Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Das Gesetz spricht den Anspruch Arbeitnehmern i.S.d. § 1 Ab...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / Zusammenfassung

Überblick Das deutsche Arbeitszeitrecht sieht als Grundsatz vor, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ruht. Noch von starren Arbeitszeitregelungen ausgehend stellt sich für den Gesetzgeber das Sonntagsarbeitsverbot nicht als entgeltfortzahlungsrechtliches Problem dar, weil der Sonntag und häufig auch der Sonnabend ohnehin arbeitsfrei sind, mithin keine Arbeit ausfällt. An...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4 ist erstmals durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009 [1] zum 24.1.2009 modifiziert worden, indem die bereits eine Höchstgrenze von Bezugsmonaten vorsehende Formulierung im damaligen Satz 1 ("... kann höchstens für 12 Lebensmonate...") um eine Untergrenze ("...mindestens für 2...") ergänzt wurde. Rz. 2 Die durch da...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009 [1] wurden die Sätze 2 und 3 des § 5 Abs. 1 zum 24.1.2009 aufgehoben. Deren Regelungsgegenstand war die Verbindlichkeit der im Antrag auf Bewilligung von Elterngeld getroffenen Entscheidung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Monatsbeträge (Satz 2) und die Mögl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine dem § 6 entsprechende Regelung fand sich bereits in § 5 Abs. 5 Satz 1 BErzGG. Durch das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013[1] wurde die damalige Regelung des § 6 Satz 1 auch auf das Betreuungsgeld erstreckt. Die zuvor noch in § 6 Sätze 2 und 3 geregelte Verlängerungsoption wurde zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur Einführu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 § 32 neu in das MuSchG eingefügt. Er übernimmt im Wesentlichen den Regelungsgehalt hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten des früheren § 21 Abs. 1 MuSchG a. F. Im Vergleich zu § 21 Abs. 1 MuSchG a. F. wurde § 32 jedoch neu strukturiert und ergänzt. Das Gesetz zur Anpas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / Zusammenfassung

Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestimmte Dauer regel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft

Leitsatz Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteil...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4b hat zuvor die Höhe des Betreuungsgeldes geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4b gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015, 1 BvF 2/13 [2], für mit dem Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 2 Versicherte nach dem Bundesversorgungsgesetz

Versicherungsfrei sind Personen, bei denen der Arbeitsunfall zugleich auch einen Versorgungsfall nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder einem Gesetz, das das BVG für entsprechend anwendbar erklärt (z. B. Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz), auslöst.[1] Die Versicherungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob eine Versorgungsleistung erbracht wird (z. B. mangels ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Regelungsgegenstand des § 4a war zunächst die Anspruchsberechtigung beim Betreuungsgeld. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zunächst war in § 4d der Bezugszeitraum des Betreuungsgeldes geregelt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 [1] hat mit Wirkung zum 1.9.2021 den bisherigen Wortlaut des § 4a gestrichen. Die Streichung ist aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes erfolgt, das mit Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015, 1 BvF 2/13,[2] f...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Die Rechtsfolge – Geldbuße (Abs. 2)

Rz. 11 Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8, 16 und 17 mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße beträgt nach § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR. Fahrlässiges Handeln kann, wenn das Gesetz (wie in § 32 Abs. 2) bezüglich der Höhe der Geldb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraft Gesetzes vers...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Fehlende Bestimmung hinsichtlich der Aufteilung der Monatsbeiträge

Rz. 13 Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 soll es kommen, wenn zwischen den Anspruchsberechtigten über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bezugsmonate bewusst oder unbewusst keinerlei Bestimmung getroffen und die Festlegung quasi in die Hände eines Dritten – der zuständigen Behörde – gelegt wird.[1] In diesem Fall soll über eine entsprechende Anwendung des ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Festlegung des Bezugszeitraums durch Fiktion (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 25 Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BEEG anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Abs. 1 BEEG bezieht. Mit anderen Worten gelten die Bezugsmonate des Basiselterngelds – soweit sie mit den Leistungs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 33 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] mit Wirkung zum 1.1.2018 neu in das MuSchG eingefügt. Er übernimmt im Wesentlichen den Regelungsgehalt des früheren § 21 Abs. 2 MuSchG. Im Vergleich zu diesem wurde er jedoch neu strukturiert und ergänzt. Nunmehr ist nicht nur die Gefährdung der Arbeitskraft oder der Gesundheit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Verteilung der Monatsbeträge nach § 5 Abs. 2 Satz 1

Rz. 8 Steht fest, dass die Beantragung von mehr als den zustehenden Monatsbeträgen Elterngeld auf einen fehlenden Konsens zwischen den anspruchsberechtigten Elternteilen zurückzuführen ist, besteht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Anspruch eines Elternteils, der nicht über die Hälfte der Monatsbeträge hinausgeht, ungekürzt. Folgerichtig wird nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs...mehr

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Anhang / C. Zitieren von Gesetzen und Vertragsklauseln

Rz. 17 Bei Gesetzen verwenden wir section für Paragraf / § und subsection oder paragraph für Absatz. Ferner ist auch article möglich, insbesondere wenn diese im Gesetz selbst ohnehin so bezeichnet werden. Möglichkeiten am Beispiel § 433 Abs. 2: Ob Sie "section" groß oder klein schreiben und mit oder ohne Punkt u...mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / V. Übung: Ein Antwortversuch

Rz. 6 Sehen Sie sich den folgenden Entwurf an und lesen Sie ihn Korrektur. Erkennen Sie Fehler? Was würden Sie ändern?mehr

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§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

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Anhang / F. Hilfsmittel

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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 4 Nachweis der Repressalie

Rz. 7 Oftmals führt der Benachteiligende andere Gründe als Ursache für die Repressalie an, sodass es für den Hinweisgeber sehr herausfordernd ist, den kausalen Zusammenhang zwischen der Meldung und den Repressalien nachzuweisen. Dem Grundgedanken des nationalen Zivilprozessrechts zufolge, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss, müsste die hinweisgeben...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 1 Allgemeines

Rz. 1 EG 88 Satz 1 HinSch-RL stellt klar: Der Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien ist für einen wirksamen Hinweisgeberschutz essenziell. Die Besorgnis, Repressalien ausgesetzt zu sein, schreckt viele Hinweisgeber davon ab, ihren Verdacht oder ihre Bedenken gegenüber einer Meldestelle mitzuteilen. Das Repressalienverbot dagegen soll Dritte präventiv davon abschrecken, n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 3 Repressalie

Rz. 4 Den Begriff der Repressalie definiert § 3 Abs. 6 HinSchG. Danach sind Repressalien Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch welche der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Zwischen Meldung oder Offenlegung und der ...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Verkündung der aufgrund mündlicher Verhandlung (§ 124 Abs. 1) erlassenen Urteile. Diese Urteile werden durch ihre Verkündung existent, während bei Urteilen, die im schriftlichen Verfahren erlassen werden (§ 124 Abs. 2, § 126), die Verkündung durch die Zustellung ersetzt wird (§ 133). Die entsprechenden Parallelvorschriften sind § 117 VwGO, § 10...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vollmacht

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Abmahnung

Rz. 5 Sehen wir uns ein Beispiel einer markenrechtlichen Abmahnung an:mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / C. Erbe

Rz. 8 Im Zusammenhang mit erbrechtlicher Beratung kommt es zunächst einmal darauf an, die gesetzlichen Regelungen darstellen zu können, um dann Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge aufzuzeigen. Dies mag sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollziehen, aber auch ein Informationsschreiben oder eine Handreichung für Mandanten (ggf. als Inf...mehr

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§ 4 Der Zivilprozess / II. Analyse

Rz. 3 Sehen wir uns das Ganze Schritt für Schritt an.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11 Anwendung anderer Gesetze – Grunderwerbsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Optionsausübung

11.1 761 Das Optionsmodell des § 1a KStG greift für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen. Die Anwendung anderer Gesetze bei Optionsausübung regeln die entsprechenden Gesetze – z. B. GrEStG oder ErbStG – eigenständig. 11.2 1. Grunderwerbsteuer 11.2.1 762 Die Option löst keinen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 GrEStG aus. Zitat § 1a Abs. 3 S. 1 KStG schließt die Wirkung der Option auf ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.2 Beendigung der Option kraft Gesetzes (§ 1a Absatz 4 Satz 4 bis 7 KStG)

10.2.1 756 a. Rückkehr zur transparenten Besteuerung nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG kommt in Betracht, wenn die optierende Gesellschaft zwar fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die optierende Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fitnessstudio

Begriff Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten eines Arbeitnehmers für das Fitnessstudio, handelt es sich hierbei grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit des Arb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 § 3e UStG war durch Art. 20 Nr. 4 des Gesetzes v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 neu in das UStG eingefügt worden und betraf zunächst nur die Lieferungen von Gegenständen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn. Die Vorschrift beruhte auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL i. d. F. des Art. 1 Nr. 4 der RL 92/111/EWG des Rates v. 14.12.1992.[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2.1 731

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Hier gelangen Sie zur Hamburgischen Bauordnung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels

Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Banknoten und – im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2.2 763

Optierende Gesellschaften werden für grunderwerbsteuerliche Zwecke zwar nicht wie Kapitalgesellschaften behandelt; nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (MoPeG) haben optierende Gesellschaften §§ 5 und 6 Abs. 3 GrEStG zu beachten, da sie diese Vorschriften nur noch unter zusätzlichen zeitlichen Voranmeldungen in Anspruch nehmen können. So gilt "die g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 14.1 Grundsätzliches

Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder die Großeltern, ist di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / Zusammenfassung

Überblick Das Kindergeld ist im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In bestimmten Fällen auch darüber hinaus....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen – Corona-bedingt kam es in der Vergangenheit vorübergehend zu einer Verlängerung – nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.1 761

Das Optionsmodell des § 1a KStG greift für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen. Die Anwendung anderer Gesetze bei Optionsausübung regeln die entsprechenden Gesetze – z. B. GrEStG oder ErbStG – eigenständig.mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.2.1 756

a. Rückkehr zur transparenten Besteuerung nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG kommt in Betracht, wenn die optierende Gesellschaft zwar fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die optierende Gesellschaft keine Pe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren steht aus, allerdings ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr