Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchs- und Klagerecht stehen grundsätzlich der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zu. § 352 AO trifft eine einschränkende Regelung dazu, wer befugt ist, Einspruch gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Feststellungssubjekt einzulegen. Dabei findet § 352 AO nur gegenüber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige zugewiesene Angelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO eröffnet den Finanzrechtsweg für weitere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die durch Bundes- oder Landesrecht die Vorschriften der AO über außergerichtliche Rechtsbehelfe für anwendbar erklärt worden sind. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dabei handelt es sich um von den Finanzbehörden verwaltet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unmittelbar kann die Aufrechnungserklärung des FA vom Stpfl. nicht angefochten werden. Dies beruht auf dem Charakter der Aufrechnungserklärung als rechtsgeschäftliche Willenserklärung (s. Rz. 14). Von Amts wegen oder auf Antrag hat das FA durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Denn Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (s. § 347 AO (Abs. 1 Nr. 1)) und ggf. Anfechtungsklage (s. § 40 FGO (Abs. 1)) erheben. Im Anfechtungsverfahren kann der Betroffene mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des durchzusetzenden Verwaltungsakts und gegen die Rechtmäßigkeit der Zwangsmit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Keine Kassation in Schätzungsfällen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 100 Abs. 3 Satz 2 AO besteht die Kassationsmöglichkeit nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO nicht, soweit der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nachgekommen ist und deshalb die Besteuerungsgrundlagen geschätzt worden sind (BFH v. 18.05.1999, I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492). Daraus ergibt sich, dass es auf die Verhältnisse im...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsmittel

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss des Gerichts ist kein Rechtsmittel gegeben (§ 128 Abs. 4 FGO; dazu BFH v. 16.02.2006, II B 181/05, BFH/NV 2006, 974). Eine außerordentliche Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in Finanzgerichtsprozessen seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 01.01.2005 durch das Anhörungsrügengesetz vom 09.12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen ist kein Verwaltungsakt und kann deshalb nicht angefochten werden. Gegen die Fertigung von Kontrollmitteilungen kann sich der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungs- oder Unterlassungsklage und ggf. im vorläufigen Rechtsschutz mit der einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO wenden (BFH v. 12.09.2017, I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aussetzung des Klageverfahrens

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO kann das Gericht das Verfahren aussetzen. Die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens soll den Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen und gleichzeitig zur Entlastung der FG verhindern, dass noch nicht ausreichend ermittelte Fälle zum Gericht gebracht werden. Durch die Verfahrensaussetzung erhält d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fehlende Begründung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die fehlende Begründung führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts (BFH v. 17.03.2009, VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287 zum Schätzungsbescheid). Wird die Begründung nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt, ist die Verletzung der Begründungspflic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsnatur der Zustimmung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustimmungserklärung ist Prozesshandlung, d. h. sie ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich (s. Vor § 40 FGO Rz. 5 und 8). Ob die Behörde die Zustimmung erteilt, ist in ihr Ermessen gestellt. Die Erteilung bzw. Versagung der Zustimmung zur unmittelbaren Klage unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BFH v. 10.10.1988, III B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO gewährt rechtliches Gehör im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren. Das rechtliche Gehör ist ein aus rechtsstaatlichen Grundsätzen abgeleitetes Verfahrensrecht, welches unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Verwaltungsverfahrens ist. § 364 AO ergänzt den Informationsanspruch des § 91 AO, wonach ein Beteiligter die Gelegenh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Zerlegungsbescheid ist der Einspruch gegeben, vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu gewähren (§ 361 AO, § 69 FGO). Eine Beschwer (§ 350 AO) des Stpfl. ist gegeben, wenn die begehrte Änderung der Zerlegung zur Anwendung eines niedrigeren Hebesatzes führen würde (BFH v. 20.04.1999, VIII R 13/97, BStBl I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung des Gerichts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine eigene Ermessensentscheidung, also die Ausübung eigenen Ermessens ist dem Gericht nicht gestattet, sodass die Feststellung von Ermessensfehlern in aller Regel im Falle einer Anfechtungsklage zur Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes führt, während die Behörde im Falle einer Verpflichtungsklage vom Gericht zur Neubescheidung v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundzüge und Grundsätze des Finanzprozessrechts

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO sieht die Funktionen der FG und des BFH in erster Linie als Einrichtungen des Rechtsschutzes des Staatsbürgers gegenüber der durch die Finanzverwaltungsbehörden verkörperten öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG). Daher stellt das finanzgerichtliche Verfahren nicht die Fortsetzung des Besteuerungsverfahrens dar. Diesem Gesetzes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Beteiligtenvernehmung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beweis durch Vernehmung der Beteiligten verweist § 82 FGO lediglich auf die §§ 450 bis 455 ZPO. Anstelle der §§ 445 bis 449 ZPO gilt im finanzgerichtlichen Verfahren § 81 Abs. 1 FGO. § 450 ZPO Beweisbeschluss (1) Die Vernehmung einer Partei wird durch Beweisbeschluss angeordnet. Die Partei ist, wenn sie bei der Verkündung des Besch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern. Der Verwaltung obliegt kein Ermessen. Der Umfang der Korrektur beschränkt sich auf die Beseitigung des Widerstreits, sonstige materielle Rechtsfehler dürfen nur berichtigt werden, soweit hierfür eine eigenständige Änderungsvorschrift existiert. Sowohl § 176 AO als auch § 177 AO sin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Androhung und Pfändung sind selbständig mit dem Einspruch und ggf. der Anfechtungsklage anfechtbare Verwaltungsakte (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Androhung keinen vollziehbaren Inhalt hat, kann gegen sie vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Gegenstand der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die örtliche Zuständigkeit der für die Rück...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 251 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 AO bestimmt die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen. Die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO grundsätzlich vollstreckbaren Verwaltungsakte können zwar ohne Rücksicht auf ihre formelle Bestandskraft durchgesetzt werden, jedoch nur dann, wenn die Zulässigkeit ihrer Verwirklichung nicht durch besondere Maßnahmen eingeschränkt oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfsbelehrung in Änderungsbescheiden

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt geändert, berichtigt oder ersetzt, wird der neue geänderte, berichtigte oder ersetzte Verwaltungsakt Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Ein erneuter Einspruch ist unzulässig. Einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf es daher nicht. Tz. 14 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Mängel der Vertretung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 119 Nr. 4 FGO ist absoluter Revisionsgrund, wenn ein Beteiligter im finanzgerichtlichen Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten war. Erfasst sind z. B. die Fälle, in denen ein Beteiligter keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder es an der Prozess- oder Parteifähigkeit mangelte. Ein Mangel der Vertretung liegt auch dann vor, wenn ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gerichtskosten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das seit dem 01.07.2004 geltende GKG wurde am 27.02.2014 in der ab 01.01.2014 geltenden Fassung neu bekannt gemacht (BGBl I 2014, 154). Es bildet die Grundlage für die Erhebung von Gerichtskosten (zum Begriff s. Rz. 23). Tz. 4-22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig frei Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 1 Nr. 3 GKG werden...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Abgrenzung von anderen Bescheiden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Steuerbescheide handelt es sich beim Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid bzw. beim Bescheid über pauschale Lohnsteuer (BFH v. 28.11.1990, V R 115/87, BStBl II 1991, 488 m. w. N.), da der Arbeitgeber nicht für eine fremde Schuld haftet, sondern für eine eigene Schuld einzustehen hat. Da der Begriff des Steuerbescheids die Festsetzung ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Formelle Rechtskraft

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nur formell rechtskräftige Urteile sind der materiellen Rechtskraft fähig. Formelle Rechtskraft finanzgerichtlicher Urteile tritt ein, wenn ein Urteil nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, sei es, dass kein Rechtsmittel gegeben ist, sei es, dass die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels ungenützt verstrichen ist und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen einer Berichtigung (§ 129 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Sämtliche Prozessordnungen und Verwaltungsverfahrensgesetze sehen die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit vor: § 319 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Arrestanordnung kann Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) eingelegt werden. Wahlweise ist daneben die Anfechtungsklage zum FG gegeben, die nach § 45 Abs. 4 FGO ohne Vorschaltung des Einspruchsverfahrens statthaft ist. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Rücksicht auf § 325 AO ist im Verfahren vor dem FG für die Überprüfung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsmittelbelehrung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil muss eine Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO) enthalten, also auf die Möglichkeit von Revision und NZB hinweisen. Nimmt die Rechtsmittelbelehrung (irrtümlich) auf eine Zulassung der Revision Bezug, vermag dies eine Revisionszulassung durch das Gericht nicht zu ersetzen (BFH v. 14.10.2010, VII R 34/10, BFH/NV 2011, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klageverfahren

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Einspruch gegen die Vorbehaltsfestsetzung erfolglos, ist gegen die Vorbehaltsfestsetzung die Anfechtungsklage gegeben (§ 40 Abs. 1 FGO). Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Vorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig (BFH v. 30.10.1980, IV R 168 – 170/79, BStBl II 1981, 150). Im Klageverfahren darf sich das FG w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtskraftwirkung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Materielle Rechtskraftwirkung in Bezug auf das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen entschieden wird, kommt nur Sachentscheidungen zu. Die Abweisung einer Feststellungsklage durch Prozessurteil (s. Vor FGO Rz. 26) entfaltet nur hinsichtlich der fehlenden Sachurteilsvoraussetzung Rechtskraft, sodass einer erneuten Klage a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kann mit dem Einspruch auch gegen behördliche Untätigkeit angegangen werden, und zwar dann, wenn über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Dabei ist der Einspruch nur statthaft, wenn eine Leis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Nichterhebung von Gerichtskosten (§ 21 GKG)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 21 GKG regelt die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung. Die Norm gilt nicht für außergerichtliche Kosten (z. B. BFH v. 26.03.2009, V B 111/08, BFH/NV 2009, 1269; BFH v. 01.03.2016, VI B 89/15, BFH/NV 2016, 936). Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsbehelf

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, mit dem die Rücknahme verfügt oder abgelehnt wird, ist der Einspruch, bzw. die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gegeben. Jedoch besteht nach § 351 AO (s. § 351 AO Rz. 6 f.) eine Einschränkung: Teilrücknahmen können nur insoweit angefochten werden, als die Rücknahme reicht; der den geänderten Verwaltungsakt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a Satz 1 AO läuft die Festsetzungsfrist ab, wenn über den Einspruch oder die Klage unanfechtbar entschieden worden ist. Zur Unanfechtbarkeit, s. Rz. 28. Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Ansicht des BFH findet § 171 Abs. 3a Satz 1 AO auch Anwendung, wenn die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Grundsätzliche Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 FGO verweist hinsichtlich der allgemeinen Bestimmungen über die Beweisaufnahme und die einzelnen Beweisarten wie auch § 98 VwGO und § 118 SGG auf die Vorschriften der 358 bis 371; 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 ZPO. Der Verweis gilt nicht für den Urkundsbeweis, für den jedoch einzelne Vorschriften der ZPO über...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Kostenentscheidung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bleibt die NZB erfolglos, sei es, dass sie als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, trägt der Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens (§ 135 Abs. 2 FGO). Lässt der BFH die Revision zu, ergibt sich die Kostenentscheidung erst aus der Entscheidung über die Revision (Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unterscheidung zwischen Statthaftigkeit und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (abgesehen von der Rechtzeitigkeit) kommt für den Eintritt der formellen Rechtskraft Bedeutung zu (s. GmSOBG 24.10.1983, GmS-OBG 1/83, HFR 1984, 591). Soweit ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf (für Revisionen s. § 115 Abs. 1 FGO, für Beschwerden gege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft und gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist der Einspruch und nachfolgend die Anfechtungsklage gegeben (§§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, 40 Abs. 1 FGO). Für die gerichtliche Überprüfung ist wegen des Ermessenscharakters der Anordnungen die Sach- und Rechtlage im Zeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Bemessungsgrundlage bei Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 5 AO enthält eine spezielle, auf die Vollverzinsung zugeschnittene Änderungsvorschrift (§ 233a Abs. 5 Satz 1 AO); sie bestimmt den maßgebenden Unterschiedsbetrag bei Änderung oder Aufhebung usw. (§ 233a Abs. 5 Satz 2 AO) sowie die Anrechnung festgesetzter Zinsen (§ 233a Abs. 5 Satz 3 AO) und schränkt Erstattungszinsen durch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Begriff des Ermessens und der Ermessensentscheidungen siehe § 5 AO und die dort gegebenen Erläuterungen; dort auch zur Unterscheidung zwischen Ermessensübung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und in mit Rücksicht ihrer auf Gewährung von Rechtsschutz bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsfolgen

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Treu und Glauben, die ein bestehendes Steuerrechtsverhältnis voraussetzen, können ein solches nicht begründen. Der Grundsatz von Treu und Glauben bewirkt nicht, dass Rechte und Pflichten der durch ihn Gebundenen begründet werden, Steueransprüche entstehen oder erlöschen (h. M., u. a. BFH v. 30.07.1997, I R 7/97, BStBl II 1998, 33; BFH v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinzuziehung im Masseverfahren (§ 360 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 360 Abs. 5 AO trifft Regelungen über die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen. Dabei ist der § 360 Abs. 5 AO ein besonderer Fall der notwendigen Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO. Die Regelung entspricht weitgehend der Vorschrift des § 60a FGO für das finanzgerichtliche Verfahren, wobei dort die Möglichkeit einer Einzelbekanntgabe ni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung, Beiladung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO)

Tz. 82 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält eine eigenständige Regelung der Hinzuziehung oder der Beiladung unabhängig von den Voraussetzungen der § 360 AO und § 60 FGO (BFH v. 22.09.2016, X B 42/16, BFH/NV 2017, 146). Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Hinzuziehung oder Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO setzt voraus, dass (BFH v. 17.10....mehr