Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im EStG vom 10.08.1925 fand sich im damaligen § 79 bereits ein Auskunftsanspruch zu den seinerzeitigen Vorschriften der §§ 69 bis 77 zum Steuerabzug vom Arbeitslohn (RGBl 1925 I, 189–208 [204]). Nachfolgend wurde die Anrufungsauskunft vor 1975 in § 56 LStDV (idF vom 29.11.1934, RStBl 1934, 1489) geregelt. Diese Regelung wurde ab 1975 mit dem ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder für ein über 18 Jahre altes Kind

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG in seiner gegenwärtigen Ausprägung ergänzt steuersystematisch den Familienleistungsausgleich des § 31 EStG, indem er die das > Existenzminimum deckenden Freibeträge für Kinder für den Sonderfall der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes ergänzt (vgl BFH 227, 487 = BStBl 2010 II, 341...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Auslegung von DBA

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bestehen Zweifel, wie einzelne Regelungen eines DBA anzuwenden sind, können nicht die innerstaatlichen Regeln zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden. Anzuwenden sind vielmehr internationale Regeln über die Auslegung von Verträgen. Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach Art 31 WÜRV sind Verträge zwischen Staaten nach > Treu und Glauben...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die Vorschrift des § 155 Abs. 1 S. 1 FGO wurde durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz v. 8.10.2023[2] geändert. § 155 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 (Anwendung des Siebzehnten Titels des GVG) angefügt, wobei der BFH nach den Vorschriften der FGO zuständig ist und die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anzuwenden sind. Rz. 8a Hintergrund ist die Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Abs. 1 findet auf alle Arten von Außenprüfungen Anwendung. Auch für abgekürzte Außenprüfungen schreibt das Gesetz die schriftliche oder elektronische Mitteilung der steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen spätestens mit den Steuerbescheiden vor.[1] Abs. 2 gilt nicht für abgekürzte Außenprüfungen[2] und nicht für Ermittlungsberichte der Steuerfahndung, da es sich h...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 3 Übersendung des Prüfungsberichts vor Auswertung (Abs. 2)

Rz. 21 Der Prüfungsbericht wird dem Stpfl. regelmäßig zusammen mit den aufgrund der Außenprüfung ergehenden Bescheiden übersandt. Nach § 202 Abs. 2 AO hat die Finanzbehörde dem Stpfl. den Prüfungsbericht auf Antrag jedoch vor seiner Auswertung zu übersenden und ihm Gelegenheit zu geben, in angemessener Zeit dazu Stellung zu nehmen. Dem Stpfl. soll hierdurch eine weitere Mögl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Videoverhandlung

Rz. 34 Der bisherige § 91a FGO wurde durch Änderungsgesetz v. 19.7.2024[1] aufgehoben. Stattdessen ist jetzt über den Generalverweis des § 155 S. 1 FGO der § 128a ZPO entsprechend anwendbar. Rz. 35 § 128a ZPO [2] lautet: Zitat § 128a ZPO 1) Die mündliche Verhandlung kann in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen als Videoverhandlung stattfinden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 § 155 S. 1 (zweiter Halbsatz) FGO

Rz. 7b Der durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[1] eingefügte § 155 S. 1 (2. Halbsatz) FGO stellt ausdrücklich fest, dass das Leitentscheidungsverfahren nach § 552b FGO und § 565 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.6 Haftende Körperschaft, § 155 S. 2 FGO, § 200 GVG

Rz. 21 Zitat § 200 GVG Für Nachteile, die aufgrund von Verzögerungen bei Gerichten eines Landes eingetreten sind, haftet das Land. Für Nachteile, die aufgrund von Verzögerungen bei Gerichten des Bundes eingetreten sind, haftet der Bund. Für Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden in Fällen des § 386 Abs. 2 der Abgabenordnung gelten die S. 1 und 2 entsprechend. [1] Rz. 22 Gem. § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 § 155 S. 1 FGO (sinngemäße Anwendung §§ 278 Abs. 5, 278a ZPO)

Rz. 7 Mit Wirkung ab 26.7.2012 verweist § 155 S. 1 FGO ausdrücklich auf §§ 278 Abs. 5 und 278a ZPO . Danach kann das Gericht die Parteien zur Konfliktbeilegung an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen.[1] Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.[2] Der Güterichter ist in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.1 Notwendigkeit, Funktion und Rechtsnatur des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach der Legaldefinition des § 202 Abs. 1 S. 1 AO ist der Prüfungsbericht ein Bericht, der – in schriftlicher oder elektronischer Form – "über das Ergebnis der Außenprüfung" ergeht. Dem reinen Wortlaut nach deckt sich der Gegenstand des Prüfungsberichts mit dem der Schlussbesprechung i. S. d. § 201 Abs. 1 S. 1 AO. Nicht nur aus der Aufeinanderfolge der beiden Vorschrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.5 Kausalität

Rz. 18 Der zur ersetzende materielle Nachteil muss durch die Verfahrensdauer verursacht sein, wobei Nachteil und Ursächlichkeit vom Geschädigten nachzuweisen sind.[1] Für den Kausalzusammenhang gelten die allgemeinen Regeln (Äquivalenz, Adäquanz, Gesichtspunkte des Schutzzwecks). Bei immateriellen Nachteilen sieht § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG ("vermutet") eine Beweislastumkehr zug...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.5.2 Förderungsmöglichkeiten und Finanzierung

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnete Anfang 2019 Fördermöglichkeiten speziell für Qualifizierungsmaßnahmen, die auf strukturelle Veränderungen im Unternehmen reagieren. Diese Förderungsmöglichkeiten sind nicht nur für die Mitarbeiter selbst von Vorteil, sondern helfen auch den Unternehmen, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen deutlich zu senken. Neben der Beteiligung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen einer OHG ist im Eigentum der Gesellschaft. Die bis 2023 bestehende Regelung, wonach Gesellschafter am Vermögen der OHG zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt sind (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 719 BGB a. F.), gilt seit 2024 nicht mehr. Mit dem MoPeG [1] hat der Gesetzgeber insbesondere das Recht der GbR umfassend neu geregelt. Diese Änderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.1.1 Wer oder was kann eine Beschwerdestelle sein?

Das Gesetz sagt nicht genau, wer oder was diese zuständigen Stellen sind, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich, überhaupt eine entsprechende Stelle einzurichten. Die Bestimmung einer konkreten Stelle obliegt somit dem Arbeitgeber selbst.[1] Es bleibt daher dem Arbeitgeber überlassen, ob er eine neue Beschwerdestelle einrichtet, die nur für Beschwerden zuständig ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7 Sonderfall: Sanierung durch Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ermöglicht eine flexible, schnelle und effiziente Umsetzung der Restrukturierung eines insolventen Unternehmens. Als besonderes Instrument des Insolvenzverfahrens erlaubt er es, von den allgemeinen Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) abzuweichen. So können die Gläubigerbefriedigung, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse, die Verfahrensabwicklu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.1 Gewinnanteil

Bis 2023 galt die gesetzliche Grundregel, wonach bei der Gewinnverteilung jeder Gesellschafter zunächst 4 % seines Kapitalanteils erhielt und der Restgewinn nach Köpfen verteilt wurde (§ 121 HGB a. F.). Ab 2024 hat sich dies ebenfalls geändert[1]: Jetzt wird aus dem GbR-Recht übernommen, dass das Ergebnis der OHG nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, im Verhältnis de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.3 Kontrollrechte

Ist ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt, hat er kein Widerspruchsrecht. Damit erlangen seine Unterrichtungs- und Kontrollrechte große Bedeutung. Er darf die Geschäftsräume betreten, kann sich über die Angelegenheiten der OHG unterrichten, deren Geschäftsbücher und andere Unterlagen einsehen bzw. sich eine Bilanz und einen Jahresabschluss anfertigen (§ 118 HG...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierte Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vorb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.4 Gang der Verhandlungen und strategische Aspekte

In der Praxis erfolgen die Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan sowie deren Abschlüsse meist gemeinsam. Denn der Betriebsrat wird dem Interessenausgleich in der Regel nicht zustimmen ohne Klärung des Umfangs der wirtschaftlichen Absicherung durch den Sozialplan. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Vorbereitung der Entwürfe, möglichst schon zu Beginn der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Der Tod eines Gesellschafters, die Kündi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / Zusammenfassung

Überblick Restrukturierungen sind in der heutigen Zeit nötiger denn je. Die Gründe dafür sind vielfältig: Wirtschaftliche Unsicherheit, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und nicht zuletzt der tiefgreifende Wandel durch Digitalisierung und Automatisierung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Doch nicht nur akute Krisen erfordern Anpassungen. Auch zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberbewertungsplattformen sind Online-Portale, auf denen Unternehmen ihre Profile präsentieren können, während aktuelle und ehemalige Mitarbeiter sowie Bewerber ihre Erfahrungen mit der Organisation anonym und öffentlich teilen. Zu den führenden Plattformen zählen kununu, Glassdoor, Indeed oder Jobvote. Im Personalmanagement nehmen diese Portale eine bedeutende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Überblick Von der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie deren Haftung, über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zur Auflösung der OHG, deren Auseinandersetzung und Beendigung behandelt der Beitrag alle wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der OHG. Von der Gründung bis zur Auflösung einer OHG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Eine der Voraussetzungen für das Bestehen einer Gesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen – der Gesellschafter. Damit ist der Gesellschafter die Grundlage jeder Gesellschaft. Die Gesellschafter schließen sich zu einem erlaubten Zweck zusammen und verpflichten sich, diesen gemeinsamen Zweck zu erreichen bzw. diesen zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Jede natü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung v. 22.12.2003 (Korb II-Gesetz)

Rz. 9.2 [Autor/Stand] Sprachliche Anpassung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a. Die durch das StVergAbG vorgenommene Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a enthielt eine sprachliche Unklarheit. Der systematische Standort des Relativsatzes am Ende ("die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes stpfl. ist") war unglücklich gewählt, weil man auf den Gedanken...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / III. Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (sog. Artikelgesetz) v. 20.8.1980 (BGBl. I 1980, 1545 = BStBl. I 1980, 589)

1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 325/80) Rz. 11 [Autor/Stand] Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 3341), wird wie folgt geändert:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (§ 37 Abs. 11 ErbStG)

Rz. 28 Der gesetzliche Verweis in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG auf das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSG) an die neue Rechtsgrundlage angepasst und ist nach § 37 Abs. 11 ErbStG auf Erwerbe nach dem 05.08.2016 anzuwenden.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.5 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7d ErbStG)

Rz. 170 Dem NSVerbG (in Kraft getreten zum 01.04.1965, BGBl I 1965, 79, letzte Änderung durch Art. 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354) unterliegen die in § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes einer gesetzlichen Regelung vorbehaltenen Ansprüche gegen nationalsozialistische Einrichtungen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB)

Rz. 65 [Autor/Stand] Ob ein milderes Gesetz vorliegt, ist nach h.M. unter Berücksichtigung des gesamten Rechtszustandes zu bestimmen. Zu prüfen ist jeweils das Gesetz als Ganzes. Es ist damit nicht zulässig, dem Angeklagten günstige Elemente aus Gesetzen verschiedener Gültigkeit zu kombinieren[2]. Der Günstigkeitsvergleich des § 2 Abs. 3 StGB hat damit nicht nur Bedeutung fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch Art. 16 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[2] wurde zwar nicht das AStG geändert. Es wurde jedoch § 7 GewStG um 3 Sätze ergänzt. Die Ergänzungen betreffen die Zuordnung eines Hinzurechnungsbetrags zu den inländischen Betriebsstä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (§ 37 Abs. 9 ErbStG)

Rz. 26 Das Gesetz dient zur Umsetzung der sog. ErbVO (Erbrechtsverordnung; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 04.07.2012) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die ErbVO ist ab dem 17.08....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. REIT-Gesetz v. 28.5.2007 (REITG)

Rz. 9.4 [Autor/Stand] Ausnahme von Veräußerungsgewinnen steuerbefreiter REIT-AG. Gewinne, die eine ausländische Zwischengesellschaft aus der Veräußerung (und dieser gleichgestellten Vorgänge) von Anteilen nachgelagerter Gesellschaften realisiert, gehören gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 grundsätzlich zu den aktiven Einkünften. Bis zum REITG v. 28.5.2007[2] machte das Gesetz von diesem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / VIII. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006 (BGBl. I 2006, 2782 = BStBl. I 2007, 4)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710) Rz. 51 [Autor/Stand][Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war noch keine Änderung von § 8 enthalten.] 2. Beschlussempfehlung Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315) Rz. 52 [Autor/Stand] Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / XIV. Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz — MinStG) v. 21.12.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 397 = BStBl. I 2024, 99)

1. Referentenentwurf v. 19.6.2023 Rz. 85 [Autor/Stand][Keine Regelungen zum AStG und zum UmwStG] 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23) Rz. 86 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert word...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / VII. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840 = BStBl. I 2004, 14)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.9.2003 (BT-Drucks. 15/1518) Rz. 42 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes [keine Änderung zu § 8 AStG] 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03) Rz. 43 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / IX. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914 = BStBl. I 2007, 806)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026) Rz. 56 [Autor/Stand] Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / XIII. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie v. 25.6.2021 (ATAD-Umsetzungsgesetz — ATADUmsG) (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874)

1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung (§ 37 Abs. 15 ErbStG)

Rz. 34 Die Steuerfreiheit für Zuwendungen an politische Parteien gem. § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG mit Stichtagen nach dem 29.07.2017 wurde für Parteien gestrichen, die gem. § 18 Abs. 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind. Dies wird gem. § 37 Abs. 15 ErbStG wirksam für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 29.07.2017.mehr