Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Mängel der Pfändungsverfügung können sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage erheben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO; BFH v. 03.09.1997, VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421). So kann der Drittschuldner z. B. geltend machen, die Pfändung sei unwirksam, die gepfändete Ford...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsbefristung und Antragsinhalt

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt grundsätzlich einen darauf gerichteten Antrag des Betroffenen voraus. § 110 Abs. 2 Satz 1 AO setzt für den Antrag eine Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses. Dies bedeutet gegenüber der entsprechenden Regelung in der FGO (§ 56 Abs. 2 Satz 1 FGO: zwei Wochen) eine Ausdehnung z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Unterschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist das vollständige Urteil von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben (§ 105 Abs. 1 Satz 2 FGO letzter HS; Ausnahme: ehrenamtliche Richter, § 105 Abs. 1 Satz 4 FGO). Die Unterschrift muss sich nur auf dem Original der Entscheidung befinden; es ist nicht erforderlich, dass Abschriften oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt eine Vorabentscheidung über einzelne Streitpunkte durch Zwischenurteil nicht nur bei bestimmten Klagearten, sofern Grund und Betrag streitig sind, durch Grundurteil (§ 99 Abs. 1 FGO), sondern auch über entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen (§ 99 Abs. 2 FGO). Die Umdeutung eines nicht statthaften Grundurte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtsmittel, Kosten

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Zwischenurteile nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 FGO sind die gegen Urteile statthaften Rechtsmittel gegeben. Die Zulässigkeit eines Zwischenurteils ist von Amts wegen und nicht nur aufgrund einer Rüge zu prüfen (BFH v. 14.05.1980, I R 135/77, BStBl II 1980, 695; BFH v. 15.11.1992, VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316); dasselbe gilt hinsicht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 350 AO begrenzt den Kreis der einspruchsbefugten Personen. Nicht jedermann soll Einspruch einlegen können, sondern nur der, der geltend machen kann, beschwert zu sein. Wie auch im finanzgerichtlichen Verfahren ist der Popularrechtsbehelf ausgeschlossen. § 40 Abs. 2 FGO beschränkt die Befugnis gegen einen Verwaltungsakt zu klagen, wenn ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Angabe der Revisionsgründe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO muss die Begründung die Revisionsgründe angeben und zwar zum einen die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (s. Rz. 11, 12) und zum anderen für die Verfahrensrüge weitergehend die Bezeichnung der Tatsachen, die den (Verfahrens)Mangel ergeben (s. Rz. 13–15). Die Differ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung von derartigen Veränderungen bei gebundenen Verwaltungsakten spielt bei Anfechtungsklagen im Steuerprozess in der Regel keine Rolle, weil der typische Fall des steuerrechtlichen Verwaltungsakts, der Steuerbescheid, im Grunde nur deklaratorische Natur ist, weil er nur über bereits verwirklichte Sachverhalte befindet (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antragserfordernis

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 361 AO setzt keinen Antrag voraus. Die Finanzbehörde entscheidet von Amts wegen darüber, ob Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Dies hat insbes. immer dann zu geschehen, wenn der Einspruch offensichtlich begründet ist oder aber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG zu e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Frist, Form, unbedingte Einlegung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels gehören weiter die Wahrung von Frist und Form sowohl hinsichtlich der Einlegung als auch in Bezug auf eine etwa erforderliche Begründung (§ 120 Abs. 1 FGO, § 129 FGO) sowie selbstverständlich auch die (ausreichende) Begründung, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 120 Abs. 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen der Korrekturnormen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der zulässigen Korrektur ist der einschlägigen Gesetzesvorschrift zu entnehmen, auf der die Änderung oder Aufhebung beruht. Grds. erlauben die §§ 172ff. AO im Hinblick auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende Gebot der Rechtssicherheit (s. Rz. 1) – anders als § 164 Abs. 2 AO – nur eine punktuelle Ä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Kein Absehen von Zulässigkeitsprüfung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtmittelgericht darf die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels grundsätzlich auch dann nicht dahingestellt lassen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich unbegründet, seine Zulässigkeit aber zweifelhaft ist (gl. A. Ruban in Gräber, Vor § 115 FGO Rz. 5). In diesem Fall ist das Rechtsmittel durch Beschluss zurück zu weisen (§ 126 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verletzung von Landesrecht

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Verletzung von Landesrecht kann die Revision zum BFH nur in den Fällen gestützt werden, in denen der Finanzrechtsweg in Angelegenheiten, die der Landesgesetzgebung unterliegen, im Einklang mit § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO eröffnet ist und die revisionsrechtlichen Vorschriften der FGO in den landesgesetzlichen Vorschriften für anwendbar ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsschutz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des begehrten Vollstreckungsschutzes ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 1), ist das FG zu Maßnahmen nach § 258 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Rechtswidriger Verwaltungsakt

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtswidrig ist ein Verwaltungsakt, wenn entweder die von ihm getroffene, in seinem Tenor ausgesprochene Regelung mit Verfassungsrecht, nationalem oder gemeinschaftsrechtlich gesetztem Recht oder mit geltendem Gewohnheitsrecht bzw. allgemeinen Rechtsgrundsätzen (grds. nicht Verwaltungsvorschriften!) unvereinbar ist oder der Verwaltungsakt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das sog. AnhörungsrügenG v. 09.12.2004, BGBl I 2004, 3220 mit Wirkung ab dem 01.01.2005 in die FGO eingefügt worden. Sie dient der Umsetzung einer Plenarentscheidung des BVerfG (v. 30.04.2003, 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395), mit der der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Regelung zu schaffen, die innerhalb der f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt kann ebenso wie die Ablehnung der Berichtigung mit dem Einspruch angefochten werden; bei abweisender Einspruchsentscheidung kann Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Wird der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt angefochten, sind § 351 AO, § 42 FGO zu beachten; danach ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO hängt außerdem davon ab, dass die bundesgesetzlich geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden; die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. den Vorschriften des FVG. Dies gilt allerdings nur, soweit die Verwaltung durc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Abhilfebescheid

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden gelten auch während des Einspruchs- und Klageverfahrens (§ 132 Abs. 1 AO; BayLfSt v. 03.12.2007, S-0622-27 St 41 M). Die Vorschrift des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist während dieser Verfahren auch anwendbar, soweit die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die absoluten Revisionsgründe sind in § 119 Nr. 1 bis 6 FGO abschließend normiert, d. h. bei allen anderen Verfahrensmängeln kommt die in § 119 FGO enthaltene Vermutung, dass das Urteil auf der Verletzung des Verfahrensfehlers beruht, nicht zur Anwendung. I. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 32 Abs. 1 RVG), im Übrigen nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG); zum Streitwert s. Vor § 135 FGO Rz. 23 ff. Der Rechtsanwalt kann die gerichtliche Festsetzung aus eigenem Recht betreiben (§ 32 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten einstweiliger Anordnungen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten einstweiliger Anordnungen. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO kann das Gericht eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der begehrten Verwertungsaussetzung ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 3), ist das FG zu Maßnahmen nach § 297 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG)

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 90 Abs. 1 BVerfGG ist jedermann berechtigt, gegen Grundrechtsverletzungen oder Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG durch Akte der öffentlichen Gewalt nach Erschöpfung des vorgesehenen Rechtsweges binnen Monatsfrist Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Akte der öffentliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Empfangsbevollmächtigter

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt ein zur Vertretung berufener Geschäftsführer, ist der Empfangsbevollmächtigte befugt, Einspruch einzulegen. Die Befugnis nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO schließt eine Befugnis des § 352 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. AO also tatbestandsmäßig aus. An einem vertretungsbefugten Geschäftsführer fehlt es z. B. bei Erbengemeinschaften oder Mite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anwendung von Beweisregeln der Abgabenordnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im finanzgerichtlichen Verfahren besteht ein Interesse an einer effizienten Sachaufklärung. Deshalb verweist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auf einige Beweisregeln der AO. Allerdings beschränkt sich die Verweisung auf eine sinngemäße Anwendung auf die § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung), § 160 AO (Empfängernachweis) und § 162 AO (Schätzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Kein Mutwille

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig sein. Hierdurch soll erreicht werden, dass die PKH versagt werden kann, wenn der voraussichtliche wirtschaftliche Erfolg der Prozessführung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Wagnis der Belastung m...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstand des Beweises

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen und Erfahrungssätze (Verkehrsanschauung, insbes. der beteiligten Wirtschaftskreise); daneben kommt die Beweiserhebung über ausländisches Recht, ggf. auch über inländisches Gewohnheitsrecht in Betracht (dazu s. § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 293 ZPO). Inländisches gesetztes Recht ist als...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Ablehnung des FA, den geänderten, erlassenen oder aufgehobenen Grundlagenbescheid zu berücksichtigen ist ein Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO möglich. Gegen die negative Einspruchsentscheidung ist eine Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) zu erheben (BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II 2007, 76). Der Korrekturbescheid ist eb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Begründungserleichterungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 Abs. 5 FGO erlaubt dem Gericht (in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise, s. BFH v. 29.07.1992, II R 14/92, BStBl II 1992, 1043) von einer "weiteren" Darstellung der Entscheidungsgründe abzusehen (keine Befreiung vom Tatbestand!), soweit es der Begründung des angefochtenen Verwaltungsakts oder der Entscheidung über den außerge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorläufige Regelungen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Aufhebung des Verwaltungsakts den Rechtsgrund für geleistete Zahlungen auf die Steuerschuld beseitigt und damit einen Erstattungsanspruch entstehen lässt bzw. zur Einstellung der Vollstreckung (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 AO), nicht aber zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (§ 257 Abs. 2 AO), führt und die Voraussetzungen für eine Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abschluss des Einspruchsverfahrens

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer förmlichen Einspruchsentscheidung bedarf es nur insoweit, als die Finanzbehörde dem Einspruch nicht abhilft, der Einspruch nicht zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt wird. Abhelfen kann sowohl die zuständige Finanzbehörde, als auch die für die zuständige Finanzbehörde handelnde Behörde (§ 367 Abs. 2 Satz 3, Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Richterliche Überzeugung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht entscheidet nach der von ihm gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit macht das Gesetz die richterliche Überzeugung zum Maß der Beweiswürdigung (zur Überzeugungsbildung vgl. BFH v. 24.03.2009, VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122; BFH v. 03.05.2016, VIII R 4/13, BFH/NV 2016, 1275). Die Überzeugung muss sich auf die be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen der Nichtigkeits- und Restitutionsklage

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Erhebung einer Wiederaufnahmeklage ist – entsprechend § 40 Abs. 2 FGO – eine Beschwer des Klägers, und zwar dergestalt, dass ihm die anzufechtende Entscheidung etwas versagt, was er im finanzgerichtlichen Verfahren in zulässiger Weise beantragt hatte. Zur Statthaftigkeit der Klage gehört – abgesehen von dem Erfordernis, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Verzögerungsgebühr (§ 38 GKG)

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall, dass durch Verschulden des Klägers, des Beklagten, eines Beigeladenen oder eines Vertreters eine Verzögerung des Verfahrens eintritt, kann das Gericht dem Kläger oder Beklagten (bzw. Beigeladenen) von Amts wegen wie bisher eine besondere Gebühr in Höhe einer Gebühr nach der Gebührentabelle ( Verzögerungsgebühr) auferlegen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Beschwer

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört weiter das Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers durch die angegriffene Entscheidung des FG. Formelle Beschwer liegt vor, wenn die angegriffene Entscheidung dem Begehren des Rechtsmittelführers nicht (voll) entsprochen hat, ihm also weniger gewährt hat, als er bean...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkung auf Rechtsverletzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH kann Urteile der FG nur auf Rechtsverletzungen nachprüfen (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit korrespondiert, dass er bei dieser Prüfung grundsätzlich an die im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO). Der BFH ist also keine Tatsacheninstanz, sodass es wegen des zweistufigen Aufbaus der Finanz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Streitigkeiten betreffend die Übergangsvorschriften (Sechster Abschnitt des Zweiten Teils des StBerG) und über die Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen (Erster Abschnitt des Dritten Teils des StBerG)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Übergangsvorschriften der §§ 154 bis 157b StBerG betreffen die Anwendung des StBerG im Falle von Gesetzesänderungen. Der Finanzrechtsweg ist daher z. B. für Streitigkeiten eröffnet, die sich aus der weiteren Tätigkeit früher zugelassener Steuerberatungsgesellschaften ergeben (FG Nds v. 19.08.1997, VI 622/93, EFG 1998, 244; Braun in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind ihrem Wesen nach grundsätzlich unwiderruflich und können nicht analog §§ 119ff. BGB angefochten werden (z. B. BFH v. 19.04.2016, IX B 110/15, BFH/NV 2016, 1060). Demnach ist z. B. ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) nicht frei widerrufbar, sondern nur dann, wenn sich die Prozesslage nach Ab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist grds. die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH v. 16.09.2014, X R 30/13, BFH/NV 2015, 150). Daran hat auch die nach § 102 Satz 2 FGO eröffnete Möglichkeit, Ermessenserwägungen bis zum Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens zu ergänzen, nichts geän...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sicherheitsleistung

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO). Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen der Behörde ("kann"); aber auch sie setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer AdV vorliegen, also entweder ernstliche Zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vollzogene Verwaltungsakte

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der angefochtene Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO auf Antrag aussprechen, dass und wie die Finanzbehörde die Vollziehung rückgängig zu machen hat, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Behörde dazu in der Lage und diese Frage spruchreif ist (§ 100 Abs. 1 Satz 3 FGO). Rückgängig gemac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Form und Verfahren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des BFH ergeht nach § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO durch Beschluss ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung, also in der Besetzung mit drei Richtern; findet ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung statt, in der Besetzung mit fünf Richtern (§ 10 Abs. 3 FGO). Gegenstand der Entscheidung ist nicht die Prüfung der materiell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ablehnungsgründe

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten können nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AO einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn entweder ein Grund vorliegt, der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen kann oder wenn von der Tätigkeit des Sachverständigen die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ausreichen einer objektiven Rechtsverletzung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Frage, ob das Urteil der Vorinstanz auf einer Rechtsverletzung beruht, ist nicht darauf abzustellen, ob die Vorinstanz in der Handhabung subjektiv fehlerhaft entschieden hat, sondern ob das vorinstanzliche Urteil objektiv mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Die Nachprüfung eines Urteils auf seine objektive Richtigkeit hin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Grundsätzliche Bedeutung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung s. § 115 FGO Rz. 10 ff. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehört ein substantiiertes Eingehen auf die Rechtssache; dabei ist der Begriff der Rechtssache gleichbedeutend mit dem Begriff der Rechtsfrage. Die Rechtsprechung stellt weiterhin hohe Anforderungen an die Darlegung. Die g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anschlussbeschwerde

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die unselbstständige Anschlussrevision ist auch die unselbstständige Anschlussbeschwerde vom Schicksal der (Haupt-)Beschwerde abhängig, also akzessorisch. Sie ist nicht fristgebunden, kann also bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens eingelegt werden. Auch ist sie – wie die unselbstständige Anschlussrevision – kein Rechtsmittel, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt der Zahlungsverjährung bestehen, entscheidet das FA durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 08.01.1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686; s. § 218 AO Rz. 14 ff.) Sofern das FA den Abrechnungsbescheid nicht von Amts wegen erlässt, sollte sein Erlass beantragt werden. Gegen de...mehr