Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen nach § 25b KWG

Rz. 156 Durch die Integration der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen in die MaRisk wurde die gesetzliche Grundlage, auf die sich die MaRisk beziehen, erweitert. Die MaRisk dienen seither auch der Auslegung von § 25b KWG (§ 25a Abs. 2 KWG a. F.) – der zentralen gesetzlichen Norm im Bereich der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen, die im Zuge der Umsetzung des Finanzm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 257 Seit Inkrafttreten des Trennbankengesetzes[1] haben die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes gemäß § 25c Abs. 4a Satz 1 Nr. 1 KWG dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit das Gesamtziel, die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Basel III und EU-Richtlinienvorgaben

Rz. 50 Die erneute Anpassung und Ergänzung der MaRisk[1] war u. a. auf die umfassende Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften und die Ausarbeitung der Liquiditätsvorschriften zurückzuführen, die zunächst auf internationaler Ebene erfolgte (Basel III)[2] und anschließend in Europa nachvollzogen wurde – unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des europäischen Finanzma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Grenzen des Risikomanagements auf Gruppenebene

Rz. 37 Auch für das Risikomanagement auf Gruppenebene gilt der Grundsatz der Proportionalität (→ AT 1 Tz. 3). Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt insbesondere von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von der Gruppe betriebenen Geschäftsaktivitäten ab. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG. Ein "wirksames Ri... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129 ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vergütungen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks

Rn. 387 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vergütungen müssen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks gezahlt worden sein. Hiermit ist mE dieselbe Gesellschaft oder Gemeinschaft angesprochen, an der die Beteiligung bestehen muss, also die Fondgesellschaft. Es genügt also nicht, wenn der Bezieher der Einkünfte Leistungen etwa für die Portfoliogese... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Informationsbeschaffung für die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, die Vorgaben des Abschnittes 5.1 (Informationen und Dokumentation) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in die MaRisk zu überführen, weil die dort genannten Anforderungen von den bestehenden Regelungen bereits hinreichend abgedeckt sind. Im Kern geht es dabei um die für eine Kreditwürdigkeitsprüfung von V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Regelmäßige Berichterstattung

Rz. 31 Neben den einzelnen Revisionsberichten, die sich regelmäßig an die geprüften Bereiche sowie deren fachlich zuständige Geschäftsleiter richten (→ BT 2.4 Tz. 1), hat die Interne Revision der gesamten Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan prüfungsübergreifende Berichte vorzulegen, wobei zwischen den vier Quartalsberichten und einem Jahresbericht unterschieden wird. Der... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss gem. § 352e FamFG, mit dem das Nachlassgericht die zur Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu 2) erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen I.E. verheiratet. Die Beteiligte zu 1) ist die Schwester der Ehefrau des Erbla... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten – ihrer Mutter – Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung. Die Klägerin ist die Tochter, die Beklagte ist die Witwe des am … mit letztem Wohnsitz in … verstorbenen Herrn … (Erblasser). Beide Parteien haben den Erblasser aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je ½ beerbt. Der Erblasser war Eige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Relevanz für die Bankenaufsicht

Rz. 10 Die Risiken von Auslagerungen sind auch für die Bankenaufsicht von Bedeutung. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden können es nicht hinnehmen, wenn Institute die Kontrolle über ihre ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse verlieren. Die BaFin hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass Auslagerungen nicht zur Beaufsichtigung von "virtuellen Banken" oder "Parabanken" führen dür... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Betreiber kritischer Infrastrukturen

Rz. 185 Für die Betreiber "kritischer Infrastrukturen" (KRITIS-Betreiber)[1] gelten u. a. in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung besondere Vorschriften. Nach Tz. 12.2 BAIT ist der Geltungsbereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) innerhalb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkenn... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bedeutung des Betriebsvermögens

Rn. 67 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für den Begriff der selbstständigen Arbeit ist das Fehlen eines BV nach Art eines gewerblichen BV nicht wesentlich und fortschreitend auch nicht mehr typisch. Im Gegenteil haben auch selbstständig Tätige nicht selten sogar erhebliche Vermögen, die der Berufsausübung dienen (s Rn 63; s auch BFH BStBl III 1964, 120). Da auch die selbstständig ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition von Compliance-Risiken

Rz. 45 In den MaRisk werden die Compliance-Risiken allgemein als die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergebenden Risiken beschrieben, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können. Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verlet... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gesellschaftszweck ausschließlich Erwerb, Halten und Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rn. 382 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Gesellschaftszweck umfasst also die drei Phasen, in denen sich typischerweise der Private Equity bzw Venture Capital betätigt (vgl Lorenz, DStR 2001, 821), also insb auch die Realisierung des Wertzuwachses (BMF BStBl I 2004, 40; Freyling/Klingsch, StB 2003, 21; Hohaus/Inhester, DB 2003, 1080; Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 580). Rn. 383 Stand... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Rechtsnatur der MaRisk

Rz. 27 Das geltende Bankaufsichtsrecht ist durch eine vielschichtige Interaktion internationaler Standards, unionsrechtlicher Bestimmungen sowie nationaler Gesetzgebung geprägt. Der Regelungsbestand des Bankenaufsichtsrechts auf nationaler Ebene beruht auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, wie z. B. Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Während Gesetze oder Ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Ausreichende Befugnisse und Zugang zu Informationen

Rz. 105 Damit die Compliance-Funktion ihre Aufgaben effektiv und im Interesse des Institutes wahrnehmen kann, sind dem Compliance-Beauftragten bzw. seinen Mitarbeitern ausreichende Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen für ihre Tätigkeit relevanten Informationen einzuräumen. Entsprechende Regelungen enthalten die MaRisk auch bei der Risikocontrolling-Funktion ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dominanz der IT-Systeme

Rz. 2 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung eines Institutes. Hierzu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude, Büromaterial oder Aufbewahrungsmöglichkeiten. Es ist evident, dass sich z. B. hinsichtlich der Gebäude bei einem Institut mit weit verzweigtem Filialnetz andere Fragen ergeben als bei einem I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen

Rz. 200 In allen genannten Varianten der Berichterstattung geht es letztlich darum, auf Schwachstellen hinzuweisen, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen, angemessene Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen oder Prüfungshandlungen durch die Interne Revision einzuleiten. Auf diese Weise kann vom Institut weiterer Schaden abgewendet werden. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Regulierung von innovativen Methoden und Verfahren

Rz. 12 Die komplexen Verfahren und technologischen Entwicklungen der letzten Jahre bieten den Instituten ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Prognosegüte der Modelle zu optimieren. Sie gehen aber auch mit erhöhten oder neuen Risiken einher. Risiken wie unbeabsichtigte Diskriminierung bestimmter Verbrauchergruppen sind nicht nur ein Problem des Verbraucherschutzes, son... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Überwachungsfunktion des Aufsichtsorgans

Rz. 33 Funktionsfähige interne Governance-Strukturen setzen voraus, dass die Aufsichtsorgane der Institute ihre Überwachungsfunktion sachgerecht wahrnehmen.[1] Die Überwachungsfunktion der Aufsichtsorgane ist in unterschiedlichen gesetzlichen Normen fest verankert. Nach § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen. Bei Kreditinstituten in der Rec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendbarkeit der MaRisk im Bereich des SSM

Hinsichtlich der Anwendung von Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen auf SIs – insbesondere im Bereich der MaRisk – hielt die Aufsicht Folgendes fest: Grundsätzlich führen Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen zu einer Selbstbindung der Verwaltung. Die BaFin veröffentlicht diese Verwaltungsvorschriften, damit sich die von ihr Beaufsichtigten darauf einstellen und di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 und 2, 50 und 50a StBerG aF sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Kriterien für die Risikovorsorge

Rz. 2 Auch bisher schon müssen auf der Basis handelsrechtlicher Vorschriften bzw. internationaler Rechnungslegungsnormen in nachvollziehbarer Weise die jeweiligen Risikovorsorgebeträge ermittelt werden. Außerdem ist gemäß § 41 Abs. 2 PrüfbV [1] das Verfahren zur Ermittlung der Risikovorsorge darzustellen und zu beurteilen. Art, Umfang und Entwicklung der Risikovorsorge sind z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Krediteinzelkompetenz und Geschäftsleiterqualifikation

Rz. 67 Die Krediteinzelkompetenz kann nur durch einen Geschäftsleiter ausgeübt werden, der über eine entsprechende Qualifikation im Sinne des § 1 Abs. 2 KWG verfügt. Das Recht eines Geschäftsleiters, im Rahmen seiner Krediteinzelkompetenz eigenständig Kreditentscheidungen zu treffen, geht insofern nicht automatisch auf seinen – unterhalb der Ebene der Geschäftsleitung anges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Konkrete Umsetzung durch die MaRisk ("erste MaRisk-Novelle")

Rz. 132 Zahlreiche der an dieser Stelle nur ausschnittweise abgehandelten Richtlinienvorgaben der MiFID waren in Deutschland bereits durch § 25a KWG bzw. die MaRisk umgesetzt. Insgesamt hielt sich dadurch der Änderungsbedarf auf der Ebene des Gesetzes in Grenzen (→ AT 1 Tz. 1). Bei den MaRisk waren im Jahr 2007 richtlinienbedingt vor allem die folgenden Anpassungen von Bedeu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gewinnausschüttung einer "optierenden Gesellschaft"

Rn. 241a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050), können ab dem VZ 2022 Personenhandels- und Partnerschaftgesellschaften gem § 1a Abs 1 S 1 KStG beantragen, wie eine KapGes (sog "optierende Gesellschaft") und ihre Gesellschafter wie nicht persönlich haftende Gesellschafter einer ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zeitfragen

Rn. 400 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Qualifizierung des Gewinnvorzugs hat nach § 52 Abs 1 EStG 2004 bereits ab VZ 2004 zu erfolgen. Dagegen ist das Halb-/Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40a EStG auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG anzuwenden, wenn die vermögensverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft nach dem 31.03.2002 gegründet worden ist oder soweit die Vergütun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.3 "Waiver" auf Gruppenebene

Rz. 488 Die Diskussion der Kreditwirtschaft mit der deutschen Aufsicht über mögliche Erleichterungen gruppeninterner und ggf. gruppenexterner Auslagerungen ist gegenwärtig noch nicht beendet und wird parallel auch auf europäischer Ebene geführt. Den EBA-Leitlinien zufolge haben diejenigen gruppenangehörigen Institute, denen die Aufsichtsbehörde einen "Waiver" gemäß Art. 7 CR... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Compliance-Beauftragter auf Gruppenebene

Rz. 103 Sofern kein Compliance-Beauftragter auf Gruppenebene ausdrücklich benannt wurde, empfiehlt sich bei Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, dass der Compliance-Beauftragte des konsolidierenden Institutes für die Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion auf Gruppenebene verantwortlich ist. So nimmt die EBA die Institute dafü... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Böhme, Die Besteuerung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit, DStZ/A 1986, 168; Bödefeld, Die steuerliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen und Entschädigungen nach § 97 des Gesetzes über das Urheberrecht, BB 1988, 1724; Wendt, Muss ein Schriftsteller schreiben – Schriftsteller im Multimedia-Zeitalter, FR 1999, 128; Trachte/Helios, Einkünfte aus schriftstelleris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Vereinfachte Verfahren zur Klassifizierung von Risiken

Rz. 11 Der Verbreitungsgrad von Risikoklassifizierungsverfahren ist selbst bei kleinen Instituten sehr hoch. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verbände der Kreditwirtschaft in dieser Hinsicht wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Jedoch gibt es auch Institute, die nicht über Risikoklassifizierungsverfahren verfügen. Diese i. d. R. sehr kleinen oder in relativ r... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 232 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Es handelt sich um amtlich zugelassene Berater der Schiffsführung auf bestimmten, schwierig zu befahrenden Wasserstraßen, auf denen aus Sicherheitsgründen Lotsen an Bord genommen werden müssen. Die Zulassung setzt neben dem höchsten Befähigungsnachweis – Kapitänspatent – für das jeweils zu führende Schiff genaueste Kenntnisse des jeweiligen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1 Planung

Rz. 275 Ausgangspunkt geschäftsstrategischer Planungen ist die Existenz von Zielen. Häufig werden die Ziele aus übergeordneten Absichten, Wertorientierungen, Missionen oder Unternehmensleitbildern abgeleitet. Bei vielen Instituten werden derartige Leitbilder auch nicht unwesentlich durch Statuten oder sogar Gesetze bestimmt. Bei Sparkassen, Landesbanken und Förderinstituten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Schutz der Wertpapierdienstleistungskunden (Tz. 4)

Rz. 128 4 Durch das Rundschreiben wird zudem über § 80 Abs. 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) in Verbindung mit § 25a Abs. 1 KWG Art. 16 der Richtlinie 2014/65/EU (Finanzmarktrichtlinie) umgesetzt, soweit diese auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gleichermaßen Anwendung findet. Dies betrifft die allgemeinen organisatorischen Anforderungen gem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Finanzdienstleistungsinstitute und große Wertpapierfirmen (Tz. 2)

Rz. 113 2 Finanzdienstleistungsinstitute und große Wertpapierfirmen gemäß § 2 Abs. 18 des Wertpapierinstitutsgesetzes, welche aufgrund der Vorgabe des § 4 dieses Gesetzes zur Anwendung der §§ 25a und 25b des KWG verpflichtet sind, haben die Anforderungen des Rundschreibens insoweit zu beachten, wie dies vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie von Art, Umfang, Komplexitä... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegfall der Buchführungspflicht

Rn. 410 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine Buchführungspflicht von Angehörigen der freien Berufe besteht mit In-Kraft-Treten der AO 1977 ab 01.01.1977 aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht mehr (BFH BFH/NV 1987, 674), und zwar selbst dann, wenn die in § 141 AO aufgeführten Buchführungsgrenzen überschritten werden. Unter diese Regelung fallen nur gewerbliche Unternehmer und ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung mit Bsp

Rn. 90 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obwohl sich der Begriff der Kunst nach allg Auffassung sehr schwer definieren bzw "kaum erfassen" lässt (BFH BStBl II 1983, 7; BFH BStBl II 1984, 491; BFH BFH/NV 1993, 716; ferner BVerfGE 67, 213, 225), besteht angesichts der unterschiedlichen Auswirkungen der Zuordnung erzielter Einkünfte zu den gewerblichen oder aus selbstständiger Arbeit ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Anforderungen an den sonstigen Fremdbezug nach MaRisk

Rz. 157 Wenngleich der "sonstige Fremdbezug von Leistungen" nicht als Auslagerung zu qualifizieren ist, hat das Institut auch beim Bezug solcher Leistungen die allgemeinen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG zu beachten (→ AT 9 Tz. 1, Erläuterung). Insofern konstituiert der "sonstige Fremdbezug von Leistungen" keinesfalls e... mehr