Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Augenscheinsbeweis

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beweis durch Augenschein gelten die §§ 371 bis 372a ZPO. § 371 ZPO Beweis durch Augenschein (1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Korrektur des Verwaltungsaktes während des Einspruchsverfahrens oder finanzgerichtlichen Verfahrens (Satz 1)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Korrektur des angefochtenen Steuerverwaltungsaktes ist nach § 132 Satz 1 AO auch im Einspruchsverfahren sowie während des finanzgerichtlichen Verfahrens zulässig, sodass eine nach dem Gesetz bestehende Änderungsmöglichkeit durch ein schwebendes finanzgerichtliches Verfahren nicht eingeschränkt wird (BFH v. 18.02.2016, V R 53/14, BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist die Verwirklichung der Konzentrationsmaxime (vgl. BFH v. 10.12.2012, VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), der auch § 76 Abs. 2 und § 77 FGO dienen. Danach ist immer anzustreben, die Sache ist in tatsächlicher (und in rechtlicher) Hinsicht soweit vorzubereiten, dass in einem Verhandlungstermin bzw. in einem Beratungste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die in ihm genannten sechs Fälle schafft § 119 FGO eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das angefochtene Urteil auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 119 Abs. 1 Satz 1 FGO) beruht. Die Ursächlichkeit des Fehlers für die Entscheidung durch das Gericht wird demnach gesetzlich unterstellt. Die genannten Verfahrensfehler werden al...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren bei Gericht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Tätigwerden des Gerichts setzt ein entsprechendes Ersuchen durch die Finanzbehörde voraus. An dieses Ersuchen ist das Gericht grundsätzlich gebunden. Es hat aber zu prüfen, ob das Ersuchen der Finanzbehörde den formellen Anforderungen genügt (BFH v. 26.09.1995, VII B 148/95, BFH/NV 1996, 200 m. w. N.). Das FG braucht dem Ersuchen z. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorverfahren über den Einspruch ist nach § 44 Abs. 1 FGO Sachentscheidungsvoraussetzung der finanzgerichtlichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. § 347 AO beschränkt den Einspruch auf Verwaltungsakte, die in einer "Finanzangelegenheit" ergangen sind bzw. unterlassen worden sind. Dabei entspricht der Finanz-Einspruchsweg des § 347...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Folge fehlenden Nachweises

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird der geforderte Nachweis nicht erbracht, hat die Finanzbehörde die Sachen oder Rechte regelmäßig dem äußerlichen Inhaber zuzurechnen. Mit welchen Rechtsfolgen dies im Einzelfall erfolgt, hängt von der Bedeutung der Zurechnungsentscheidung im Rahmen des betroffenen materiellen Rechts ab (Seer in Tipke/Kruse, § 159 AO Rz. 11). Die Zure...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Formell ordnungsgemäße Fristsetzung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ungeschrieben Voraussetzung für die Präklusion ist, dass die Fristsetzung formell ordnungsgemäß erfolgt sein muss. Dazu gehört folgendes: Die entsprechende Verfügung muss vom Vorsitzenden bzw. vom Berichterstatter im Volltext unterschrieben werden (s. BFH v. 09.04.1991, IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51) hinsichtlich der Formalia gelten die Au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gerichtliche Entscheidung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO ist Voraussetzung, dass durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Vollaufhebung einer Festsetzung gem. § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO bzw. niedrigere Festsetzung gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO) eine Steuer herabgesetzt wird oder die Herabsetzung aufgrund einer solchen Entscheidung erfolgt (Teilaufhebung gem....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst verwalteten Abgaben Vollziehungshilfe gewährt,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Streitigkeiten über die Voraussetzungen der Berufsausübung (Zweiter Abschnitt des Zweiten Teils des StBerG)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen der Berufsausübung als Steuerberater usw. sind in §§ 35 bis 55 StBerG geregelt, insbes. das persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung als Steuerberater (§§ 35 bis 39a StBerG). Von erheblicher praktischer Bedeutung sind die Streitigkeiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Keine Einspruchsentscheidung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf i. S. von § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt erst mit der Bekanntgabe an den Rechtsbehelfsführer, nicht schon mit abschließender Zeichnung vor (BFH v. 25.05.1973, VI B 95/72, BStBl II 1973, 665). Auch die Verwerfung des Einspruchs als unzulässig ist eine Entscheidung in diesem Sinn und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Brunk, Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Finanzgerichts, FR 1972, 390; Gräber, Beschwerdeverfahren und Wiederaufnahmeverfahren nach der FGO (§§ 128–134 FGO), DStR 1972, 202; Mittelbach, Einwendungen gegen Beschlüsse bei Klagerücknahme und Hauptsacheerledigung, INF 1980, 289; Rüsken, Rechtsbehelfe gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen – Mindeststandards der Über...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie im Steuerermittlungsverfahren der Finanzbehörden und entsprechend dem zwingenden Charakter der dem öffentlichen Recht zugehörigen Steueransprüche, der den Beteiligten die Verfügung über das Steuerschuldverhältnis entzieht, gilt auch im finanzgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der amtlichen Ermittlung der für die Entscheidung maßge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabentscheidung über andere Streitpunkte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 99 Abs. 2 FGO gestattet Vorabentscheidung über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widerspricht. Auf den Widerspruch anderer Beteiligter (§ 57 FGO), insbes. Beigeladener, kommt es nicht an. Die Negativvoraussetzung (kein Widerspruch) kann nur durch (zumi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen, Abs. 3

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die herkömmliche Amtsermittlung ist der Sache nach einzelfallbezogen. § 88 Abs. 1 und 2 AO befassen sich dementsprechend mit der Sachverhaltsermittlung in einem konkreten Besteuerungsfall. Ergänzend dazu ermöglicht § 88 Abs. 3 AO den obersten Finanzbehörden die Möglichkeit, Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen für bestimmte od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sobald und soweit der zu vollstreckende Verwaltungsakt nicht mehr vollziehbar (§§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 251 AO) oder aufgehoben ist, der Anspruch auf die Leistung erloschen ist (§§ 257 Abs. 1 Nr. 3, 47 AO) oder diese gestundet ist (§§ 257 Abs. 1 Nr. 4, 222 AO), muss die Vollstreckung eingestellt oder beschränkt werden. Weitere Vollstre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Sechs-Monats-Frist

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kassationsmöglichkeit nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO setzt zusätzlich voraus, dass eine derartige Entscheidung binnen sechs Monaten nach Eingang der Akten bei Gericht (zur Verpflichtung der Behörde zur Aktenvorlage, § 71 Abs. 2 FGO) ergeht. Die Sechsmonatsfrist beginnt mit dem Akteneingang. Warum der Vorsitzende oder der Berichterstat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 FGO regelt die Kostenentscheidung im Fall der Hauptsachenerledigung, also für die Fälle, in denen das Rechtsschutzbegehren des Klägers aufgrund eines außerprozessualen Ereignisses nach Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) gegenstandslos geworden ist. In diesem Fall hat das Gericht keine Sachentscheidung mehr zu treffen, sondern nur noch übe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sicherungsanordnung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung soll einen bestehenden Zustand sichern. Ob ein Anordnungsanspruch besteht, richtet sich dementsprechend danach, ob der Antragsteller einen Anspruch darauf hat, den in Frage gestellten Zustand aufrecht zu erhalten. Da für Anfechtungsklagen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO vorrangig ist (s. Rz. 2), kom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Revisionsanträge

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Begründung der Revision gehört die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, die sog. Revisionsanträge (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO): Mit dem Antragserfordernis ist keine unnötige Formalisierung verknüpft; sondern sichergestellt, dass das Entscheidungsprogramm des Revisionsverfahrens klar bestimmt ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anwendungsbereich für Realsteuern (§ 1 Abs. 2 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit in Übereinstimmung mit Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG die Verwaltung der Realsteuern den Gemeinden übertragen worden ist (s. Rz. 22), hat der Bund gem. Art. 108 Abs. 5 Satz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verfahren (s. §§ 25ff. GrStG, §§ 16ff. GewStG). Hierfür regelt § 1 Abs. 2 AO im Einzelnen, inwieweit die AO anwendbar ist (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Form, Frist

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der angefochtenen finanzgerichtlichen Entscheidung zu begründen (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO). Es herrscht Begründungszwang, der der Klärung des zur Entscheidung anstehenden Prozessstoffes dient. Die Begründung ist beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 116 Abs. 3 Satz 2 FGO). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung der PKH ist die Beschwerde durch § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Beschluss unanfechtbar ist (s. Rz. 20). Davon unberührt bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Anhörungsrüge (§ 133a FGO; Brandis in Tipke/Kruse, § 142 FGO Rz. 71 m. w. N.) und die Verfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiederaufnahme eines durch Urteil oder Beschluss (BFH v. 13.02.1986, III K 1/85, BStBl II 1986, 415; BFH v. 18.03.1988, V K 1/88, BStBl II 1988, 586; BFH v. 17.01.1990, I K 2/89, BFH/NV 1991, 751; BFH v. 02.01.2009, V K 1/07, BFH/NV 2009, 1125) eines FG oder des BFH rechtskräftig beendeten Verfahrens (auch eines Wiederaufnahmeverfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Streitigkeiten über die Hilfeleistung in Steuersachen (Erster Teil des StBerG)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Streitigkeiten dieser Art betreffen die §§ 1 bis 31 StBerG, insbes. also die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2ff., 12 StBerG), Verbot und Untersagung der Hilfeleistung (§§ 4ff. StBerG) sowie die Mitteilungen an die Steuerberaterkammer über Pflichtverletzungen von Kammerangehörigen (§ 10 StBerG). Zum Umfang...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsschutz

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Billigkeitsentscheidung und die Ablehnung, eine solche zu erlassen, ist der Einspruch gegeben. Ist sie mit der Steuerfestsetzung verbunden, ist daneben der Einspruch gegen die Steuerfestsetzung gegeben. Auch in diesem Fall handelt es sich bei beiden Einspruchsverfahren um getrennte selbstständige Einspruchsverfahren (AEAO zu §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anschlussrevision

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unselbstständige Anschlussrevision ist spätestens einen Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen (§ 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO i. V. m. § 155 FGO; BFH v. 09.05.2000, VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660), ist also fristgebunden. In förmlicher Hinsicht erfolgt die Anschließung durch Einreichung der Revisionsan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verurteilung zu einer Leistung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 100 Abs. 4 FGO betrifft neben den Fällen der Verbindung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§ 43 Rz. 1) beispielsweise den Fall der Erteilung von Erlaubnisscheinen oder der Genehmigung von Buchnachweiserleichterungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von einschlägigen Abgabebescheiden. Es handelt sich um eine objektive Klagehäu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung und Vollziehbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung eines Steuerverwaltungsaktes ist die Verwirklichung seines Regelungsinhaltes (Verwirklichungstheorie, BFH v. 03.07.1995, GrS 3/93, BStBl II 1995, 730; Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz. 22; Birkenfeld in HHSp, § 361 AO Rz. 126). Damit ist die Vollziehung mehr als nur die Erhebung, Beitreibung oder sonstige zwangsweise Durc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Richterrecht

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Judikate jedweder Art – auch diejenigen von EGMR, EuGH und BVerfG – und das sog. Richterrecht sind keine Rechtsnormen, denn die Aufgabe der Gerichte ist die Rechtsprechung, nicht die Rechtsetzung; die Gerichte dürfen sich mithin im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (h. M., z. B....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Wirkung der Entscheidung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AdV verbietet mit Wirkung für die Zukunft jegliches Gebrauchmachen vom materiellen Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes (grundlegend BFH v. 03.07.1995, GrS 3/93, BStBl II 1995, 730; s. § 361 AO Rz. 7). Die Aufhebung der Vollziehung wirkt auf Vergangenheit zurück, und zwar auch mit Rücksicht auf verwirkte Säumniszuschläge, die z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Vorbemerkung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Revision ist begründet, wenn das durch die Revision angefochtene Urteil Bundesrecht oder revisibles Landesrecht verletzt und die Entscheidung des FG auf dieser Rechtsverletzung beruht. In diesem Fall eröffnet – sofern nicht wegen § 126 Abs. 4 FGO eine Zurückweisung der Revision erfolgen kann – § 126 Abs. 3 FGO zwei Möglichkeiten: De...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsschutz

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Rechtsprechung des BFH kann (nur) im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid, mit dem Konsequenzen aus der Nichtbenennung des Empfängers bzw. Gläubigers gezogen wurden, die Rechtmäßigkeit des Empfängerverlangens überprüft werden (s. Rz. 13; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989 m. w. N.). Im finanzgerichtlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollziehung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in Rz. 5 genannten Fällen ist der Finanzrechtsweg dann eröffnet, wenn die (Bundes- oder Landes-) Finanzbehörden im Wege der Vollstreckungshilfe tätig werden und – kraft besonderer gesetzlicher Anordnung –, die Vollstreckung nach den Vorschriften der AO (§§ 249ff. AO) durchführen. Entsprechende Regelungen enthalten z. B. § 5 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Ursächlichkeit der Rechtsverletzung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der Revision gerügte Rechtsverletzung muss für das Urteil des FG ursächlich sein; dieses muss – sei es auch nur in einzelner Hinsicht – auf ihr beruhen. Der Rechtsstreit müsste also ohne den Fehler anders entschieden worden sein. Die Verletzung von Verfahrensvorschriften – zu denen auch das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten: Erklärt nur die beklagte Behörde die Hauptsache für erledigt, ohne dass der Kläger sich dieser Erklärung anschließt, so ist über die Klage zu entscheiden (BFH v. 20.07.2006, VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109; BFH v. 18.08.2010, X S 22/10 [PKH], BFH/NV 2010, 2108). Denn die einseitige Erledigung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundsätzliche Bedeutung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat nach st. Rspr. eine Rechtssache dann, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Es muss sich um eine aus rechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erweitert den Anwendungsbereich des Finanz-Einspruchsweges auch auf die Verwaltungsakte, die durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO vollstreckt werden (§ 33 FGO Rz. 6 ff.). Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften der AO wiederum auf andere Vollstreckungsgesetze, vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Feststellungsbescheide ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Das gilt gleichermaßen für positive, negative und kombiniert positiv-negative Feststellungsbescheide sowie für Ergänzungsbescheide nach § 179 Abs. 3 AO und die Ablehnung des Antrags auf Erlass dieser Bescheide. Wegen der gesonderten Anfechtung der einzelnen Feststellunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschluss der Verzinsung nach § 236 Abs. 3 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 3 AO schließt die sonst nach den § 236 Abs. 1 und 2 AO eintretende Verzinsung insoweit aus, als dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 FGO auferlegt worden sind. Dies rechtfertigt sich aus dem Charakter der Verzinsung als Schadensersatz (s. Rz. 1), bei dem ein (Mit-)Verschulden die Ersatzpflicht minder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Widerruf und Streit über die Wirksamkeit der Erledigungserklärung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erledigungserklärung des Klägers kann nur so lange widerrufen werden, als sich die beklagte Behörde der Erklärung nicht angeschlossen und auch das Gericht über die Erledigung der Hauptsache noch nicht entschieden hat (BFH v. 23.10.1968, VII B 7/66, BStBl II 1969, 80; BFH v. 09.03.1972, IV R 170/71, BStBl II 1972, 466; BFH v. 27.11.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen, ob ein Verfahren öffentlich geführt werden muss, ergeben sich aus § 52 FGO i. V. mit §§ 169ff. GVG. § 119 Nr. 5 FGO bezieht sich ausdrücklich nur auf mündliche Verhandlungen, auch wenn sie in Beschlussverfahren stattfinden. Für Erörterungstermine gelten die Bestimmungen nicht; diese sind stets nicht öffentlich. Die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO gewährt dem Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vollziehung von angefochtenen Verwaltungsakten, also solchen, die noch nicht in materieller Bestandskraft erwachsen sind. Dabei steht § 361 AO neben § 69 FGO, die einander hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Ad...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Spruchreife

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verurteilung der beklagten Behörde zum Erlass des begehrten gebundenen Verwaltungsaktes setzt voraus, dass die Sache spruchreif ist (vgl. BFH v. 26.08.2010, III R 80/07, BFH/NV 2011, 401). Da das Gericht nur die Verpflichtung der Behörde aussprechen darf, ist es ihm verwehrt, den begehrten Verwaltungsakt selbst zu erlassen. Spruchrei...mehr