Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Steuerpflicht von Stiftungen und Vereinen

Rz. 72 Familienstiftungen oder Familienvereine fallen unter die Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Besteuerung greift nur ein, wenn die Familienstiftung oder der Familienverein ihren/seinen Sitz oder ihre/seine Geschäftsleitung im Inland hat (s. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Betrachtung ist auch hier der Zeitpunkt der Steuerentstehung (s. § 9 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Referentenentwurf v. 19.6.2023

Rz. 85 [Autor/Stand][Keine Regelungen zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 19.9.2023 (BR-Drucks. 365/1/23)

Rz. 87 [Autor/Stand][Keine Empfehlungen zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 51 [Autor/Stand][Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war noch keine Änderung von § 8 enthalten.]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates v. 6.10.2023 (Anlage 4 zu BT-Drucks. 20/8668)

Rz. 89 [Autor/Stand][Keine Gegenäußerung zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 21.3.2007 (BT-Drucks. 16/4779)

Rz. 57 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 14 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Neues Recht ab 01.07.2016 und ab 01.01.2025

Rz. 2 § 28 Abs. 1 ErbStG war mit Gesetz vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) mit Wirkung zum 01.07.2016 völlig neu gefasst worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestages sah eine großzügige Stundungsregelung vor, die jedoch im Vermittlungsausschuss drastisch eingeschränkt wurde (vgl. Reich, BB 2016, 2647, 2649). Abs. 2 des § 28 ErbStG ist im Vergleich zur Vorgängerre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Altenburg, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH – Zur Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß", NJW 2016, 967; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 1; El Mourabit, Entwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Unverhältnismäßiger Aktionismus aus Anlass der sog. Panama Pap...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, Artikel 107 Abs. 1 und Artikel 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 7. Anwendung der bundesgesetzlichen Ermäßigung der Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 290 [Autor/Stand] Die in § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG bundesgesetzlich aus sozialen Gründen geregelten Ermäßigungen der Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke[2] finden auch im hessischen Landesrecht Anwendung. Dabei verweist das Landesrecht statisch (Rz. 26) auf die bundesgesetzliche Regelung in der am 16.12.2022 geltenden Fassung. Zuvor – vor der Änderung durch das Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2 Das Stiftungsgeschäft

Rz. 52 Das Gesetz setzt ein "Stiftungsgeschäft" als Bestandteil der Stiftungserrichtung voraus. Das Stiftungsgeschäft kann der Stifter lebzeitig vornehmen (§ 81 BGB) oder v.T.w. (§ 83 BGB). In beiden Fällen sind die unter Tz. 2.1.1. genannten Regelungsbereiche sowie Name und Sitz der Stiftung zwingend durch den Stifter zu regeln (§§ 81 Abs. 1 Satz 3, 83 Satz 2 BGB). 2.2.1 Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 14.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 209. Sitzung am 14.12.2001 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses — Drucksache 14/7780 — zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz — UntStFG) angenommen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 54 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nachdem im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die EG-Fahrzeugklasse N3 einbezogen wurde (s Rn 4), konnte der Begriff des Elektrolieferfahrzeugs nicht mehr verwendet werden (BT-Drs 19/14909, 43), er wurde daher nicht Gesetz.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 4.2 Ordnungswidrigkeit

1Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist in den §§ 31 bis 33 OWiG geregelt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 31 Abs. 2 OWiG). 2Eine abweichende gesetzliche Bestimmung enthält § 384 AO, der für die Ordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378 bis 380 AO generell eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsieht. 3Für die Berechnung gilt S 4.1 entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Europarecht

Rz. 11 Ein besonderes Augenmerk ist zunehmend auf die Frage zu richten, ob einzelne Steuerbefreiungen möglicherweise gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (s. Art. 63 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (s. Art. 49 bis 55 AEUV) verstoßen. Die Entscheidung des EuGH vom 17.01.2008 (BFH/NV Beilage 2008, 120...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung

Rz. 21 Für die tatsächliche Dauer der Zugewinngemeinschaft ist die fiktive Zugewinnausgleichsforderung nach den §§ 1372 ff. BGB zu ermitteln. § 5 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 ErbStG sehen für die erbschaftsteuerliche Behandlung jedoch auch punktuelle Abweichungen vor. Die Ausgleichsforderung hängt von dem Vergleich des Anfangs- und des Endvermögens der Ehegatten bzw. Lebenspartner a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 7.6.2013 (BR-Drucks. 477/13 [B])

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7.6.2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Keine Anwendung von § 8 Abs. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 158 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Der Einschub "ungeachtet des § 8 Abs. 2" ist durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[2] in § 20 Abs. 2 aufgenommen worden (vgl. Rz. 11, Rz. 60). Die Regelung geht auf die im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes"[3] geführte Diskussion zurück, die sich darauf bezog, ob die EU-Rechtswidrigkeit der §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB zu verstehen, d.h. unter Verbrechen sind hier recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Potenziale der E-Bilanz für Steuerpflichtige

Rn. 58 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die E-Bilanz hat das Potenzial, den internen Steuerdeklarationsprozess des StPfl zu optimieren (s Ortmann-Babel, BB 2011, 112). Dies umfasst insb Prozesse zur Erstellung der Steuerberechnung und -erklärung, wodurch eine Entlastung bei Routinearbeiten im Rahmen der JA-Erstellung möglich ist (s FAQ zur E-Bilanz, Stand: 07/2025, 4). Die Optimier...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11.4.2003 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses — Drucksache 15/841 — zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungabbaugesetz — StVergAbG) angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.9.2003 (BT-Drucks. 15/1518)

Rz. 42 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes [keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.5.2021 (BT-Drucks. 19/19644)

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Denkmalpflege

Rz. 40 Die vollumfängliche Steuerbefreiung des Buchst. b fordert als erste zusätzliche Voraussetzung die Bereitschaft des Erwerbers, die Gegenstände den geltenden Bedingungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich, da in einigen Ländern die Eintragung in ein solches Verzeichnis deklaratorische Bedeutung hat, während in anderen die Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 339 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mit Auswirkung auf die Höhe des Steuermessbetrags neu festzusetzen. Hierunter fallen alle Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Berechnung des Steuermessbetrags nach den §§ 4 bis 6 HGrStG maßgeblich sind. Das sind beispielsweise: Veränderungen der Flächen von B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 16.12.2003 (BT-Drucks. 15/2243, BR-Drucks. 940/03)

Rz. 48 [Autor/Stand][keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 28 Stundung

Ausgewählte Literaturhinweise: Arps-Aubert, Stundung von Erbschaftsteuer beim Erwerb von Grundvermögen, NWB 2022, 1041; Bach/Broekelschen/Maiterth, Gleichmäßige erbschaftsteuerliche Behandlung von Grund- und Betriebsvermögen – Anmerkungen zum anstehenden Bundesverfassungsgerichtsurteil, DStR 2006, 1961; Eisele, Erbschaftsteuer­reform 2016 – Die Anpassung des Erbschaft- und Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Verwendungsverbot

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch dann, wenn in der Erfüllung der steuerlichen Offenbarungspflichten keine wirksame Selbstanzeige einer schon begangenen Steuerstraftat nach § 371 AO liegt, folgt daraus nicht, dass bei Zwang zur Selbstbelastung für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Straffreiheit anzunehmen wäre. Denn das Dilemma, sich entweder selbst belasten und strafrechtlicher Verfolgung aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Stellungnahme des Bundesrates v. 29.9.2023 (BR-Drucks. 365/23 [B])

Rz. 88 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zum AStG und zum UmwStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. HGrStG: von der Entstehung bis zum Inkrafttreten

Rz. 27 [Autor/Stand] Durch Antrag vom 20.4.2021 brachte die Fraktion der Freien Demokraten den Entwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes (reines Flächenmodell für die Grundsteuer B) in den Hessischen Landtag ein.[2] In der Sitzung vom 29.4.2021 beschloss das Plenum des Landtags den Gesetzesentwurf nach erster Lesung an den Haushaltsausschuss (HHA) zu überweisen.[3] Im Ansc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] Das AStG [2] bildet den Art. 1 des AStRefG.[3] § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7—14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2023 (BT-Drucks. 20/9190 (neu))

Rz. 90 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) unverändert [...]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 9.7.1993 (BR-Drucks. 479/93 [B])

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 659. Sitzung am 9.7.1993 beschlossen,dem vom Deutschen Bundestag am 2.7.1993 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 25 Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Miete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 186 Abs. 2 Satz 2 BewG). Der Begriff "Ausstattung" beinhaltet nicht den baulichen Zustand des Gebäudes bezogen auf Baumängel bzw. Bauschäden. Bei der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung handelt es sich um die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Methodische Anwendungsfragen und Schuldenabzug

Rz. 61 Zur generellen Methodik des neuen Erbschaftsteuergesetzes und seiner Verweisungstechnik s. vor §§ 13a–c Rn. 9 ff. Das BVerfG hatte 2006 gefordert, dass Verschonungsregelungen im Gesetz so normenklar wie möglich und so zielgenau wie nötig zu fassen sind (s. Wachter, DNotZ 2007, 173, 176). Ob dies bei der Verschonungsregelung nach § 13d ErbStG gelungen ist, ist fraglich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Gestaltungshinweise zur Ausübung des Wahlrechts

Rz. 40 Bei der Inanspruchnahme der Jahresversteuerung ist zu beachten, dass die Steuer abhängig von der tatsächlichen Laufzeit des Rechts ist. Dies unterscheidet die Jahresversteuerung von der Sofortversteuerung, bei der sich die tatsächliche Laufzeit grundsätzlich nicht auswirkt. Die Sofortversteuerung bemisst sich nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Hintergrund

Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr. 411) zurück und wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2024 in das ErbStG eingefügt. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Voraussetzungen der Stundung

Rz. 20 Eine Stundung kommt in Betracht, wenn zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört. Dann ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Das erste Jahr ist zinslos zu stunden und der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer fällig. Nach § 28 Abs. 1 ErbStG k...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 § 36 Abs. 2 ErbStG

Rz. 4 Für das BMF besteht aufgrund des Abs. 2 die Möglichkeit, das Gesetz und die erlassenen Rechts-/Durchführungsverordnungen in der aktuellen Fassung satzweise zu nummerieren und mit neuem Datum und neuer Paragrafenfolge bekannt zu geben. Dies erleichtert eine exakte Gesetzeszitierung. Zugleich können ggf. Unstimmigkeiten im Wortlaut wie z. B. Redaktionsversehen korrigiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Verluste

. . . ; Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an der anderen Gesellschaft . . . Rz. 349 [Autor/Stand] § 8 Nr. 9 Halbs. 3 betrifft die Berücksichtigung von Beteiligungsveräußerungsverlusten innerhalb der Hinzurechnungsbesteuerung. Erzielt eine ausländische Gesellschaft einen Verlust aus der Veräußerung eines Anteils an einer ihr nachgelagerten Gesellschaft, so haben die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbundene Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzArbG) oder Schwarzarbeit auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 370 Abs. 1 AO als Blankettvorschrift?

Rz. 20 [Autor/Stand] Als Tathandlung setzt § 370 AO voraus, dass der Täter der FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), sie pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder aber pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt (Abs. 1 Nr. 3). Als Taterfolg m...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Ausgewählte Literaturhinweise: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Crezelius, Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-...mehr