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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägungen). Die Entscheidung liegt nicht im > Ermessen des FA (> Rz 7, 8). Die Wiedereinsetzung räumt die schädlichen Folgen des Fristversäumnis aus.

Die Regelung gilt für verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen; das sind Handlungs- und Erklärungsfristen, die gegenüber der Finanzbehörde zu wahren sind (vgl AEAO zu § 110 Nr 1). Dabei handelt es sich um nicht verlängerbare Fristen (sog Ausschlussfristen) wie die Rechtsbehelfsfristen (> Rechtsbehelfe Rz 20, 45, 67, 69, 77), die Frist für einen Antrag auf Änderung der ELStAM (§ 39 Abs 6 Satz 6 EStG; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 25), die Frist für einen Antrag auf LSt-Ermäßigung (§ 39a Abs 2 Satz 3 EStG; > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 86), die Frist für den Antrag auf Ausstellung einer > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für ArbN ohne > Identifikationsnummer (§ 39 Abs 3 Satz 1 EStG iVm § 39e Abs 8 Satz 1 EStG), für im öffentlichen Dienst beschäftigte ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland (§ 1 Abs 2 EStG), für im > Ausland Rz 1 lebende Stpfl, die > Inländische Einkünfte erzielen (§ 1 Abs 3 EStG) sowie für beschränkt steuerpflichtige ArbN (§ 39 Abs 2 Satz 2 iVm § 39 Abs 3 Satz 1 EStG; > R 39.3 LStR; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25 ff).

 

Rz. 1/1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Nicht wiedereinsetzungsfähig sind die gesetzlichen Fristen, die von den FinBeh als Verwaltungsträger im Verwaltungsverfahren zu beachten sind; daru...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ergänzung unvollständiger oder unklarer Angaben  Leitsatz (NV) Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb ...

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