Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gebühren

Rz. 44 Ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG, die Ablehnung eines Schiedsrichters nach § 103 Abs. 3 ArbGG oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung nach § 106 Abs. 2 ArbGG beschränkt, so erhält er nach VV 3326 eine 0,75 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit in den bena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entscheidung über einen Antrag betreffend eine Sicherheitsanordnung

Rz. 54 Das Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO gehört gebührenrechtlich zum Rechtszug. Dieser Teil der Gebührenvorschrift ist zuletzt durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2013[56] ergänzt worden. Für die Tätigkeit im Verfahren auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO verdient der Rechtsanwalt, der berei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12c muss ein Gericht in seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilen, soweit die Entscheidung grundsätzlich anfechtbar ist. Die Vorschrift ist dem § 39 FamFG, der durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008[1] geschaffen wurde, nachgebildet worden. Rechtsbehelfsbelehrungspflichten sind auch – seit dem 1.1.2014 – in den weiteren Kostengesetzen (u.a. § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Verfahren

Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Räumungsschuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden ( § 721 Abs. 3 ZPO). Über diese Anträge entscheidet das Prozessgericht erster Instanz und, solange die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Erinnerung

Rz. 167 Gegen die Urkundsbeamten des Gerichts über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung an das Gericht gegeben (§ 149 Abs. 2 S. 1 FGO). Rz. 168 Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen (§ 149 Abs. 2 S. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (§ 55 Abs. 2 FGO). Auch hier ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf gerichtliche Fristsetzung gemäß § 62 BDG

Rz. 48 Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG lösen keine Gebühr nach VV 6203 (Verfahrensgebühr für gerichtliches Verfahren) aus, weil es sich dabei um ein Zwischenverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 handelt.[50] Nach § 62 Abs. 1 BDG kann ein Beamter beantragen, dass das Gericht eine Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens festzusetzen, wenn ein Disziplinarverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 3 Nach § 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG kann ein Anspruch zu einem vor dem OLG anhängigen Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Gegenstands bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 2 KapMuG). Die Anmeldung hat schriftlich binnen einer Frist von 6 Monaten seit Bekanntmachung zu erfolgen (§ 10 Abs. 2 S. 1 KapMuG). Für die Anmel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtliches Gehör

Rz. 136 Stets muss die im Nichtabhilfeverfahren getroffene Entscheidung den Parteien bekanntgegeben werden. Die Kenntnis der zusätzlichen oder neuen Begründung kann für ihr weiteres Vorbringen im Beschwerderechtszug von Bedeutung sein. Rz. 137 Der Nichtabhilfebeschluss muss den Parteien nicht zugestellt werden, da er keine Frist in Lauf setzt; formlose Mitteilung reicht aus (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 28 Gem. § 11c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung gem. § 56 Abs. 1 über eine Erinnerung gegen die Festsetzung gem. § 55 ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Fristbeginn

Rz. 38 Ist die angefochtene Entscheidung nicht zugestellt und der Lauf der Beschwerdefrist damit nicht in Gang gesetzt worden,[107] findet § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO Anwendung.[108] Fristbeginn ist dann spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.[109] Bei schuldloser Versäumung der Beschwerdefrist kann binnen zwei Wochen Wiedereinsetzung in den vorigen Stan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtliches Gehör

Rz. 56 Dass dem Beschuldigten in dem Verfahren auf Feststellung rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist an sich eine Selbstverständlichkeit, wird aber in Abs. 3 S. 1 nochmals ausdrücklich vorgeschrieben. Eine Pflicht des Beschuldigten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu offenbaren, besteht nicht.[37] Das Gesetz ordnet jetzt jedoch insoweit eine Obliegenheit an. Wä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Entscheidung im Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 42 Ergeht im Verfahren nach § 495a ZPO auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO anstelle eines streitigen Urteils, weil der Beklagte nicht auf die Klageschrift nebst Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO innerhalb der gesetzten Frist reagiert hat, entsteht auch in diesem Fall nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105. Die Situation ist vergleich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Folge der Verletzung der Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 79 Verschweigt der Rechtsanwalt eine erhaltene Zahlung bei der Antragstellung (Abs. 5 S. 2, 3) oder eine danach erhaltene Zahlung (Abs. 5 S. 4), bedeutet das nicht, dass diese Zahlungen ohne Beachtung von § 58 Abs. 2, 3 uneingeschränkt anzurechnen sind. Eine Anrechnung und Rückforderung kann daher nicht allein wegen eines unlauteren Verhaltens des beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Anspruchs

Rz. 294 Der Anspruch des Verfahrensbeistands erlischt gem. § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB nach Ablauf der Ausschlussfrist von 15 Monaten ab Entstehung, auch wenn § 158 Abs. 7 S. 6 lediglich auf § 168 Abs. 1 S. 4 FamFG verweist, der keine Frist zur Geltendmachung der Vergütung enthält.[528]mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anordnung einer Antragsfrist

Rz. 163 Im Gegensatz zum Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts auf Festsetzung der Grundvergütung nach § 49 oder eines Vorschusses nach § 47, der keinerlei Befristung unterliegt und für den es nur gilt, die Verjährung (vgl. Rdn 81 f.) oder ggf. eine Verwirkung (vgl. Rdn 86 ff.) zu vermeiden, ermächtigt Abs. 6 den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dem im Wege der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aussöhnung

Rz. 15 Allen Tatbeständen von Anm. S. 1 zu VV 1001, 1003, 1004 ist gemeinsam, dass eine Aussöhnung der Eheleute stattgefunden haben muss. Bei einer Aussöhnung muss der beiderseitige ernstliche Wille, die Ehe wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, erkennbar sein.[10] Dieser Vorgang ist nicht rechtlicher, sondern ausschließlich tatsächlicher Natur. Eine Aussöhnung der Eheleute ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 Nach VV Vorb. 3.3.6 S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach Abschnitt 1, also nach VV 3104, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, und auch nicht die Ausnahme nach S. 2 für Verfahren über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe greift. Eine solche anderweitige Bestimmung enthält VV 3332. Rz. 2 Danach richtet sich die Terminsgebühr in den Fällen der VV 3324...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Entnahmerecht (Anm. Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar bei Weiterleitung der Fremdgelder an den Auftraggeber zu entnehmen (Abs. 2 S. 2). Es handelt sich bei dieser Vorschrift um ein spezielles Vorschussrecht, denn auch die Hebegebühr wird gemäß § 8 S. 1 erst mit Beendigung des Auftrags fällig, also mit Ablieferung des Geldes. Das Entnahmerecht entbind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 2 Gründe

II. Die gem. §§ 58 ff. FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Dabei handelt es sich bei der Frage, ob die Beteiligte zu 1 nach Anfechtung ihrer Ausschlagung als gesetzliche Erbin in Betracht kommt, um eine Tatsache, die sowoh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Widerspruch und Antrag des Antragsgegners auf Durchführung des streitigen Verfahrens, § 696 Abs. 1 ZPO

Rz. 24 Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid die Durchführung des Streitverfahrens gemäß § 696 Abs. 1 S. 1 ZPO, entsteht für ihn die volle Verfahrensgebühr gemäß VV 3100.[30] Im Beschluss des OLG München[31] heißt es insoweit: Zitat "Wenn die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nach Einlegung des Widersp...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung lässt trotz ihrer ausführlichen Begründung einige Fragen offen. 1. Bewilligungsreifer Sachvortrag? Der Senat bewilligt Verfahrenskostenhilfe für den in erster Linie (Rn 15) geltend gemachten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wobei er allerdings offenlässt, ob es sich beim Hauptverfahren um ein "isoliertes Abstammungsfeststellungsverfahren" bzw. ein "s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rückzahlung zuviel vereinnahmter Vergütung

Rz. 161 Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Anwalt wegen zuviel gezahlter Vergütung verjährten nach früherem Recht gemäß § 196 Nr. 16 BGB a.F. innerhalb von zwei Jahren zum Jahresende.[109] Ausnahmsweise kam auch eine 30-jährige Frist in Betracht, wenn aufgrund einer sittenwidrigen Honorarvereinbarung gezahlt worden war.[110] Nach der neuen Fassung des BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese Vorschrift Regelungen dazu, für welche Vermögensarten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenvorstellung

Rz. 56 In einem grundlegenden Beschl. v. 12.1.2009 hat das BVerfG ausgesprochen, dass eine Gegenvorstellung weder aus verfassungsrechtlichen Gründen als generell unzulässig anzusehen ist, noch dass eine offensichtliche Unzulässigkeit aus der Rechtsprechung der Fachgerichte auf der Grundlage des einfachen Rechts folgt.[84] Das BVerfG stellt insbesondere klar, dass sich aus de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anerkenntnis vor dem Sozialgericht (Anm. Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 76 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Für diesen Fall bestimmt Anm. Abs. 1 Nr. 3, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die volle Terminsgebühr erhält. Rz. 77 Allerdings muss es sich um ein Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Umfang des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 129 Gehemmt wird der Ablauf der Verjährung für die Vergütung des noch anhängigen gerichtlichen Verfahrens. Auch diese Regelung ist insoweit unklar, als sie nicht auf die Angelegenheit abstellt, sondern auf das "gerichtliche Verfahren". Abzustellen sein dürfte aber wohl auch hier auf die Angelegenheit. Sofern innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Angele...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr

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AGS 06/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten im Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (S. 241 ff.). Einen weiteren Beitrag liefert Stefan Lissner zum elektronischen Beratungshilfeantrag (S. 249 ff.). Mit dem Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens bei Festsetzung der PKH-Vergütung befasst sich Heinz Hansens und erörtert insbesondere, ob hier das Vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 3.3.6 regelt, welche Terminsgebühr in den in VV Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 6 geregelten Verfahren gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs. 7 FamGKG unanfechtbar sind. Eine Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt des Beklagten

Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist. In diesem Zusammenhang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anspruch auf Wahlanwaltsgebühren

Rz. 41 § 52 verschafft dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt einen Anspruch auf Zahlung von Wahlanwaltsgebühren gegen den Beschuldigten. § 52 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ist in § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG vom Gesetzgeber für entsprechend anwendbar erklärt worden. Das erscheint bei isolierter Betrachtung von § 52 erforderlich, weil § 52 nur für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt gi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 4 Die Pauschgebühren der VV 4100 ff. erfassen die gesamte Tätigkeit des Anwalts in den jeweiligen Verfahrensabschnitten. Hierzu zählen: Rz. 5 Innerhalb dieser Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostengrundentscheidung

Rz. 158 § 63 SGB X begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf Erstattung der im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen. Zunächst muss eine Kostengrundentscheidung ergehen.[237] Diese ist von der Ausgangsbehörde zu erlassen, wenn sie dem Widerspruch abhilft, oder von der Widerspruchsbehörde, wenn sie dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgibt.[238] In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einverständnis

Rz. 14 Im Falle des § 128 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, mit Einverständnis der Parteien erlassen worden sein. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erteilt werden, wenn der Erklärungsgehalt eindeutig bestimmbar ist. Reines Schweigen der Parteien auf die Ankündigung des Gerichts, ohne mündliche Verhan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG)

Rz. 11 § 23b enthält keine Regelung über den Gegenstandswert für die Gebühr VV 3338 für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren nach § 10 Abs. 2 KapMuG. Der Gegenstandswert ergibt sich deshalb aus § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 51a Abs. 1 GKG. Danach ist der Gegenstandswert der Wert der zugrundeliegenden Forderung, der auch Gegenstand einer etwaigen Klage sein würde.[6] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr