Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Freibeträge für Kinder, Enkel und Urenkel

Rz. 15 Nach § 16 Abs. 1 ErbStG bleibt steuerfrei in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb der Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 i. H. v. 400.000 EUR (Nr. 2), der Erwerb der Kinder der Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 i. H. v. 200.000 EUR (Nr. 3) sowie der übrigen Personen der Steuerklass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

. . . In die Belastungsberechnung sind Ansprüche einzubeziehen, die der Staat oder das Gebiet der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Gewinnausschüttung der ausländischen Gesellschaft dem unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer anderen Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, gewährt. . . . Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.2 Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG)

Rz. 167 Zielsetzung des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 845; BGBl I 1995, 248; letzte Änderung durch Art. 24 des Gesetzes vom 15.07.2024, BGBl I 2024, 236) war es, deutschen Staatsangehörigen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Selbständige Durchführung von Ermittlungsverfahren

Rz. 1292 [Autor/Stand] Durch Gesetz vom 11.7.2019 (s. Rz. 1263.5) wurden die Verfahrensrechte der Behörden der Zollverwaltung erheblich erweitert. Seitdem hat die FKS die Befugnis, Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB – also wegen einer Nichtsteuerstraftat – selbst zu führen und abzuschließen, wenn die Staatsanwaltschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geringstland (Abs. 4)

Rz. 124 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Geringstland" fallen Flächen, die eine sehr geringe Ertragsfähigkeit aufweisen und für die keine Wertzahlen nach dem Bodenschätzungsgesetz [2] festgestellt werden. Rz. 125 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört nach § 234 Abs. 4 BewG ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 2 II. Aus den Entscheidungen

AG lehnt die Eintragung des Attributs ab Es wird der Auffassung des AG Aurich (NZI 2016, 143), des AG Köln (NZI 2020, 899) und des AG Norderstedt (NZI 2020, 32) gefolgt, wonach eine Deliktseigenschaft einer Forderung bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann. Keine Hinweispflicht ohne RSB-Antrag Der Schuldner k...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 86 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Entrichtung von Vorauszahlungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen nach Maßgabe von § 28 GrStG soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers unabhängig davon sein, ob bereits ein neuer Steuerbescheid vorliegt. Damit kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen die Neufestsetzung unterblieben ist. Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorauszahlungen sind nach der Grundregel solang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Ausstattung"

Rz. 30 [Autor/Stand] Auch der Begriff "besondere Ausstattung" ist im Gesetz nicht definiert. Es handelt sich auch hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nach Sinn und Zielsetzung des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG (vgl. dazu Rz. 23) auszulegen ist. Eine besondere Ausstattung erfordert nicht eine luxuriöse Ausstattung.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Ob eine besondere Ausstattung i.S.d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge (§ 1 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 § 1 Abs. 1 ErbStG zählt die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge abschließend auf und umreißt damit die sachliche Steuerpflicht. Eine analoge Ausweitung der Vorschrift auf ähnliche Vorgänge ist nicht möglich (s. BFH vom 06.03.1991, BStBl II 1991, 412). Während die Nrn. 1–3 des § 1 Abs. 1 ErbStG unentgeltliche Übergänge von Vermögen beim Erwerb von Todes wegen, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Prüfungsrechte

Rz. 1289 [Autor/Stand] Der Prüfauftrag der FKS wird umgesetzt durch Betretungsrechte von Geschäftsräumen und Grundstücken, Auskunfts- und Einsichtsrechte und Vorlage- und Auskunftspflichten. Nach der Neuregelung mit dem Gesetz vom 11.7.2019 (s. Rz. 1263.5) kann die FKS die Prüfung und Ermittlungen von Scheinselbständigkeit auch ohne konkreten Arbeitsort durchführen. Dazu kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (e) Frist zur Abgabe der Steuererklärung (für Hauptveranlagung in Hessen)

Rz. 122 [Autor/Stand] Die Frist zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" wird nicht durch das Gesetz vorgegeben, sondern durch die Finanzbehörde festgelegt. Sie soll mindestens einen Monat betragen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG). Wird öffentlich zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert (Rz. 116 f.), hat die auffordernde Fin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.5.3 Subjektive Gründe

Rz. 99 Subjektive (persönliche) Gründe für eine fehlende Selbstnutzung könnten zum Beispiel sein: ein beruflich veranlasster Umzug, Leerstand der Wohnung während der Woche aufgrund einer beruflichen Pendeltätigkeit, vorübergehender auswärtiger Aufenthalt, um ein krankes Kind zu betreuen, psychische Belastung aufgrund von Streit in der Nachbarschaft. Zweifelhaft ist, nachdem das G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Der dritte Grundtatbestand: Der Erwerb aufgrund eines aktualisierten Pflichtteilsanspruchs (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4. Fall ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Langenfeld, Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts – Inhalt und Praxisfolgen, NJW 2009, 3121; Lohr/Görges, Die Behandlung des Pflichtteils in der Erbschaftsteuer – Überblick mit Gestaltungsempfehlungen, DStR 2011, 1939; Seer/Krumm, Der Pflichtteilsanspruch im System der erbschaftsteuerlichen Vermögensanfallbesteuerung, ZEV 2010, 57...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufernorm des § 370 AO war § 359 RAO von 1919 [2]. Dort wurde erstmals der Versuch unternommen, die in verschiedenen Einzelgesetzen enthaltenen steuerstrafrechtlichen Bestimmungen zusammenzufassen. Wesentliche Tatbestandselemente der heutigen Vorschrift waren schon damals – zumindest im Ansatz – vorhanden. In der Folgezeit wurde der Straftatbestand – a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.4.5 Abfindung durch Dritte

Rz. 471 Nicht durch Gesetz geregelt sind die Fälle, dass ein Außenstehender die Abfindungsleistung erbringt (ausführlich dazu s. Weinmann in W/M, § 3 Rn. 212 sowie Hannes/Holtz in M/H/H, § 3 Rn. 112). Einhellige Auffassung besteht in der Ablehnung des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG, da hier gerade das Bindeglied (Erblasser-Erbe) fehlt. Rz. 472 Nach richtiger Auffassung ist zu prüfen...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 4.4 Öffentlich-rechtliche und kirchliche Stiftungen

Rz. 103 Von der privatrechtlichen Stiftung ist die öffentlich-rechtliche Stiftung zu unterscheiden. Öffentlich-rechtliche Stiftungen verfolgen öffentliche Zwecke und sind mit dem Staat, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer sonstigen Körperschaft organisatorisch verbunden, sodass die Stiftung damit selbst zu einer öffentlichen Einrichtung wird (vgl. Art. 1 Abs. 2 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf der Feststell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 131 Die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wurde mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts eingeführt und ist auf Erwerbe ab dem 01.01.2009 anzuwenden. Inhaltlich wird die Steuerbefreiung der Nr. 4b bezüglich des Erwerbs eines Familienheims auf den Erwerb von Todes wegen bei Kindern und Kindern verstorbener Kinder (Enkel) ausgedehnt. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen (§ 14 Abs. 1 BewG)

Rz. 11 Darunter fallen insb. Leibrenten oder ein Nießbrauch auf Lebenszeit. Dies gilt auch für eine Rente, die einer Person auf Lebenszeit, längstens aber bis zur Wiederverheiratung zusteht (s. § 5 BewG). Ebenso Renten, die von unbestimmter Dauer, gleichzeitig aber auch von der Lebenszeit einer Person abhängig sind. Dem Grunde nach handelt es sich um Nutzungen/Leistungen von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Der Stifter muss der zu errichtenden Stiftung im Stiftungsgeschäft zur Erfüllung ihres Zwecks ein Vermögen widmen, welches der Stiftung zur eigenen Verfügung überlassen wird (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unter dem Begriff "Widmung" ist das bloße schuldrechtliche Versprechen zu verstehen, der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch gesonderten Übertragungsakt bestimmt...mehr

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Einführung ErbStG / 7.6 Reaktion auf die Reform

Rz. 68 Sowohl die Verwaltung wie auch die Rspr. haben auf das ErbStRG sofort reagiert. Die Verwaltung hat zunächst mit isolierten Ländererlassen aus den Jahren 2009 und 2010 die wichtigsten Anwendungsfragen zu klären versucht, um sodann mit den ErbStR 2011 eine vereinheitlichte und geschlossene Verwaltungsauffassung anzubieten. Rz. 69 Der BFH hat mit Beschluss vom 05.10.2011 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Gütergemeinschaft

Rz. 1 Die Vorschrift betrifft den Erwerb eines Anteils am Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft durch den überlebenden Ehegatten oder durch anteilsberechtigte Abkömmlinge. Nicht erfasst werden von § 4 die Begründung der Gütergemeinschaft durch die Ehegatten und die Auseinandersetzung des Gesamtguts. Die Vorschrift entspricht weitgehend der ursprünglichen Fassung in...mehr

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AGS 10/2025, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Handbuch Kostenfestsetzung

Bearbeitet von Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 25. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXVIII, 535 S., 189,00 EUR Pünktlich mit Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 liefert der Verlag die Jubiläumsausgabe. Das in seiner Fassung einzigartige und konkurrenzlose Standardwerk stellt die gesamte prozessuale Kostenfestsetzung dar, und zwar für alle Gerichtszwe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5 Familienbesitz – national wertvolles Kulturgut

Rz. 41 Als zweite zusätzliche Voraussetzung für eine vollumfängliche Befreiung muss sich der Gegenstand entweder seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz befinden oder im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung eingetragen sein. Letztere werden in den einzelnen Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Beide Eltern als Schenker (Übergeber)

Rz. 8 Sind die Eltern Miteigentümer (z. B. eines Gebäudes) zu je 1/2 und schenken sie das Grundstück einem Kind, werden sie bei § 14 ErbStG immer als zwei Steuersubjekte – im Verhältnis zu den beschenkten Kindern – behandelt. Die weitere vom RFH (vom 04.11.1930, RStBl 1930, 818) angenommene Rechtsfolge, dass bei späteren Einzel-Erwerbsvorgängen von den Eltern der vorherige G...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 435 [Autor/Stand] 1Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen werden ermächtigt, die automatisierte Bereitstellung der für die Ermittlung des Faktors nach § 7 erforderlichen Merkmale auf der Grundlage des § 17 der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258), geändert durch Gesetz vom 16. März 2...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8.1 Formelle Satzungsmäßigkeit

Rz. 230 Die o. g. materiellen Anforderungen der §§ 52 bis 57 AO müssen in der Satzung der Körperschaft gem. § 59 AO inhaltlich aufgenommen und somit buchmäßig dokumentiert werden. Dies sind i. V. m. §§ 60, 61 AO die Festlegung des Satzungszwecks i. S. d. §§ 52 bis 54 AO und der wesentlichen Maßnahmen seiner Verwirklichung in der Art und Weise, dass kein Interpretationsspielr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus.[2] Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 80 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7.5.2021 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemeinmehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / I. Einleitung

Das im Jahr 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ist in der aktuellen Praxis nach wie vor eine eher unbekannte Anspruchsgrundlage. Das mag vielfältige Gründe haben. An hervorgehobener Stelle ist auch an die Tatsache zu denken, dass der klassische verkehrsrechtliche Geschädigtenvertreter im Tagesgeschäft vermutlich nur wenige Fälle zu bearbeiten hat. Ursache dafür ist nicht z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 82 [Autor/Stand][keine Änderungen zu § 8 AStG] [...] Bericht der Abgeordneten Fritz Güntzler und Lothar Binding (Heidelberg) A. Allgemeiner Teil [...] II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage [...] 2. Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD) Die Hinzurechnungsbesteuerung ist im Jahre 1972 mit dem Inkrafttreten des Außensteuergesetzes eingeführt worden (BGBl. I S....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Bedeutung der Norm

Rz. 310 Eine Mittelstellung zwischen einer testamentarischen Anordnung und einer Schenkung unter Lebenden nimmt die Schenkung auf den Todesfall ein. Etwas überraschend bezieht der Gesetzgeber beide Anwendungsbereiche des § 2301 BGB – Abs. 1 und Abs. 2 – in den erbrechtlichen Erwerbsvorgang mit ein, da der in § 2301 Abs. 2 BGB geregelte Fall der vollzogenen Schenkung zivilrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 13.1 Grundfall

Rz. 301 Die komplexe Wirkungsweise des § 13b ErbStG soll zum Abschluss ein zusammenfassendes Beispiel veranschaulichen. Der Sachverhalt ist folgender: Herr Albrecht ist 70 Jahre alt. Er denkt darüber nach, wie er einen GmbH-Anteil an seine Tochter übertragen kann. Er besitzt 30 % an der Autohaus GmbH. Die Autohaus GmbH hat ihren Sitz in Kiel, bei der GmbH sind momentan 100 Mi...mehr