Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum geschuldeten > Arbeitslohn vom ArbG geleistet werden. Unerheblich ist, ob es sich um private oder öffentlich-rechtliche ArbG handelt. Begünstigt sind sowohl Zuschüsse (Geldzuwendungen) als auch > Sachbezüge. Das Zusätzlichkeitskriterium ist erfüllt...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bisher genannten grundsätzlichen Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Vertrags verschärfen sich, sofern ein sog. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsführer in der Lage ist, die GmbH zu beherrschen, er also grundsätzlich die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Im Einzelfall kann eine Beherrschung auch gegeben...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5 Einkommensteuer des Gesellschafter-Geschäftsführers

5.1 Arbeitslohn Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich i. d. R. als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Die Bezüge sind nach den allgemeinen Vorschriften der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Fremd-Geschäftsführer bestellt i...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsführer im Steuerrecht

Zusammenfassung Überblick Auch ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann zu deren Geschäftsführer bestellt werden. Damit kommt diesem dann eine Doppelfunktion zu: Einerseits ist er in seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer weisungsgebundener Leiter des Unternehmens, andererseits kontrolliert er als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung die G...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 4 Anstellungsvertrag

In der Praxis ist der Anstellungsvertrag mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer sicherlich die bedeutendste Vereinbarung. Zugleich ist dies auch ein Bereich, in welchem – bedingt durch die Vielgestaltigkeit – immer wieder Fehler gemacht werden bzw. es mit dem Finanzamt zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Kernpunkt für die steuerrechtliche Überprüfung bzw. Anerkennung ist – wi...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 6 Haftung

Oft wird die Rechtsform der GmbH gewählt, um eine Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers mit dessen Privatvermögen abzuwehren. Dennoch ist der Gesellschafter-Geschäftsführer latent immer von einer Haftung bedroht – nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerrechtlich. So kann eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach den §§ 34, 69 AO in Betracht kommen. V...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.5 Sonderausgabenabzug

Erhält ein Alleingesellschafter eine betriebliche Altersversorgung (Pensionszusage), hat er diese wirtschaftlich aus eigenen Mitteln erbracht.[1] Deshalb ist der Vorwegabzug bzw. der Höchstbetrag der Basisversorgung ab 2005 für den Sonderausgabenabzug nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen. Der BFH hat dies auch für 2 jeweils zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.2 Zeitwertkonten

Ein in den letzten Jahren immer beliebter gewordenes Vergütungsmodell sind die Zeitwertkonten. Hierauf werden Zeitguthaben bzw. Überstunden angespart und durch eine Gutschrift auf einem Wertguthabenkonto dokumentiert. Das Zeitwertkonto kann dann in späteren Jahren genutzt werde, um z. B. vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Von Beginn an war strittig, ob die Gutschrift bei de...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Auch ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann zu deren Geschäftsführer bestellt werden. Damit kommt diesem dann eine Doppelfunktion zu: Einerseits ist er in seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer weisungsgebundener Leiter des Unternehmens, andererseits kontrolliert er als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Form für vertragliche Regelungen

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der "Formfreiheit", d. h. es besteht kein Formzwang für abzuschließende Verträge. Dieser Grundsatz ist auch auf das Steuerrecht zu übertragen, sodass das Finanzamt dem Grunde nach auch mündliche Vereinbarungen anerkennen muss. Die grundsätzliche Formfreiheit besteht bei nahezu allen Vereinbarungen, die zwischen der GmbH und dem Gesellschaft...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.1 Arbeitslohn

Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerrechtlich i. d. R. als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Die Bezüge sind nach den allgemeinen Vorschriften der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein Fremd-Geschäftsführer bestellt ist.mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.4 Arbeitgeberzahlungen zur Renten- und Krankenversicherung

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitnehmer und damit nicht sozialversicherungspflichtig. Zahlungen des Arbeitgebers zur Renten- bzw. Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung können damit auch nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei erfolgen. Werden diese dennoch geleistet, kann dadurch eine verdeckte Gewinnauss...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 7 Umsatzsteuer

Geschäftsführungsleistungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft erbringt, können nach der geänderten Rechtsprechung des BFH[1] umsatzsteuerpflichtig sein. Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer steht dem jedenfalls nicht entgegen. Demnach kann der Geschäftsführer mit dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.5 Fremdvergleich

Neben diesen mehr formellen Punkten muss auch der Inhalt der getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträge gewisse Grundsätze erfüllen. Insbesondere müssen die Vereinbarungen fremdüblich sein. Das heißt, die vertraglichen Regelungen müssen in der getroffenen Weise auch unter fremden Dritten anzutreffen sein, der sog. Fremdvergleich. Hierbei wird die jeweilige konkrete Fallgestalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Rückwirkungsverbot

Bei beherrschenden Gesellschaftern werden nur Vereinbarungen anerkannt, die im Voraus geschlossen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelungen angemessen sind – das sog. absolute Nachzahlungs- und Rückwirkungsverbot.[1] Praxis-Beispiel Rückwirkende Vereinbarung Alleingesellschafter A beschließt am 1.4.02 den Anstellungsvertrag zwischen ihm und der GmbH zu ändern und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Klare und eindeutige Vereinbarungen

Es steht den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, Leistungen für ihre Gesellschaft entgeltlich im Rahmen schuldrechtlicher Verträge zu erbringen, oder aber einen unentgeltlichen Gesellschafterbeitrag zu tätigen. Dennoch verlangt die Rechtsprechung, dass sich der Gesellschafter eindeutig für die eine oder andere Variante entscheidet. Vereinbarungen mü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Nahestehende Personen

Die obigen Ausführungen sind nicht nur für Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten, sondern auch für vertragliche Beziehungen mit einer ihm nahestehenden Person. Der Begriff der "nahestehenden Person" ist gesetzlich nicht definiert. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ein "Nahestehen" ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Selbstkontrahierung

Damit ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit sich wirksame Verträge abschließen kann, ist seine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens[1] erforderlich. Die Befreiung wird ihm von der Gesellschafterversammlung erteilt und im Handelsregister eingetragen.[2] Eine Befreiung nur im Anstellungsvertrag reicht nicht aus.[3] Bis zur Genehmigung bleiben erfolgte sog. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.6 Angemessenheit

Schließlich wird das Finanzamt noch darauf achten, dass die vereinbarten Vergütungen der Höhe nach üblich sind. Hierzu wird ein innerbetrieblicher, hilfsweise auch ein außerbetrieblicher Vergleich, angestellt. Dies betrifft Vereinbarungen jeglicher Art zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, wie z. B. die Höhe einer vereinbarten Miete für ein der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Tatsächliche Umsetzung

Vereinbarungen müssen nicht nur wirksam, klar und eindeutig getroffen werden, sondern sie müssen entsprechend ihrem Regelungsinhalt auch tatsächlich umgesetzt werden.[1] Wurde z. B. in einem Anstellungsvertrag eine monatliche Gehaltszahlung vereinbart, kann eine nur sporadische bzw. erheblich verspätete Auszahlung des Gehalts nicht anerkannt werden.[2] Allerdings ist eine abw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.4 Wettbewerbsverbot

Zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter kann sich eine Konkurrenzsituation ergeben, wenn beide in gleichen oder ähnlichen Geschäftsbereichen tätig sind. I. d. R. gebührt in diesen Fällen den Belangen der GmbH der Vorrang. Liegt eine Konkurrenztätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der GmbH vor, ohne dass eine klare und eindeutige Aufgabenabgrenzung festg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1 Rechtliche Grundlagen

1.1 Form für vertragliche Regelungen Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der "Formfreiheit", d. h. es besteht kein Formzwang für abzuschließende Verträge. Dieser Grundsatz ist auch auf das Steuerrecht zu übertragen, sodass das Finanzamt dem Grunde nach auch mündliche Vereinbarungen anerkennen muss. Die grundsätzliche Formfreiheit besteht bei nahezu allen Vereinbarungen, die zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.2 Zuständiges Organ

Für den Abschluss von Verträgen mit dem Geschäftsführer ist die Gesellschafterversammlung das zuständige Organ.[1] Dies kann ggf. aber in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Wird diese Zuständigkeit missachtet, ist der Vertrag bereits zivilrechtlich unwirksam.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Handelsregisteranmeldung nur bei Nachweis vorab erfolgter Einlageleistung

Zusammenfassung Die wirksame Erbringung einer Bareinlage setzt eine objektiv erkennbare Überführung des Geldes in das Sondervermögen der GmbH voraus. Es reicht nicht aus, wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter Bargeld in der Hand hält. Hintergrund Die Eintragung einer GmbH oder UG in das Handelsregister setzt voraus, dass die Gesellschafter ihre Einlagen auf das Stamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Einmann-GmbH

Rz. 33 Besonderheiten hat die Einmann-GmbH zu beachten (zur Keinmann-GmbH vgl. Rdn 23), bei der der alleinige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Gem. § 35 Abs. 3 GmbHG gilt auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen. Aufgrund einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag kann der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Herr Baumeister (B) ist Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Baumeister GmbH (B GmbH) und als einzelunternehmerischer Finanzberater im Handelsregister eingetragen. Er war überdies Gesellschafter-Geschäftsführer zusammengebrochener GmbHs bzw. GmbH & Co KGs. B hatte mit der Hausbank W eine Gesamthaftung aller Gesellschaften vereinbart und W zur Sicherheit Vermögen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1135] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 172 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher mE al...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name

Rz. 8 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt keine Firma im Sinne der §§ 17 ff. HGB, die auch keine analoge Anwendung finden. Sie ist nicht registerpflichtig.[12] Der Name der Gesellschaft kann mit den Namen der Gesellschafter und einem Hinweis auf die Rechtsform der Gesellschaft gebildet werden. Zusätze, die auf den Gegenstand der Gesellschaft hinweisen, sind sinnvoll. ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1203] für Verbindlichkeiten der GmbH eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Abs. 3 S...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 152 Das Weisungsrecht der Gesellschafter(-Versammlung) erlaubt selbst wirtschaftlich nachteilige Weisungen, jedenfalls solange die GmbH dadurch nicht in die unmittelbare Gefahr einer Insolvenz gerät (vgl. Rdn 331 ff.).[609] Die Weigerung des Geschäftsführers, solche Weisungen zu befolgen, rechtfertigt seine fristlose Kündigung.[610] Die Gesellschafterversammlung hat unte...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Gesellschafterbeschluss und Anmeldung

Rz. 99 Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer (sowie Bestellung von Prokuristen[306]) beschließen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht,[307] nach der Gründung (vgl. Rdn 9) gem. § 46 Nr. 5 und Nr. 7 GmbHG die Gesellschafter. Nach h.M. kann der Gesellschafter-Geschäftsführer außer bei der Abberufung aus wichtigem Grund mitstimmen (vgl. Rdn 161). Mit ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Voraussetzungen

Rz. 251 Die verdeckte Sacheinlage (Legaldefinition vgl. Rdn 249) kennzeichnet nach § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG keine feste Frist zwischen Geldeinlage und Verkehrsgeschäft.[953] Erforderlich ist eine von der GmbH nachzuweisende Absprache (§ 19 Abs. 5 S. 1 GmbHG, vgl. Rdn 255) zwischen GmbH und Inferent. Nach der überholten Vor-MoMiG-Rspr. sollte ein zeitlicher Zusammenhang g...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 13 Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ___...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1285] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1071] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Der EuGH weitet den Schutz von Schwangeren auf Organe von Kapitalgesellschaften aus.[43] Das OLG Köln[44] bejaht die Anwendung des AGG auf einen GmbH-Geschäftsführer. Das ArbG Bonn[45] hat die Anwendung des KSchG auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH abgelehnt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach Auffassung des BAG[46] jedenfalls dann Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _____ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr