Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsfreibetrag / III. Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder für ein über 18 Jahre altes Kind

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 7

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG in seiner gegenwärtigen Ausprägung ergänzt steuersystematisch den Familienleistungsausgleich des § 31 EStG, indem er die das Existenzminimum deckenden Freibeträge für Kinder für den Sonderfall der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes ergänzt (vgl BFH 227, 487 = BStBl 2010 II, 341). Dementsprechend erhält der Stpfl den ergänzenden Freibetrag nur dann, wenn für das Kind "Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld" besteht. Wegen der Einzelheiten zu diesen Voraussetzungen > Kinderfreibeträge Rz 55 ff sowie > Kindergeld Rz 10 ff.

 

Rz. 8

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es also nur, wenn der Stpfl zugleich die Voraussetzungen von § 32 EStG erfüllt, ohne die es auch keinen Anspruch auf Kindergeld gibt. Im Übrigen ist besonders Folgendes zu beachten:

 

Rz. 8/1

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Berücksichtigt werden volljährige Kinder grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahmen gelten für ein schwerbehindertes Kind (vgl § 32 Abs 4 Nr 3 EStG) sowie für Kinder, die Grundwehrdienst oder Zivildienst oder einen ähnlichen Dienst geleistet haben (im Einzelnen > Kinderfreibeträge Rz 115 ff). Wird das 25. Lebensjahr erst im Laufe des Kalenderjahres vollendet (25. Geburtstag), so erhält der Stpfl den Ausbildungsfreibetrag noch zeitanteilig (> Rz 30 ff).

 

Rz. 8/2

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Einen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder schließt § 32 Abs 4 Satz 2 und 3 EStG für solche Kinder aus, die bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben und einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen (dann entfällt die Unterhaltspflicht der Eltern > Rz 1). Unschädlich ist aber eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden, eine Erwerbstätigkeit während eines > Ausbildungsdienstverhältnis oder während eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses iSv §§ 8und 8a SGB IV (> Geringfügige Beschäftigung). Zu weiteren Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 116 ff.

 

Rz. 9

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Es genügt ein Anspruch auf die Freibeträge iS des § 32 Abs 6 EStG. Das ist ein Anspruch auf den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum oder einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (zB bei Übertragung auf den anderen Elternteil oder die Großeltern (> Kinderfreibeträge Rz 160--176). Ebenso ist es unerheblich, ob sich der Freibetrag tatsächlich ausgewirkt hat. Nicht erforderlich ist auch, dass der Stpfl tatsächlich Kindergeld erhält (zum Abstellen des Gesetzes auf den ‚Anspruch’ > Unterhaltsleistungen Rz 70 ff). Diese Regelung dient der Vereinfachung. So muss nicht geprüft werden, ob zB eine andere Person tatsächlich ein Kindergeld – etwa nach ausländischem Recht – erhält (> Kindergeld Rz 30 ff) oder dem Stpfl in den Fällen der Abzweigung das Kindergeld nicht ausgezahlt wird (> Kindergeld Rz 80 ff).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren