Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Erfasste Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 114 Das Verrechnungsgebot ist auf Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen und andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen beschränkt. Für alle übrigen bestehenden Verpflichtungen besteht ein Verrechnungsverbot. Damit sind alle Arten von kurzfristig fälligen Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern von einer S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Zahl der Arbeitnehmer

Rz. 29 Im Konzernanhang hat eine Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer zu erfolgen. Durch die Beschränkung auf die einbezogenen Unt kommen nur die Mitarbeiter des MU sowie von voll- und quotal konsolidierten TU in Betracht. Doppelzählungen sind dabei zu vermeiden. Im Umkehrschluss dürfen konzernzugehörige Mitarbeiter nicht konsolidierter Unt (sowohl vollkonsoli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Stetigkeit, Ansatzmethoden und Beibehaltungsgebot

Rz. 134 Mit § 246 Abs. 3 HGB wurde die bislang schon durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgeschriebene Bewertungsstetigkeit um das Gebot der Ansatzstetigkeit mit dem Ziel einer verbesserten Transparenz bzw. intertemporalen Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen erweitert. Damit ist es grds. geboten, auch beim Ansatz stetig zu verfahren. Die Vorschrift verlangt die Beibehaltung ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anhang

Rz. 22 Die wesentlichen Inhalte des Anhangs sind in den §§ 284–288 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Praxis-Beispiel § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB fordert eine Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung von Bilanz und GuV; § 160 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Bildung des Sonderpostens

Rz. 42 Die Bildung des Sonderpostens soll nach den Vorschriften des § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB entsprechend § 272 Abs. 4 HGB erfolgen. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes muss die Bildung des Ausgleichspostens bereits immer dann erfolgen, wenn die PersG über einen Anteil an der Komplementär-KapG verfügt. Wie die PersG den Kapitalanteil letztendlich finanziert hat, ist für di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 41 Für Wahlpflichtangaben besteht bzgl. des Orts der Angabe ein Wahlrecht, sodass eine Nennung auch i. R. d. Konzernbilanz oder Konzern-GuV (bzw. in der Konzern-KFR, der Konzern-EK-Spiegel oder dem Konzern-Segmentberichterstattung) erfolgen kann. Eine konkrete Ausgestaltungsempfehlung kann nur insoweit erfolgen, als stets auf die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Rücklagen (Abs. 2 Satz 1 II.)

Rz. 29 Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen können gem. § 264c Abs. 2 Satz 8 HGB auch im Personengesellschaftsrecht Rücklagen gebildet werden. Diese sind innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen. Der Regelfall (ohne zusätzliche gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen) sieht keine Rücklagenbildung vor, da Gewinne der Personenhandelsgesellschaft direkt den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bericht des Aufsichtsrats

Rz. 81 Eine Offenlegungspflicht für den Bericht des Aufsichtsrats gibt es nur, wenn dieses Gremium zwingend zu bilden ist. Fehlt es – wie regelmäßig bei KapCoGes – an einem solchen Organ, besteht keine Offenlegungspflicht. Zu einer freiwilligen Bildung eines solchen Organs s. Rz 83. Rz. 82 Unerheblich ist, aufgrund welcher Regelungen ein Aufsichtsrat errichtet wird, wenn sein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) redaktionell geändert. Mit demselben Gesetz ist Abs. 4 Satz 2 HS 2 und Abs. 5 eingefügt worden. Abs. 3 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbrauche...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Art. 8 des Gesetzes) v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 2 Satz 1 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt worden. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung zum 1.1.2005 in A...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) ist Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2004...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) wurden rückwirkend zum 1.1.1999 Satz 1 neu gefasst und Satz 4 gestrichen. Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 1.4.200...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 354 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) zum 1.11.1999 geändert. Zum 1.4.2006 wurde die Vorschrift neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederun...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Die Regelungen der durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) eingefügten Abs. 3 und 4 dienen der gesetzlichen Klarstellung einer bis zu ihrem Inkrafttreten in der Frage der von § 71 erfassten Pflegeeinrichtungen umstrittenen Rechtslage. Eine wesentlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 125 Modell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125 wurde durch Art. 4 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) als Folgeregelung der durch Art. 10 des Gesetzes v. 6.5.2019 zum 11.5.2019 aufgehobenen Altfassung mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zum Sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.7 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 7 Um Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 71 handelt es sich ferner nur, wenn die angebotenen Pflegeleistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Diese in § 72 Abs. 3 i. V. m. § 71 Abs. 2 Nr. 1 zur Zulassungsvoraussetzung erhobene Regelung gilt auch für Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften, die aus Gewissensgründen jede...mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.4 Kleinbetrieberegelung

Rz. 16 Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Arbeitsplätzen, also für solche Arbeitgeber, die infolge der Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 3 (eingefügt durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003, BGBl. I S. 462) – ab 1.1.2018 § 154 Abs. 1 Satz 3 – bis zu 2 schwerbehinderte M...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 bis 3 verschiedene im Zusammenhang mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX notwendige Übergangsregelungen. Die zum 1.1.2005 im Rahmen des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Zusammenhang mit den in § 17 neu gefassten Vorschriften über das persönliche Budget als Abs. 5...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.12 Verteilung der Ausgleichsabgabe

Rz. 31 Die bei den Integrationsämtern eingehenden Ausgleichsabgabebeträge verbleiben zu 55 % bei den Integrationsämtern, ein Anteil in Höhe von 45 % der Einnahmen ist von den einzelnen Integrationsämtern an den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildeten "Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" weiterz...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.2 Rentenantragsteller (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 regelt die Beitragsfreiheit vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente – auch einer solchen nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) – für bestimmte Familienangehörige, die aufgrund des Todes des Mitglieds eine laufende Rentenleistung beantragen. Sie sollen für die Dauer des Antragsverfahrens nicht mit Beiträgen be...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.3 Höhe der Ausgleichsabgabe

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 regelt die Höhe der Ausgleichsabgabe, Satz 2 enthält eine Sonderregelung für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen. Rz. 10 Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) gilt mit Wirkung seit 1.1.2001 nicht mehr eine einheitliche Ausgleichsabgabe unabhängig von dem G...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6 Gleichstellungsklausel Berufsausbildung (Satz 5)

Rz. 100 Satz 5 sieht eine Gleichbehandlung mit einer zur Berufsausbildung beschäftigen Person mit dem Auszubildenden in einer außerbetrieblichen Einrichtung (1. Var.), mit Teilnehmern an duale Studiengänge (2. Var.) und mit Teilnehmern einer praxisintegrierten Ausbildung (3. Var.) vor. Dabei wurde die Personengruppe Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung mit d...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.5 Dynamisierung

Rz. 18 Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) ist in dem damaligen Schwerbehindertengesetz auch eine Dynamisierung der Ausgleichsabgabe entsprechend der Lohnentwicklung eingeführt worden. Diese ist in das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX, mit dem das Schwerbehindertengesetz aufgehoben wurde, in § 77 Abs. 3 (se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen

Rz. 4 Abs. 2 definiert die von dem Gesetz ferner erfassten stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime). Während die ambulante Pflege grundsätzlich innerhalb der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgt, ist es Wesensmerkmal der stationären Pflege, dass sich der Pflegebedürftige zu ihrer Inanspruchnahme in eine Einrichtung außerhalb der Wohnung begibt. Die von der Pflegeeinric...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr