäre (vgl. BT-Drs. 17/6277, Begründung zu Art. 2 Nr. 18 S. 102).

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