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§ 7 Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen und N ... / I. Vollmacht

Patrick Mustu
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Rz. 12

 
Auf Ansuchen beurkunde ich was folgt:   Upon solicitation I record the following:

Ich, Herbert Herrmann,

nachstehend "Vollmachtgeber" genannt,
 

I, Herbert Herrmann,

hereinafter called “principal”,
bevollmächtige hiermit   hereby grant general power of attorney to

Herrn Mike Mitchell,

nachstehend "Bevollmächtigter" genannt,
 

Mr Mike Mitchell,

hereinafter called “agent”,
mich unter Befreiung von § 181 BGB, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, zu vertreten. Der Bevollmächtigte darf Untervollmacht erteilen.   to represent me in and out of court, exempting him from sec. 181 BGB (German Civil Code). The agent may grant sub-power of attorney.
Die Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und bleibt wirksam, bis sie von meinem Erben widerrufen wird.   This power of attorney does not expire in case of my death und remains effective until my heirs revoke it.
Der Vollmachtgeber erhält eine beglaubigte Abschrift für sich und eine Ausfertigung für den Bevollmächtigten.   The principal is issued a certified copy for himself and an official copy for the agent.
Weitere Ausfertigungen darf der Notar dem Bevollmächtigten erteilen, wenn der Bevollmächtigte versichert, dass er die bisherige Ausfertigung in Händen hatte, sie abhanden gekommen ist und kein Widerruf erfolgt ist.   The notary may issue further official copies to the agent if the agent assures that he had an official copy which was lost, and that his power of attorney has not been revoked.

Bei einer Vollmacht haben wir es mit einem principal und einem agent (in den USA auch attorney-in-fact) zu tun. Beide Begriffe haben noch weitere zahlreiche Bedeutungen. So kann ein "principal" beispielsweise ein Auftraggeber, Unternehmer, Geschäftsinhaber oder Schulleiter, aber auch ein Darlehnsbetrag sein. Ein "agent" kann ein Agent ...

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