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Verhaltensbasierter Arbeitsschutz (BBS) als Best Practic ... / 2.3 Ethik und wirtschaftliche Vernunft

Waldemar Junior
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Die Worte Werner von Siemens verlieren auch nach 130 Jahren nicht ihre Aktualität: "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft".

Die Vermeidung von Verletzungen und Förderung von Gesundheit und Unversehrtheit entspricht einem hohen ethischen Bewusstsein für die Würde des Menschen und seines unveräußerlichen Rechtes auf Sicherheit und Gesundheit.

Unternehmen, die von dieser Grundhaltung geleitet sind, zeichnen sich i. d. R. auch durch hohe Qualität ihrer Produkte und ausgeprägte Verantwortung im Umgang mit ihren Partnern/Kunden aus. Sie stehen für eine nachhaltige, verlässliche Kultur und wirken damit anziehend auf andere.

Das Vermeiden von Verletzungen und Verlusten jeglicher Art hat zweifelsfrei immer auch ökonomische Vorteile. Bei Unfällen von Fremdfirmenmitarbeitern entstehen häufig wirtschaftliche Folgen durch

  • Betriebsstillstände,
  • Verzögerung der Fertigstellung von Aufträgen,
  • Beschädigung von Maschinen, Gebäuden,
  • mögliches Betroffensein eigener Mitarbeiter etc.

Unabhängig, ob im Nachhinein Schadensersatz eingefordert werden kann, bleibt das wirtschaftliche Risiko zunächst immer für den Unternehmer bestehen. Im Sinne einer klugen Prävention und wirtschaftlichen Vernunft wird jeder Unternehmer deshalb vorausschauend seine Risiken minimieren.

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