Rn. 77

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

(1)

Baukindergeld: § 34f EStG

Bei eigengenutztem Wohneigentum wird das sog Baukindergeld unter sonst gleichbleibenden Voraussetzungen von DM 600 auf DM 750 angehoben.

(2) Beiträge und Spenden für politische Zwecke: § 34g EStG

Die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gilt ab 1989 (geändert durch HHbegleitgesetz 1989 auf 1984: vgl Rn 80) auch für Beiträge und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen.

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