Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 11 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 Compliance-Funktion auf Gruppenebene

Rz. 42 Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle ist darauf verzichtet worden, den Instituten die Einrichtung einer Compliance-Funktion auf Gruppenebene explizit vorzuschreiben. Allerdings wird mit dem Trennbankengesetz von den Geschäftsleitern des übergeordneten Unternehmens gemäß § 25c Abs. 4b Nr. 3 lit. e KWG gefordert, dass das interne Kontrollsystem der Gruppe u. a. eine Com... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 214 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das EStG nennt seit 1960 als weitere Freiberufler Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer. Ein Teil dieser Berufe war schon vorher als schriftstellerisch oder wissenschaftlich tätig anerkannt. Seit 1960 sind Dolmetscher und Übersetzer kraft Gesetzes Freiberufler. Zur Künstlereigenschaft von Kameramännern s Rn 94; zur A... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete (§ 22 Nr. 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Leistungen, die ein Abgeordneter auf Grund des Abgeordnetengesetzes, des Europaabgeordnetengesetzes oder der entsprechenden Gesetze erhält, sind nach § 22 Nr. 4 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Erhält ein Abgeordneter des Bundestages oder des Europaparlaments zur Abgeltung des durch das Mandat veranlasst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Kapitalmarktorientierte Institute

Rz. 8 Für das Kriterium der Kapitalmarktorientierung gilt § 264d HGB entsprechend (→ BTR 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist eine Kapitalgesellschaft "kapitalmarktorientiert", wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt, d. h., wenn diese Wertpapi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten: mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Proportionalitätsprinzip

Rz. 98 Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG hängt die Ausgestaltung des Risikomanagements von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten eines Institutes ab. Das mit dem "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG)[1] in das KWG aufgenommene Proportionalitätsprinzip ist die Grundlage für den prinzipienorientierten Ansatz der MaRisk. Der Grundsatz der Prop... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Personals aus aufsichtsrechtlicher Perspektive

Rz. 2 Da Institute einem besonders vertrauensanfälligen Wirtschaftssektor angehören, gelten für deren Geschäftsleiter besonders strenge Regelungen. So müssen Geschäftsleiter ihre Zuverlässigkeit und fachliche Eignung gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen ("Fit & Proper-Test"). Vergleichbare Anforderungen werden seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.8 Verordnungsermächtigung (§ 25b Abs. 5 KWG)

Rz. 73 Im Rahmen des Abwicklungsmechanismusgesetzes hat der Gesetzgeber in § 25b Abs. 5 KWG eine Rechtsverordnungsermächtigung geschaffen, um die derzeit in den MaRisk enthaltenen Auslagerungsanforderungen zukünftig in eine Verordnung überführen zu können. Nach § 25b Abs. 5 Satz 1 KWG wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

Rz. 173 Bei den MaRisk handelt es sich – wie schon bei den vorherigen qualitativen Regelwerken – um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der BaFin (→ AT 1 Tz. 1). Sie legen unbestimmte Rechtsbegriffe der §§ 25a und 25b KWG aus und bringen damit auf transparente Weise zum Ausdruck, was die BaFin z. B. unter einem "angemessenen Risikomanagement", "Strategien" und "inte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen

Rz. 81 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten[1] betrauten sachverständigen Personen müssen über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für die Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen sind von den Instituten in dieser Hinsicht ähnliche Vorgaben zu beachten. So muss die Bewertung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Stresstests im Rahmen der Sanierungsplanung

Rz. 36 Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollen die Institute in ihren Sanierungsplänen verschiedene Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung mit Bezug zu ihren spezifischen Bedingungen in Betracht ziehen, einschließlich systemweiter Ereignisse und auf bestimmte individuelle juristische Personen oder auf Gruppen beschränkter Belastungsszenarien.[1] Die EBA w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft

Rn. 370 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vorschrift bestimmt keinen (eigenständigen) Begriff der Gesellschaft oder Gemeinschaft, auch wenn das vom Gesetzgeber vorgefundene Grundmuster der Private Equity bzw Venture Capital die Organisation in einer GmbH & Co KG ist, bei der die laufenden Geschäfte durch die Komplementär-GmbH (ggf durch eine Management-Gesellschaft als Kommandi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Vereinbarung der Rückgewährvoraussetzungen

Rn. 391 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Anspruch auf Vergütung darf nur unter der Voraussetzung eingeräumt sein, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben. Diese Reglung entspricht dem Wesen des Carried Interest als erfolgsabhängige Tätigkeitsvergütung und stellt sicher, dass nur der nach Rückgewähr verbleibende Fond... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zweiter Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Übermittlungsschreiben vom 22. September 2005

[…] nachdem der Inhalt des ersten Entwurfs über die "Mindestanforderungen an das Risikoma­nagement" (MaRisk) vom 02.02.2005 im Rahmen mehrerer Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums intensiv diskutiert wurde, kann ich Ihnen nunmehr einen zweiten offiziellen Entwurf sowie ergänzende Dokumente zuleiten (Anlagen). Die Diskussion im Fachgremium, dem Experten aus kleineren und größeren ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.2 Weitgehende Freistellung von den Pflichten des § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 57 Gemäß § 2a Abs. 2 KWG kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag ein Institut von bestimmten Anforderungen an das Management von Risiken nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG – mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos und der Compliance-Funktion – weitgehend freistellen, sofern die Voraussetzungen für den Waiver nach Art. 7 CRR vorliegen. Die Freistellung erstreckt sich auf die Festlegung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gem § 14 Abs 2 KStG sol... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Auslagerungsunternehmen gemäß § 1 Abs. 10 KWG

Rz. 121 Im Zuge des Inkrafttretens des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) wurde in § 1 Abs. 10 KWG eine Definition für ein Auslagerungsunternehmen eingefügt.[1] Auslagerungsunternehmen sind danach "Unternehmen, auf die ein Institut oder ein übergeordnetes Unternehmen Aktivitäten und Prozesse zur Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Vertragsanforderungen des Digital Operational Resilience Acts (DORA)

Rz. 357 Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA)[1] hat der europäische Gesetzgeber für Finanz­unternehmen[2] als Bestandteil des Drittparteienrisikomanagements der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittparteienrisikomanagement) sektorübergreifende Mindestvorgaben an vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zwischen Finan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 1 Ziel des Rundschreibens

Rz. 1 Dieses Rundschreiben zeigt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute auf. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung) und des § 26c KWG (ESG-Risiken). Erläuterung: CRD-Drittstaatenzweigstellen Da bei CRD-Drittstaatenzweigstellen k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Aktivitäten und Prozesse, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden

Rz. 136 Der Auftrag eines Institutes an ein anderes Unternehmen, Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wahrzunehmen, führt nicht zwingend zum Vorliegen einer Auslagerung im Sinne der MaRisk. Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich dabei um die Wahrnehmung von Aktivitäten und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Zentraler Kontrahent

Rz. 17 Gemäß § 1 Abs. 31 KWG handelt es sich bei einer "zentralen Gegenpartei" bzw. einem "zentralen Kontrahenten" um ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR)[1] in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist eine zentrale Gegenpartei ("Central Counterparty", CCP) eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.1 Anwenderkreis

Rz. 1 Die Anforderungen des Rundschreibens richten sich an alle Institute gemäß § 1 Abs. 1b KWG bzw. gemäß § 53 Abs. 1 KWG, sofern sie nicht als bedeutende Institute im Sinne von Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. Oktober 2013 (SSM-Verordnung) eingestuft werden und damit nicht der direkten Aufsicht der EZB unterliegen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.1 Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)

Rz. 240 Im Juni 2010 hat die deutsche Aufsicht das Rundschreiben "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff. WpHG" (MaComp) veröffentlicht.[1] Damit hat sie einzelne Regelungen des sechsten Abschnittes des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sowie hierzu erlassene Verordnungen (z. B. die Finanz... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Identifizierung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben

Rz. 49 Die Identifizierung der Compliance-Risiken ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Ausgangspunkt für die anschließenden Prozessschritte Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken bildet. Wesentliche Compliance-Risiken können sich insbesondere aus Änderungen der geschäfts- und risikostrategischen Ausrichtung des Institutes oder der rechtlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Anwendbarkeit des § 25b KWG auf Gruppenebene

Rz. 54 Das KWG regelt nicht ausdrücklich, ob das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder Unterkonsolidierungsgruppe nach Art. 22 CRR für die Einhaltung des § 25b KWG auf Gruppenebene verantwortlich ist. Dagegen spricht, dass § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG nur die in § 25a Abs. 1 und 2 KWG genannten Organisationspfl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskuti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Cybersicherheit

Rz. 86 Beim IKT-Risiko sollte nicht nur nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht mit Verweis auf das Cyber-Lexikon des Financial Stability Boards (FSB) auch das "Cyberrisiko" berücksichtigt werden.[1] Der Definition des FSB zufolge wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Cybervorfällen und deren Auswirkungen als "Cyberrisi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausbildungskosten bzw Fortbildungskosten

Rn. 526 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Kosten für Ausbildung und Fortbildung führen zu BA, sofern sie in einem Veranlassungszusammenhang mit dem gegenwärtig ausgeübten Freiberuf oder in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit einem anderen zu ergreifenden Beruf stehen (BFH BStBl II 1977, 547: psychotherapeutische Ausbildung eines Nervenarztes; BFH BStBl II 1992, 1036: Psyc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Auslagerungen

Rz. 212 Auch jene Auslagerungen, die auf Basis der Risikoanalyse als "nicht wesentlich" eingestuft werden, sind nicht vollkommen risikofrei. Diesem Umstand wird aus regulatorischer Sicht durch eine allgemeingültige Formulierung entsprochen. Zwar ist bei solchen Auslagerungen die Spezialregelung des § 25b KWG grundsätzlich nicht einschlägig. Seit dem Inkrafttreten des Finanzm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Adressatengerechtigkeit

Rz. 93 Der notwendige Grad der Erklärbarkeit der Modellergebnisse hängt vom jeweiligen Adressaten ab. Mögliche Adressaten sind neben der Aufsicht vor allem die Modellentwicklung und -validierung, die Anwender, die internen Kontrollfunktionen und nicht zuletzt die Geschäftsleitung. Dabei haben die Adressaten einen unterschiedlichen fachlichen Hintergrund und verschiedene Info... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Berücksichtigung des Modellrisikos

Rz. 334 In Abhängigkeit von den identifizierten Grenzen und Beschränkungen der Methoden und Verfahren kann eine Berücksichtigung des Modellrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit notwendig werden. Die deutsche Aufsicht hat sich im Zusammenhang mit der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung beim Zinsänderungsrisiko zum Modellrisiko geäußert. S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Anpassungsfähigkeit

Rz. 210 Bereits Max Weber machte deutlich, dass die klassischen Mittel der Regelsetzung, also z. B. Gesetze oder Verordnungen, bei einer dynamischen Ökonomie an ihre Grenzen stoßen. Auch bei der Finanzmarktregulierung besteht das grundsätzliche Problem, dass die Regulatoren mit den dynamischen und innovationsfreudigen Entwicklungen Schritt halten müssen. Regulatorische Initi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Gegensteuerungsmaßnahmen

Rz. 10 Die Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, zieht bei Vermutung einer wesentlichen negativen Änderung der Risikoeinschätzung eine Überprüfung dieser Engagements einschließlich der Sicherheiten nach sich (→ BTO 1.2.2 Tz. 4). Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung kann ein Institut eine fundierte Entschei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.1.1 Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)

Rz. 316 Die zunächst als Rundschreiben der deutschen Aufsicht veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan)[1] wurden im Jahr 2020 in die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute [2], kurz als Sanierungsplanmindest­anforderungsverordnung (MaSanV) bezeichnet, überführt und damit auf die Gesetzesebene geho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Art und Zeitnähe der Berichterstattung

Rz. 15 Eine papierhafte Vorlage der Prüfungsberichte beim fachlich zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In den meisten Instituten erfolgt die Übermittlung nur auf elektronische Weise, entweder per E-Mail oder über ein entsprechendes Tool. Auch die Kenntnisnahme durch den betroffenen Geschäftsleiter kann auf elektronischem Weg sicher... mehr