Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Prinzipienorientierte Regulierung

Rz. 201 Fast jeder Mensch hat eine mehr oder minder stark ausgeprägte Abneigung gegen Unordnung. Unordnung erhöht die Komplexität, erschwert die Orientierung und schürt darüber hinaus die Angst vor dem unkalkulierbaren Chaos. Es liegt daher in der Natur des Menschen, die Unordnung durch Regeln beherrschbar zu machen. Dementsprechend liegt der Organisation moderner Gesellscha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen

Rz. 18 Die geforderte Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion sollte allerdings nicht das immer wieder kritisierte "Silodenken" befördern. Nach den Vorstellungen der EBA sollte die Risikocontrolling-Funktion dadurch insbesondere nicht an einem Zusammenwirken mit den Geschäftsbereichen bzw. -einheiten[1], deren Risiken sie kontrolliert, gehindert sein. Das Zusammenwirke... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anforderungen der EBA an interne Governance- und Kontrollrichtlinien

Rz. 52 Die EBA verlangt von den Instituten die Erarbeitung eines Rahmenwerkes für die interne Governance, wobei für die jeweiligen Anforderungen (z. B. organisatorische und operative Struktur des Institutes, Auslagerungen, Risikokultur, Verhaltenskodex, Umgang mit Interessenkonflikten, Whistleblowing-Verfahren) Richtlinien vorgehalten werden sollen.[1] In den von der EBA im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 68 Im Kontext der MaRisk erhält die Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit des "Risikomanagements im Allgemeinen" und des "internen Kontrollsystems im Besonderen" seitens der Internen Revision eine besondere Gewichtung. Für die Interne Revision geht es also insbesondere um die Prüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems, d. h. der Regelungen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dimensionen des Risikobegriffes

Rz. 2 Zwar ist das Thema "Risiko" in nahezu jeder wissenschaftlichen Disziplin fest verankert. Dennoch hat sich bislang noch keine allgemein akzeptierte Risikodefinition über alle Disziplinen hinweg herausgebildet. Unterschiedliche Ansätze zur Beschreibung des Begriffes Risiko finden sich z. B. in der Mathematik, der Psychologie oder den Gesellschaftswissenschaften. Mögliche... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Einbindung des Aufsichtsorgans

Rz. 294 Nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. AktG, GenG) besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die durch den Vorstand ausgeübte Geschäftsführung des Unternehmens zu überwachen. Es versteht sich daher von selbst, dass sich das Aufsichtsorgan im Rahmen seiner Überwachungspflichten auch intensiv mit der strategischen Ausrichtung des Institutes und deren... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Risikotragfähigkeitsmeldewesen

Rz. 36 Das Risikotragfähigkeitsmeldewesen dient seit 2015 der standardisierten Erhebung von Daten zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in deutschen Instituten. Dem im Rahmen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes neu gestalteten § 25 Abs. 1 KWG zufolge müssen die Institute unverzüglich nach Ablauf eines jeden Quartals der Deutschen Bundesbank Informationen zu ihrer finanziellen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 643 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass – im Gege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Vorgaben der EBA an die Auslagerungsvereinbarung

Rz. 355 Aufgrund der zentralen Bedeutung der Auslagerungsvereinbarung enthalten auch die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen einen detaillierten Katalog an Vertragselementen, die das auslagernde Institut und das Auslagerungsunternehmen schriftlich vereinbaren sollten ("contractual phase"). Die endgültige Fassung der Leitlinien formuliert ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Führung bedeutet, bewusst auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nichts anderes gilt für die Führung leitender Manager von Unternehmen, denn diese wirken zielgerichtet auf ihre Mitarbeiter ein, um z. B. Strategien umzusetzen. Führung geht in diesem Zusammenhang immer mit der Übernahme von Verantwortung einher. Zwar ist dies... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Turnus der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 71 Die zuvor in BTR 3.1 Tz. 11 enthaltenen Berichtsanforderungen wurden von der deutschen Aufsicht im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle deutlich erweitert. Gleichzeitig wurde der Turnus der regelmäßigen Berichterstattung über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation verbindlich festgelegt. Allerdings war auch zuvor schon das Aufsichtsorgan vierteljährlich von ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Rechtliche Regelungen und Vorgaben im Sinne des Moduls AT 4.4.2

Rz. 14 Dem ersten Entwurf der vierten MaRisk-Novelle vom 26. April 2012 zufolge hatte die neu einzurichtende Compliance-Funktion die Aufgabe, die institutsinternen Regelungen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorgaben gewährleisten, zu bewerten und ihre Einhaltung zu überwachen. Ferner hatte sie die Risiken zu beurteilen, die sich aus der Nicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Definition des Modellrisikos

Rz. 39 Bei der Definition des Modellrisikos wird in § 1 Abs. 34 KWG auf den möglichen Verlust abgestellt, den ein Institut als Folge von im Wesentlichen auf der Grundlage von Ergebnissen interner Modelle getroffenen Entscheidungen erleiden kann, die in der Entwicklung, Umsetzung oder Anwendung fehlerhaft sind. Die internationalen Standardsetter definieren das Modellrisiko in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Scoringverfahren

Rz. 4 Beim Scoringverfahren wird die Bewertung mittels einer Kennzahl auf einer Punkte-Skala (Score) dargestellt, die auf einer rein mathematisch-statistischen Basis beruht. Bewertet werden homogene Merkmale mit eindeutigen Merkmalsausprägungen. In der Praxis haben sich für bestimmte Geschäftssegmente unterschiedliche Typen von Scoringverfahren mit zum Teil voneinander abwei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entwicklung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Schreiben vom 15. April 2004

[…] in den letzten Wochen sind mehrere Vertreter der Industrie und der Verbände an mich herangetreten und haben um weitere Informationen zu dem mittlerweile von mir in Angriff genommenen Projekt "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) gebeten. Diesem Informationsbedürfnis trage ich gerne Rechnung. Lassen Sie mich zunächst näher auf die Gründe eingehen, die mich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Rz. 235 Ursprünglich galten die MaRisk in abgestufter Form auch für Investmentgesellschaften. Nachdem diese jedoch im Jahr 2007 durch das Investmentänderungsgesetz ihre Institutseigenschaft verloren haben, ergab sich – zumindest formal gesehen – eine Lücke. Vor diesem Hintergrund entwickelte die deutsche Aufsicht zunächst separate "Mindestanforderungen an das Risikomanagemen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Beteiligung der Compliance- und der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 62 Mit der vierten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Formulierung auf Vorschlag des Deutschen Institutes für Interne Revision insoweit angepasst, als zukünftig auch die Compliance- und die Risikocontrolling-Funktion "im Rahmen ihrer Aufgaben" zu beteiligen sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte eine Streichung vorgeschlagen, weil die gleichzeitige Nennung anderer Fun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.13 Im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 70 Die Vorschrift entspricht der früheren Regelung in § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Zulässig ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen. Rz. 71 Unter dem Bewachungsgewerbe versteht man nach § 34a GewO das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Hierzu zählt z.B. die Be... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Durchführung des Eil- und Großbetragszahlungsverkehrs (§ 10 Abs . 4)

Rz. 115 Zur Sicherung des Finanzstandorts Deutschland wurde durch das Gesetz zur Einführung des Euro vom 9.6.1998[1] mit Wirkung zum 1.1.1999 die Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 4 eingeführt. Die Anzahl der Feiertage ist in den Euroländern sehr unterschiedlich. Damit deutsche Kreditinstitute keine Nachteile im Wettbewerb mit Konkurrenten anderer Mitgliedstaaten der EU erlei... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.8 Beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 41 Die Ausnahmen nach Nr. 8 unterfielen entweder vor Inkrafttreten des ArbZG nicht dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach der GewO oder waren nach § 105e GewO sowie den ergänzenden Vorschriften erlaubt. Rz. 42 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, beim Rundfunk, bei der Tages-und Sportpresse sowie bei Nachrichtena... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Not-, Rettungsdienste, Feuerwehr (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Das Gesetz sieht für Dienste mit helfender Funktion eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit vor. Hierunter fallen die bei der Feuerwehr sowie Not- und Rettungsdiensten beschäftigten Arbeitnehmer. Hierzu zählen sowohl die bei öffentlichen und gemeinnützigen Diensten (etwa DRK, Malteser Hilfsdienst, Technisches Hilfswerk) als auch die bei privaten, auf Gewinnerzielun... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Um die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten, lässt das Gesetz die Beschäftigung in Krankenhäusern sowie anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an diesen Tagen zu. Dem Ausnahmetatbestand unterfallen zunächst alle stationären Einrichtungen, in denen Kranke, die ärztliche B... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.6 Bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 34 Zulässig sind nichtgewerbliche Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbänden, Vereinen, Parteien oder vergleichbaren Vereinigungen. Hinsichtlich des Begriffs der Kirche ist auf die Ausführungen bei § 7 Abs. 4 zu verweisen.[1] Allerdings gilt die Ausnahmevorschrift nicht nur für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Die im Gesetz ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.12 In der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 66 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren. Rz. 67 Unter Landwirtschaft versteht man die wirtschaftliche Bodennutzung, um pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Hierzu zählen die Unternehmen, die der landwirtschaft... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Bäckereien und Konditoreien (§ 10 Abs. 3)

Rz. 107 Für Bäckereien und Konditoreien gilt seit dem 1.11.1996 das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt, zugleich wurden die für diese Betriebe geltenden Sonderregelungen und damit auch die Bestimmungen über das Nachtbackverbot aufgehoben. Durch die Ausnahmebestimmung des § 10 Abs. 3 soll die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Backwaren auch an Sonn- und Feiertagen sicher... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Indexierung

Rz. 12 Die Miete kann nur an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung alle privaten Haushalte in Deutschland (ab 2003: Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)) geknüpft werden, der regelmäßig veröffentlicht wird. Weitere notwendige Inhalte ergeben sich nicht aus dem Gesetz, müssen jedoch den Grundanforderungen des § 2 der Preisklauselve... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.11 In den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 60 Für diese Bereiche waren früher Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 105e GewO möglich. Zur Sicherstellung des öffentlichen Interesses und einer funktionierenden Versorgung können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden. Rz. 61 Unter Energiev... mehr

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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Reichweite der Ausnahmen

Rz. 8 Die Ausnahmen bestehen für bestimmte Beschäftigungsbereiche und Betriebe. Es stellt sich die Frage nach der Reichweite der jeweiligen Ausnahmen. Sie gelten dabei für die im Gesetz ausdrücklich genannte Haupttätigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass zwingend der ganze Betrieb hiervon erfasst wird. So bedingen Ausnahmegründe für den Produktionsbereich nicht zwangsläufig e... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.10 In Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Komissionieren von leichtverderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 56 Die Ausnahme nach Nr. 10 entspricht hinsichtlich der Verkehrsbetriebe dem früheren § 105e GewO. In Abs. 1 Nr. 10 lässt das Gesetz eine Ausnahme für Verkehrsbetriebe sowie für den Transport und das Kommissionieren von leicht verderblichen Waren zu. Hierdurch soll der überragenden Bedeutung des Verkehrs in einer mobilen Gesellschaft sowie dem Bedürfnis der Verbraucher n... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 9 Umgang mit Gesundheitsdaten: Datenschutz

Um Kennzahlen zu ermitteln, werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dabei ist zu beachten, dass stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt bzw. eingehalten werden müssen. Gesundheitsdaten von Mitarbeitern sind gemäß § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz besonders sensible Angaben, für deren Erhebung und Verwendung ganz besondere Ein... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.5 Bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Da die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 genannten Veranstaltungen typischerweise von der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen werden, besteht gerade an diesen Tagen ein erhöhter Personalbedarf, sodass eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG geboten ist, um die Freizeitbedürfnisse der Allgemeinheit zu erfüllen. Die Ausnahmen waren vor Inkrafttreten... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Gewerberaum

Rz. 20 Bei Gewerberaummietverhältnissen ist die freie Vereinbarung von Wertanpassungsklauseln weiterhin durch das Preisklauselgesetz (Art. 2 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 14.9.2007, BGBl. I S. 2246) in dem dortigen Umfang beschränkt (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 23; vgl. dazu Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564 ff.). Für die in einem Gewe... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Ergänzende Regelungen in Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (Abs. 5)

Rz. 167 § 325 Abs. 5 HGB ordnet an, dass andere Publizitätspflichten von § 325 HGB unberührt bleiben. Die Quellen, aus denen sich weitere Offenlegungsverpflichtungen ergeben können, sind nicht abschließend. Weitergehende Verpflichtungen können sich z. B. aufgrund der Rechtsform (etwa bei Genossenschaften) oder infolge der Tätigkeit (etwa bei Kreditinstituten und Versicherung... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 1 Zweck des Gesetzes

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Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / Art. 7 Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden. (2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mit... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1 Ziel des Gesetzes

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) befindet sich in einer Finanzkrise. Die Leistungsausgaben übersteigen die Beitragseinnahmen deutlich. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 eine Deckungslücke von rund 40 Mrd. EUR und ein Anstieg des Gesamtbeitragssatzes auf bis zu 19,3 %. Es werden folgende Ziele verfolgt: Dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 Begrenzung der... mehr