Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter-Geschäftsführer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 302 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend für Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften.[725] § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 3 ErbStG schließt erstmal die vor dem ErbStG 2009 bestehende Nachsteuer-Lücke, die sich aus der früheren Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ergab. Die bei Personenunternehmen bestehenden Entnahmebeschränkungen sin...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Einhaltung/Unterschreitung des Lohnsummenkriteriums

Rz. 158 Die Forderung des § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG geht dahin, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des Unternehmens (einzelunternehmerischer Gewerbebetrieb, Betrieb einer Mitunternehmerschaft bzw. Kapitalgesellschaft) innerhalb der Lohnsummenfrist insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme,[350] mithin also die Mindestlohnsumme, erreichen muss. Im Falle der Vollv...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Rz. 59 Auch das zweite Argument der Rechtssicherheit kann die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse nicht rechtfertigen. Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Persönliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 37 Persönliche Verfügungsbeschränkungen können auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen und absoluter oder relativer Art sein.[36] Der Wechsel in der Geschäftsführung eines Unternehmens stellt nicht stets einen persönlichen Umstand dar; besonders bei einem mittelständischen Unternehmen, dessen Wahrnehmung am Markt maßgeblich von den geschäftsführenden Gesellschaftern geprä...mehr

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Grundstücksteile von unterg... / IV. Sonderproblem "Betriebsaufspaltung"

Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, die hier nicht im Detail erörtert werden sollen, bilden die sachliche und persönliche Verflechtung[18]. Die sachliche Verflechtung erfordert die Überlassung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage. Hier stellt sich die Frage, welche Bedeutung das Kriterium "von untergeordneter Bedeutung" des § 8 EStDV im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.3 Ablösung von Ansprüchen aus fortbestehenden Rechtsverhältnissen

Rz. 31 Die Ablösung einzelner Rechte eines im Übrigen fortbestehenden Rechtsverhältnisses wird von der st. Rspr. des BFH nicht als Entschädigung verstanden.[1] Eine anlässlich der Überleitung von Arbeitsverhältnissen gem. § 613a BGB [2] aufgrund eines Interessenausgleichs zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Arbeitsvertr...mehr

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 2 Minderheitenquorum

Immer dann, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung unter Angabe von Gründen begehrt, hat der Verwalter diesem Begehren nachzukommen. Dieses Prinzip bleibt auch nach der WEG-Reform bestehen. Bei der Ermittlung des erforderlichen Quorums kommt es insoweit allein auf die Kopfzahl der Wohnungseigentümer an.[1] Konseque...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Abbruchunternehmen: Erhält ein Abbruchunternehmer als Entgelt für den Abbruch eines Gebäudes das Abbruchmaterial, so liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.[1] Siehe auch Rz. 19a zur Abgabe werthaltiger Abfälle. Rz. 19 Abfälle: Erhält ein Werklohnunternehmer vom Auftraggeber die bei der Herstellung von Stahlwaren anfallenden Stahlabfälle, so liegt insoweit ein tauschähnl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Makler- und Bauträgerverord... / 4.1 Umfang der Versicherung

§ 15 MaBV regelt: Die Versicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden (§ 15 Abs. 1 MaBV). Die Mindestversicherungssumme muss 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (§ 15 Abs. 2 MaBV). Die Versicherung muss Deckung für die sich aus der gewer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Leitsatz Trotz einem vereinbarten Privatnutzungsverbot spricht der Anscheinsbeweis für eine private Kfz-Nutzung, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in vorliegenden Fall zu bejahen war. Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebsprüfung einer GmbH wurde die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer angenommen und dafür ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.65 Insolvenzsicherung (§ 3 Nr. 65 EStG)

(1) 1Die Steuerbefreiung gilt für etwaige Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung an eine Pensionskasse oder an ein Lebensversicherungsunternehmen zur Versicherung seiner Verpflichtungen im Sicherungsfall. 2Sie gilt auch für die Übertragung von Direktzusagen oder für Zusagen, die von einer Unterstützungskasse erbracht werden sollen, wenn die Betriebstätigkeit eingestellt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lösegeld

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zahlt der ArbG ein Lösegeld, weil einer seiner ArbN in Ausübung der Berufsarbeit entführt worden ist, so ist das kein Vorteil, der für eine Beschäftigung, also für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt wird (vgl § 19 EStG; > R 19.3 Abs 1 Satz 1 LStR) und führt deshalb nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn. Steht die Ent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

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Ergebnisverwendung / 2.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 11 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 2.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 19 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–168 HGB maßgeblich. Rz. 20 Auch bei der KG bildet die Bilanz zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs die G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R; Urteil v. 29.6.2016,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 355 Nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG hat die Rückoption zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Körperschaft besteuert wird. Sie kehrt also zur transparenten Besteuerung als Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft zurück. Gleichzeitig gelten die Gesellschafter nicht mehr als persönlich nicht haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Sie werden wieder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.6 Verschmelzung

Grundsätzlich sind bei der Verschmelzung 2 unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung. Die Verschmelzung kann in der Weise erfolgen, dass die eine Gesellschaft die andere Gesellschaft aufnimmt oder dass im Wege der Neugründung die beiden Gesellschaften ihr Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.4 Wechsel von Komplementär/Geschäftsführer

Wechsel des persönlich haftenden Komplementärs einer KG Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet stets persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis versucht man diese Haftung durch einen Wechsel des Komplementärs zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird dann eine GmbH gegründet, die künftig als Komplementärin fungiert. Die ursprünglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.3 Umwandlung bzw. Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine juristische Person – insbesondere GmbH

Will der Verwalter sein bislang als einzelkaufmännisches Unternehmen geführtes Verwaltungsunternehmen in eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH umwandeln, konnte dies nach bisher herrschender Meinung nicht ohne Mitwirkung der von ihm bislang verwalteten Eigentümergemeinschaften erfolgen. Im einen wie im anderen Fall mussten entweder die UG oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 6. Wettbewerbsverbot

Steuerlich risikobehaftet ist das Ausscheiden eines Gesellschafters unter unentgeltlicher Mitnahme "seiner" Mandanten. Die unentgeltliche Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH vom Wettbewerbsverbot erstreckt sich nicht zwangsläufig auf die Überlassung der Mandantenverträge. Beachten Sie: In dem Verzicht auf das Entgelt für die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.5 Haftungsbeschränkung

In gewissen Grenzen kann der Verwalter seine Haftung für Pflichtverletzungen beschränken. Da entsprechende Haftungsbeschränkungen einseitig aber ausschließlich den Interessen des Verwalters dienen und dies auch eindrücklich dokumentieren, sind entsprechende Klauseln m. E. nicht empfehlenswert. Ein redlicher und "gestandener" Verwalter sollte sich hinsichtlich einer möglichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1. Wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen

Rn 4 Zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners[16] und ihrer Ursachen dürfte im Regelfall ein Eingehen auf die folgenden Punkte erforderlich sein:[17] Rn 5 die Erläuterung der rechtlichen Situation des Schuldners (Rechtsform, Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokura, Kapital, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Firma). Die Darstellung ist zudem nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einzelfälle aus der Rspr

Rn. 237 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen als WK wurde von der Rspr beispielsweise bejaht für: Bewirtungsaufwendungen eines Offiziers aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte (Kommandoübergabe) und der Verabschiedung in den Ruhestand (BFH v 11.01.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317), Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Darlehensverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf Rückzahlungsansprüche wegen eines gegenüber der Gesellschaft gewährten Darlehens wegen Verschlechterung der Vermögenslage, so liegen im Hinblick auf den insoweit nicht werthaltigen Teil der Rückzahlungsansprüche keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, sondern negative Kapitaleinkünfte i.S.d....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 1.1.3 Wohnungseigentümer

Jede Person kann in einer Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich Eigentum erwerben und dadurch zu einem Wohnungs- (vgl. § 1 Abs. 2 WEG) oder Teileigentümer (vgl. § 1 Abs. 3 WEG) werden. In diesem Fall muss sich die Verwaltung im Einzelfall damit auseinandersetzen, wer diesen Wohnungseigentümer nach außen vertritt (dazu näher in Kap. 3). Dies gilt z. B. für eine GmbH oder eine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr